Der Schmalenbeker
Hof.
Originaltext einer Ausarbeitung von Dr. J. F. Voigt aus dem Jahre 1891
(Hier
abgedruckt als Nebenprodukt meiner privaten Heimat- u. Familienforschung)
Das hamburgische, jetzt mit
dem Dorfe Groß-Hansdorf zu einer Gemeinde verbundene Dorf Schmalenbek wird
zuerst in einer Urkunde des Grafen Adolf von Holstein und Stormarn vom Jahre
1320 erwähnt; der Graf überließ damals dessen Wiedereinlösung dem Grafen Johann,
seinem Vetter. Es werden also die gräflichen Rechte über das Dorf und die
Einkünfte des Grafen über dasselbe vorher verpfändet gewesen sein. Eine
Einlösung dieser Rechte scheint aber nicht stattgefunden zu haben, denn im
Jahre 1331 wurden Einkünfte aus acht Höfen des Dorfes von den Junkern Otto und
Hartwig Zabel erworben, um damit eine geistliche Stiftung (Vicarie) am
Hamburger Dom zu begaben. Im Jahre 1344 soll darauf der Ritter Markward Wolf
das Dorf verwüstet haben, womit wahrscheinlich die Niederlegung der Bauerhöfe
bezeichnet werden sollte; später sollten Otto, Heinrich und Sivert Ranzau ihre
Besitzungen in Schmalenbek, zu Wohldorf und Hoisbüttel an Bürger in Hamburg
verkauft, aber 1370 sich verpflichtet haben, Sie wiederum der Herrschaft des
Grafen Adolf von Holstein und Stormarn einzuverleiben. Jener Verkauf an
Hamburger Bürger kann also nur auf Widerruf geschlossen sein, und wird
rückgängig gemacht worden sein, denn im Jahre 1390 [1396?] übertrug Henneke
Ranzau seine Besitzungen zu Schmalenbek mit anderen Gütern an den Ritter
Henneke Hummelsbüttel. Die holsteinischen Grafen gelangten nicht wieder zur
Ausübung der landesherrlichen Rechte über Schmalenbek und jene anderen
Besitzungen. Dieselben kamen vielmehr an die Familie des Ritters Heest, und dann
als Aussteuer des Fräuleins Jutta Heest in den Besitz des Ritters Bruneke von
Alvesloe, genannt von Kaden. Von diesem erwarb die Stadt Hamburg im Jahre 1437
pfandweise, 1440 käuflich seine Güter zu Wohldorf, die Hälfte von Hoisbüttel
und verschiedene andere Länderein, unter denen auch Schmalenbek aufgeführt
wird. Schmalenbek war damals allem Anscheine nach ein unbewohnter Ort. Er wird
nach der Wüstlegung durch den Ritter Zabel nicht wieder angebaut worden sein. 1)
Das Schmalenbeker Feld,
heißt es in einem Berichte aus den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts, ist
vormals Leuten gegen eine geringe Heuer „eingethan“, d. h. zur
landwirthschaftlichen Benutzung überlassen gewesen. Einen Acker bei dem
Schmalenbeker Teich bebaute ein Ahrensfelder Landmann, Claus Bargstedt, und
entrichtete der Stadt Hamburg hierfür jährlich 26 Schillinge; einen anderen
Kamp benutzte ein Peter Zingelmann gegen jährliche Zahlung von 12 Schillingen.
Der Hamburger Rath kündigte beiden diese Ländereien auf Michaelis des Jahres
1564. Es hatte nämlich der bisherige Pächter des großen Wohldorfer Hofes, Hans
von Minden, darum angehalten, ihm die Schmalenbeker Ländereien zur Nutzung zu
überlassen und ihm die Errichtung einer Wohnstätte zu erlauben. Der Rath und die
Kämmerei hatten diesen Antrag genehmigt, und Hans von Minden, welcher seit 1551
den Wohldorfer Hof bewirthschaftet hatte, richtete sich auf Schmalenbek ein.
Die ihm auferlegte jährliche Abgabe belief sich auf 4 Mark 10 Schillinge; auch
war es ihm bedeutet worden, daß er alle Pflichten und Hofedienste zu leisten
habe, welche die Eingesessenen des benachbarten Hansdorf erfüllen mußten,
namentlich habe er den Pflugschatz zu entrichten und das Rauchhuhn zu liefern.
Hans von Minden erwarb nicht Eigenthum an dem von ihm bewirthschafteten Lande,
stand aber auch nicht zur Hamburgischen Kämmerei in dem contractlichen
Verhältnisse eines Pächters; er war nur Nutznießer des Landes und ohne
rechtlich geschützten Anspruch auf Fortdauer dieser Nutzung, er hätte also, wenn
die Behörde ein anderes würde bestimmt haben, von dem Hofe wieder abziehen
müssen. Seine Stellung entsprach noch nicht einmal derjenigen der Hufner in den
alten Dörfern, die doch von ältester Zeit her erblich oder durch anderen Erwerb
Besitzer ihrer Höfe waren, wenn auch in ihrer freien Verfügung über dieselben
sehr beschränkt durch die Rechte der Grundherren und thatsächlich schutzlos
gegen willkürliche Handlungen derselben.
Wie lange Hans von Minden
Besitzer des Schmalenbeker Hofes geblieben, ist nicht bekannt. Daß die
Bewirthschaftung der dortigen Länderein fortdauerte, wird durch die in die
Kämmereikasse geflossenen Einnahmen aus Schmalenbek nachgewiesen.
Erst im Jahre 1590 [1583?]
wird wieder ein Besitzer des Schmalenbeker Hofes genannt, Martin Meyer. Sein Name findet sich unter
denen, welche einer amtlichen Begehung der Grenzen des großen Hansdorfs und
Schmalenbeks beiwohnten. Außer Martin Meyer nahmen noch die Schmalenbeker Marx
Dabelstein und Hans Zingelmann an der Besichtigung Theil. Neben dem Meyer’schen
Hofe hatten sich also bereits zwei weitere Leute angebaut, welche bei dem
Hofbesitzer als Tagelöhner gearbeitet, aber auch Land zu eigenem Gebrauche
bestellt haben werden.
Martin Meyer’s Nachkommen
blieben bis zur Gegenwart im ungestörten Besitze des Hofes, der somit während
dreier Jahrhunderte in einer und derselben Familie sich befunden hat,
wahrscheinlich aber noch einige Jahre mehr, denn es wird Martin Meyer wohl
schon vor 1590 [1583?] den Schmalenbeker Hof übernommen haben. Der jetzige
Eigenthümer, gleichen Vornamens wie sein Vorfahr, ist der zehnte in der
Reihenfolge der Besitzer. Jener Martin Meyer wird auch noch im Jahre 1598
genannt; um das Jahr 1609 war er verstorben, denn es wird berichtet, daß in
dieser Zeit, als Rathsherr Caspar Ankelmann Waldherr war, dieser einen von
Martin Meyer’s Erben benutzten Fischteich gegen einen andern Fischteich
austauschte. Ein jüngerer Martin Meyer kommt im Jahre 1624 als Hofbesitzer zu
Schmalenbek vor, und als dessen Nachfolger Jasper Meyer (1630 und 1645 genannt),
dann aber Jürgen Meyer als vierter in der Reihe der Meyer auf Schmalenbek (er
wird zuerst 1661 genannt). Daß Jürgen Meyer ein Sohn Jasper’s, dieser der Sohn
des jüngeren Martin Meyer und der Enkel des älteren Martin Meyer gewesen, steht
zwar nicht urkundlich fest, allein der Familienüberlieferung zufolge ist der
Hof stets vom Vater auf den Sohn vererbt, und es kann dieses auch aus dem
Umstande, daß die Besitzer denselben Familiennamen führten, mit der größten
Wahrscheinlichkeit gefolgert werden. 2)
Jürgen Meyer starb vor dem
Jahre 1685 oder im Anfange dieses Jahres; er hatte drei Söhne, Johann, Martin
Hinrich und Moritz. Der älteste, Johann, übernahm am 11. März 1685 die
väterliche Hofstelle 3), trat
sie aber schon in einem am 24. Juli 1687 vollzogenen Vertrage seinem jüngeren
Bruder Martin Hinrich ab, welcher um 1665 geboren, im hohen Alter, am 30. März
1747, verstarb und seinem Sohne Martin die Hofstelle hinterließ. Nachfolger des
Besitzes wurden nacheinander Martin’s Sohn, Engel und Urenkel, sämmtlich des
Vornamens Martin: der Sohn geboren 1748, verstorben 1812; der Enkel geboren
1803, verstorben 1851; der Urenkel (jetziger Besitzer) geboren 1834.
Zu zweien Malen wurde die
Hofstelle nach dem Tode des Besitzers von dem zweiten Ehemanne der Wittwe
verwaltet, beide Male aber dem Sohne des Verstorbenen die Anwartschaft auf den
Besitz des Hofes vertragsmäßig gesichert.
Um 1630 wird Jasper Meyer
als Vogt zu Schmalenbek genannt. Er hatte im Jahre 1624 ein „Lusthaus“ auf
seinem Felde, wahrscheinlich auf einem Platz mit schöner Aussicht gebaut, und
in demselben einen „Herrensaal“ eingerichtet, zum Aufenthalt der hamburgischen
Rathsherren, welche der Waldherrenschaft vorstanden, wenn sie zum Jagen oder in
Amtsangelegenheiten nach Schmalenbek kamen. Zum Bau dieses Hauses erhielt
Jasper Meyer aus den herrschaftlichen Waldungen Holz angewiesen, und vom
Hamburger Bauhof wurden ihm Dielen und Astern (Fliesen) geliefert. Das Amt
eines Vogts blieb seitdem fast immer mit dem Besitze der Hofstelle verbunden.
(Erst die Landgemeindeordnung von 1871 hob dieses Amt auf.) Die Schmalenbeker
Vogtei war freilich nur von geringer Bedeutung; kaum konnte man Schmalenbek ein
Dorf nennen, denn zu demselben gehörten nur die Meyer’sche Hofstelle, auf
welcher noch einige Tagelöhnerwohnungen sich befanden, und die beiden
Kathenstellen, deren schon oben gedacht wurde; sie blieben bis vor einigen
Jahren in Händen derselben Familien Dabelstein und Zingelmann (Singelmann),
erreichten auch nach Auftheilung der gemeinen Weide innerhalb der Schmalenbeker
Feldmark (1806) den Rang einer Halbhufe. Zum Dorfe Schmalenbek gehörte auch
noch die nahe der Schmalenbek-Hansdorfer Grenze befindliche, später noch zu
erwähnende, kleine Wassermühle, deren Besitzer in der Folge auch noch eine
Windmühle erbaute. Beide Mühlen sind jedoch jetzt nicht mehr vorhanden.
Nach einem Register der
Abgaben aus den hamburgischen Waldfördern, welches um 1645 niedergeschrieben
worden, waren für die Meyer’sche Hofstelle 13 Mark 8 Schillinge herrschaftliche
Grundabgaben zu zahlen, nämlich 4 Mark 10 Schillinge alte Hauer, 5 Mark 9
Schillinge Schwarzbruchgeld (eine Grundmiethe für das den Hansdorfer und
Schmalenbeker Höfnern und Käthnern zum Torfstich überlassene Schwarzmoor), 1 Mark
6 Schillinge Kollationsgeld und 1 Mark Fadenholzgeld (der Ursprung dieser
beiden Abgaben ist nicht bekannt), 15 Schillinge Bötlingsgeld (Ablösungsgeld
für einen zu liefernden Hammel). Auch die Hansdorfer Bauern hatten neben der
„Hauer“ für ihr Land dieselben und einige andere kleine Abgaben zu leisten. Die
Abgaben der beiden Schmalenbeker Kathenstellen betrugen 13 Mark 7 Schillinge
und 4 Mark 3 Schillinge. Der Müller zahlte 3 Mark Grundhauer für den Platz der
Mühle und anfänglich 60 Mark, später 30 Mark Recognition für den gepachteten
Mühlenteich und für die Mahlgerechtigkeit. Die Mühle war vor dem Jahr 1640 vom
Hofbesitzer Jasper Meyer angelegt und der Betrieb derselben seinem Sohne
gleichen Namens überlassen worden. Letzterer starb um 1646; durch Verheirathung
der Wittwe desselben mit Christoph Pöhls wurde dieser der Eigenthümer der
Mühle, die er um 1685 seinem Stiefsohn Jasper Meyer abtrat. Sie blieb etwa
hundert Jahre in dem Besitz von dessen Nachkommen und gelangte dann in die Hand
von Martin Witten aus Hansdorf. Witten’s Nachkommen sind noch jezt Eigenthümer
der alten Mühlenstelle (des jetzigen Wirthshauses zum Mühlendamm) und des zu
derselben gehörigen Landes.
Das Aufstauen des zwischen
Schmalenbek und Hansdorf fließenden kleinen Baches zur Gewinnung von
Wasserkraft behufs Treibens eines Mühlrades wird Jasper Meyer dazu geführt
haben, den so gebildeten Teich mit Fischen zu besetzen, und ihn dann veranlaßt
haben, auch noch andere Teiche zur Fischzucht einzurichten. Am 2. Januar 1640
wurden nämlich von den Waldherren, den Rathsherren Wolder Scheele und Henning
Matthiesen, an Jasper Meyer und seiner Erben „auf 20 Jahre eingethan dero Stadt
Hamburg zu gehörige fünf große Teiche, drei zu Volkersdorf (Volksdorf), einer
zu Schmalenbek und einer zu Hansdorf“, deren Dämme die Waldherren unter
Aufbietung der Hausleute in den Walddörfern anlegen und unterhalten wollten,
wogegen Jasper Meyer sich verpflichtete, den Herren Bürgermeistern, Syndicis,
Rathsherren und Rathssekretarien, wenn sie nach Volksdorf, Schmalenbek oder
Hansdorf kommen und allda Mahlzeit halten, die Nothdurft an guten Fischen ohne
allen Entgelt und Bezahlung zu verschaffen, einem jeden der Herren
Bürgermeister aber auf Weihnachten 20 gute Karauschen und 5 gute Karpfen zu
geben. Ferner machte Jasper Meyer sich verbindlich, jedem der acht ältesten
Herren des Raths, welche nicht auch Waldherren waren, alljährlich 10 volle
Faden guten und groben Buchenholzes nach Hamburg zu liefern und in den
Stallraum tragen zu lassen, gegen Bezahlung des marktgängigen Preises (an die
Waldherren war dieses Holz deshalb nicht zu liefern, weil diese alljährlich 50
Faden Holz als das ihnen gebührende Deputat von den Dörfern erhielten). Die
Pachtung der Volksdorfer Teiche 4) scheint nicht verlängert worden zu ein, während die Nutzung
des kleineren Hansdorfer Teiches lange noch, die des großen Teiches in
Schmalenbek bleibend bei der Meyer’schen Hofstelle verblieb. Jetzt ist der
Letztere Eigenthum des Hofbesitzers.
Ueber die Einrichtung des
landwirthschaftlichen Betriebes auf dem Schmalenbeker Hofe im 17. Jahrhundert
wissen wir ebensowenig etwas Näheres, wie über die Landwirthschaft auf den
Bauernhöfen der Nachbarschaft. Wohl aber sind manche Nachrichten erhalten über
eine mit den bäuerlichen Zuständen in unseren Gegenden in engem Zusammenhange
stehende Angelegenheit, nämlich zu der Stellung der Bauern zu den innerhalb der
Feldmark befindlichen herrschaftlichen Hölzungen. Außer einigen kleineren
eingehegten Waldflächen oder sog. Zuschlägen gab es eigentliche Waldungen
nicht; eine wirkliche Forstkultur, eine durch Sachkenner geleitete
systematische Pflege des Waldes kannte man nicht. Das Eigenthum aller Bäume
nahm der Grundherr in Anspruch, in den Walddörfern also die Stadt Hamburg;
Nutzungsrechte an dem Weichholze (Ellern, Weiden, Hagebuchen) standen zwar den
Bauern zu, aber das Nutzungsrecht durfte nicht willkürlich ausgeübt werden, und
jedes Wegnehmen von Hartholz (Eichen und Buchen) war strenge verboten
(Nadelholz gab es damals in unseren Gegenden nicht). Auch alles Hartholz,
welches an den Wegen stand, oder auf den Aeckern und in den Gärten der Bauern
aufgewachsen war, galt als Eigenhum der Herrschaft. Den Dorfbewohnern stand
dagegen das Recht der Beweidung aller nicht zu Saat-, Wiesen- oder Gartenland
eingerichteten oder als Holzzuschläge eingehegten Flächen zu; die Dorfbewohner
betrachteten es ferner als ihr altes Vorrecht, von den innerhalb der Feldmark
auf der gemeine Weide wachsenden Bäumen, sowie die auf ihren Kämpen stehenden
Bäume zu ihrer Nutzung (zum Bauen, zur Feuerung u.s.w.) nehmen dürfen. Diesen
entgegengesetzten Anschauungen, sowie den sich widerstreitenden Interessen,
einerseits der herrschaftlichen Rechte über den Forst, andererseits des
bäuerlichen Weiderechtes (dem vielfach noch das Recht des Plaggenhauens
beigestellt war), war es zuzuschreiben, daß die Hölzungen, obschon
streckenweise die Bäume sehr dicht standen, im Großen und Ganzen verwahrlost
waren, zumal da die Dorfbewohner darauf bedacht gewesen sein mochten, theils
das gruppenweise Emporwachsen junger Bäume, die ihnen die Weide zu beschränken
drohten, zu verhindern, theils andere Bäume zum Absterben zu bringen, und sie
dann als geringwerthigen Ausschuß von den Waldherren zu erhalten, oder aber
auch eigenmächtig und heimlich die Bäume zu fällen und wegzubringen. Hierin sah
die Bauerschaft kaum ein Unrecht, während seitens der Obrigkeit gegen
Holzfrevel und Holzdiebereien scharfe Mandate ergingen, und gegen ertappte
Uebelthäter mit strenger Strafe verfahren wurde. Auch wurde, wenn
Holzdiebstähle vorgekommen waren, selbst die ganze Dorfschaft für dieselben
verantwortlich gemacht. So ist z. B. wegen Holzentwendungen auf der
Hansdorf-Schmalenbeker Feldmark im Jahre 1650 die große Summe von 500 Mark als
Strafe gezahlt worden. Die damaligen Entwendungen stehen vielleicht in
Zusammenhang mit dem Umstande, daß durch einen rasenden Orkan vom 14. Februar
1648 (welcher in Hamburg den Thurm der St. Katharinenkirche herunterwarf) in
den Waldungen große Verwüstungen angerichtet wurden, und es mögen dann die
Bauern viel des Gefallenen Holzes sich angeeignet haben. Jasper Meyer war aber
auch Käufer vielen Windbruchholzes gewesen, denn er hat, wie die
Kämmereirechnungen ausweisen, im Jahre 1649 für 550 Mark von jenem Holze
gekauft.
Aus dem Ende des 17.
Jahrhunderts erfährt man ausführlicheres über eine langwierige Untersuchung
wegen Ordnungswidrigkeiten bei der Verwaltung der Waldherrenschaft. Eine
Hauptrolle spielte dabei der Waldvogt Fobrian (er war erst 1697 angestellt) und
der Müller Jasper Meyer; auch der Hofbesitzer Martin Meyer wird dabei genannt.
Im Jahre 1698 – es war die Zeit der bürgerlichen Unruhen in Hamburg – hatten
unzufriedene Bürger von Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung der
Waldherrenschaft vernommen; es sollte der Waldvogt sich Bestechlichkeiten haben
zu Schulden kommen lassen, um die Bauern bei der eigenmächtigen Entnahme von
Baumstämmen aus den Waldungen zu begünstigen, die Waldherren sollten ein Auge
zugedrückt, ja selber gegen Geschenke Baume verabfolgt haben und sollte überhaupt
die Holzdieberei zugenommen und derselben nicht die gehörige Obacht gewidmet
worden sein. Der Waldvogt kam in Haft und wurde nach dem Winserbaum gebracht,
auch der Müller Jasper Meyer wurde gefänglich eingezogen und auf die Frohnerei
gesetzt; die Bürgerschaft setzte auch durch, daß der Waldherr, Rathsherr Rover,
gegen den auch sonst allerlei Beschwerden laut geworden, suspendirt wurde. Die
Untersuchung zog sich bis in das Jahr
1699. Der Verdacht war nicht unbegründet. Es stellte sich heraus, daß die
Waldherren Meyer und Rover den von ihnen zu bewahrenden Hammer, mit welchem in
ihrer Gegenwart die zu fällenden herrschaflichen Bäume gezeichnet werden
mußten, längere Zeit hindurch in den Händen des Waldvogts gelassen hatten.
Dieser hatte willkürlich Bäume, die er unbefugterweise den Bauern überlassen,
gehämmert, und es ergab sich, daß er von einigen Bauern eine silberne Schale,
von Jasper Meyer eine silbernen Löffel, zum Geschenk erhalten hatte, auch
andere Gaben mögen ihm zugeflossen sein. In Bezug auf den Rathsherrn Rover aber
wurde ermittelt, daß der Hofbesitzer Martin Meyer ihn ein junges fettes
Schwein, wie es scheint, als Erkenntlichkeit für einen oder mehrere ihm
überlassene Baume, ins Haus geliefert hatte. Der Hauptbeschuldigte war der
Müller Meyer, welcher, da er auch einen Holzhandel betrieb, augenscheinlich
Aufkäufer des von den Bauern zu Unrecht erworbenen Holzes gewesen war. Wie
diese Untersuchung, die auch auf Ohlstedter, Volksdorfer und Hoisbütteler
ausgedehnt wurde, für Jasper und Martin Meyer endigte, ist nicht bekannt. Der
Waldvogt Fobrian mußte 100 Thaler Stafe zahlen und der Rathsherr Rover wurde
erst im Jahre 1709 nach Beendigung der inneren Unruhen in sein Amt wieder
eingeführt.
Die älteren Protokolle und
Rechnungsbücher geben nach den Vorfällen der Jahre 1698 und 1699 erst zum Jahre
1735 wiederum eine Nachricht über den Schmalenbeker Hofbesitzer. Aus Hansdorf
und Schmalenbek war damals viel Holz entwendet worden; auch Martin Meyer wurde
hierfür verantwortlich gemacht. Der damalige Waldherr, Rathsherr Luis, hat
wahrscheinlich bei dieser Veranlassung sich näher um den landwirthschaftlichen
Betrieb Martin Meyer’s bekümmert, denn er fand, daß derselbe „für sein vieles
Land gar zu wenig zahle“ und wollte seine jährlichen Abgaben erhöhen. Dazu kam
es freilich nicht, aber Waldherr und Hofbesitzer scheinen hart aneinander
gerathen zu sein, denn dem letzteren wurde 1736 u. A. „wegen seiner groben und
anzüglichen Reden“ eine Geldstrafe zudictirt. Bei des Waldherren Luis
Nachfolger, dem Rathsherrn Paule, waren 1738 Klagen über Martin Meyer
eingelaufen. Er sollte seine Schweine zu früh, „vor der Ausfemmung“, aus den
Hölzungen genommen haben, wohin sie zur Mast eingetrieben waren (wahrscheinlich
um eine dem Waldreuter zukommende Gebühr für jedes zur Mast gebrachte Schwein
zu ersparen) und er gestand dies zu hinsichtlich 13 Schweine. Auch darüber war
dem Waldherrn etwas zu Ohren gekommen, daß Martin Meyer eine gar zu große
Schafheerde auf die gemeine Weide treibe; dies hatte er in Abrede gestellt, aber
der Waldherr schickte seinen Diener nach Schmalenbek, welcher die Schafe zählte
und dann berichtete, daß er 184 gefunden habe, während Martin Meyer angegeben
hatte, daß er jetzt nur 60 bis 70 Stück auftreibe. Das war nun freilich nicht
unwahr, aber er hatte verschwiegen, daß er neben seiner eigenen Heerde auch
noch viele Schafe anderer Leute mit seinem Hirten auf die Weide treibe. Nun kam
auch wieder seine geringfügige jährliche Abgabe zu Sprache; der Waldherr,
meinte daß Martin Meyer wohl 120 Mark wegen seiner vielen Schafe, seiner Immen
und seines Landes geben müßte, und als derselbe sich zu einer Erhöhung seiner
Abgaben nicht verstehen wollte, wurde er damit bedroht, daß er auf Ostern oder
Maitag 1739 den Hof räumen müsse. Es kam aber nicht zur Ausführung dieser
Androhung, und Pauli’s Nachfolger, Rathsherr Stampeel, scheint milder gestimmt
gewesen zu sein.
Im Jahre 1742 faßte Martin
Meyer den Entschluß auf Altentheil zu gehen und seinem Sohne Martin den Hof zu
übergeben, bat hiezu auch um die Zustimmung des Waldherrn. Bei dieser
Gelegenheit wurde vermerkt, daß Martin Meyer 12 Pferde, 16 Kühe, 1 Bullen, 2
Starken und 3 Kälber habe, und daß er selbst 67 Schafe, sowie 27 Lämmer auf die
Schafweide treibe, während die ganze Heerde sich auf 184 Schafe und 91 Lämmer
belief. Im Jahre 1743, wahrscheinlich auf Michaelis, trat Martin Meyer die
Hofwirthschaft ab und legte gleichzeitig sein Vogtsamt nieder, welches sein
gleichnamiger Sohn erhielt, der am 17. October 1743 mit Rebecca Pöhls aus
Groß-Hansdorf Hochzeit machte.
Die Lage der Bauern in den
hamburgischen Walddörfern war um die Mitte des vorigen Jahrhunderts eine
gedrückte und armselige. Die Hofedienste, welche dieselben zu leisten hatten,
lasteten schwer auf ihnen; zur Bestellung der Felder auf dem großen Wohldorfer
(damals verpachteten) herrschaftlichen Hofe, zum Holzfahren, zur Besserung der
Heerstraßen, zu allerlei persönlichen Dienstleistungen (z.B. bei
herrschaftlichen Jagden) mußten in einer bestimmten Reihenfolge die Besitzer
der Bauerhöfe, unter ihnen auch der Hofbesitzer zu Schmalenbek, Wagen, Pferde
und Mannschaft stellen, der Inste einen Mann stellen oder selbst kommen; die
größere Last lag zwar auf den Ohlstedtern, Volksdorfern und den hamburgischen
Hosbüttelern, aber die Bewohner der „reservirten“ Dörfer Farmsen, Hansdorf und
Schmalenbek litten nicht minder darunter. Das Wenigere, was sie für den
Wohldorfer Hof zu leisten hatten, wurde durch den größeren Aufwand an Zeit für
den Hofedienst desto lästiger. Diese, in früheren Zeiten weniger drückenden, um
1726 und 1735 verschärften und seitdem häufiger beanspruchten Dienste
verhinderten den Landmann an der rechtzeitigen Wahrnehmung der eigenen
Feldarbeiten, und erzeugten eine tiefe Mißstimmung, ja Verzagtheit der
Landbevölkerung, die ohne allen Kredit war und durch verderbliche Viehseuchen
gerade in jener Zeit große Verluste erlitten hatte. Der Zustand des Ackerbaues
und des Viehes erscheint nach Allem, was uns aus jener Zeit überliefert worden
ist, ein äußerst dürftiger gewesen zu sein. Der Hof zu Schmalenbek machte
jedoch hiervon eine Ausnahme, denn der größere Umfang des Feldlandes
gewährleistete dem Besitzer, der nicht mehr Lasten zu tragen hatte als jeder
andere Hufner, auch nur geringe Abgaben zahlte, die Möglichkeit der Annehmung
von mehr Leuten und eine bessere Haltung des Viehstapels. Die Schafheerde,
welche auf dem Schmalenbeker Hofe gehalten wurde, war durch obrigkeitliche
Verfügung vom Jahre 1762 auf 80 Stück beschränkt worden, während die beiden
Käthner zu Schmalenbek ein jeder nur 35 Stück halten durften. Auch war
angeordnet worden, daß diese Schafheerde von zusammen 150 Stück nur von einem
und demselben Hirten auf die gemeine Weide getrieben werden dürfte.
Um einige Beispiele von der
Armseligkeit der landwirthschaftlichen Zustände der damaligen Zeit zu geben,
mag erwähnt werden, daß die Steenbock’sche Vollhufe zu Hansdorf sich 1741 in
einem ganz verwahrlosten Zustande befand. Der nach dem Tode des alten Joachim
Steenbock auf die Hufe gesetzte
Verwalter war im Herbst 1740 „mit allem Vieh und Fahrnis schändlicher Weise
entwichen“, die Hufe wurde dann zum öffentlichen Aufgebot gebracht, aber es
hatte sich kein Käufer dafür gefunden, der sie für die Schulden hätte
übernehmen wollen, die außer rückständigen Abgaben, auf nur 1143 Mark 8
Schillinge angegeben wurden. Das Ackerland ist dann, um nicht ganz zur Wüstenei
zu werden, durch Hofedienste der anderen Bauern nothdürftig bestellt worden,
bis endlich der junge Joachim Steenbock, wie es scheint unter Beihülfe von
Verwandten, die Hofwirthschaft wieder übernahm (er wurde dabei „nun wieder zu
Kräften zu kommen“ auf ein Jahr von Hofediensten und Abgaben befreit).
Eggert Dabelstein in
Schmalenbek war 1740 wegen kleiner Schulden verklagt worden; Stücke seines
Landes hatte er bereits an Benachbarte versetzt, von acht Kühen, die er gehabt,
hatte er drei angeblich zu 4, 5 und 7 Mark verkauft; er sah seinem gänzlichen
Ruin entgegen, endlich hatte er nur noch eine Kuh und vier Pferde, mit welchen
er Holzfuhren übernahm, und von etwa 30 Scheffeln Landes hatte er nur 6 ½
Scheffel mit Hülfe seiner Nachbaren besäen können. Dabelstein’s Gläubiger
mußten sich gedulden, auch ihm wurden Lasten und Abgaben erlassen, und unter
Zutritt von Nachbaren kam auch er wieder zu Kräften; im Jahre 1763 wurde sein
Viehstapel doch schon wieder auf 6 Pferde, 4 Kühe und 4 Schweine angegeben.
Auf der kleinen
Zingelmann’schen Hofstelle in Schmalenbek befanden sich 1758 fünf Pferde, die
zusammen auf 180 Mark, acht Kühe, „die meisten sehr alt“, die auf 120 Mark,
drei Kälber, die auf 12 Mark, 2 Säue mit 11 Ferkeln, die auf 36 Mark geschätzt
wurden; das Ackerland Zingelmann’s wurde als 30 Scheffel Einfall fordernd
angegeben, ausgesäet waren aber nur 5 Scheffel Roggen auf frisch gemistetem
Felde, und 5 Scheffel theils in der zweiten, theils in der dritten Gare. Man
rechnete damals durchschnittlich für neu gedüngtes Feld auf das vierfache freie
Korn, für andere Felder auf das dreifache freie Korn.
Einige Vorschläge zur Hebung
des gesunkenen Wohlstandes unserer Bauern führten zunächst noch zu keinem
Ergebniß; man konnte sich noch nicht entschließen, die Bauern selbständiger zu
machen, ihnen die verderbliche Last der Hofedienste abzunehmen und
Einrichtungen zu treffen hinsichtlich der besseren Benutzung der
Dorfländereien. Der erste, welcher in ernstlicher Weise Anregung zu Reformen
gab (es war 1769), war der dänische Etatsrath Cossel, Besitzer von Jersbek,
welcher mit den ländlichen Verhältnissen vertraut war und viele Beziehungen zu
angesehenen Männern in Hamburg hatte. Gleichzeitig begann auch der Einfluß der
Im Jahre 1765 in Hamburg gestifteten Patriotischen Gesellschaft sich geltend zu
machen, welche insbesondere der Beförderung des Landbaues sich annahm.
Um die bei der Hofdienstlast
herrschenden Willkürlichkeiten zu beseitigen und einige Erleichterungen zu
schaffen, wurde im Jahre 1752 vom Hamburger Rath ein Dienstreglement erlassen,
im Jahre 1772 wurden jedoch die Hofdienste aufgehoben, gegen eine jährlich zu
zahlende Ablösungssumme, die für jeden Hofbesitzer auf 50 Mark, für jeden
Halbhöfner oder Käthner auf 25 Mark festgesetzt wurde.
Um die
Wirthschaftsverhältnisse in den Walddörfern gründlich zu bessern, that man in
Hamburg im Jahre 1780 amtliche Schritte, und scheint zuerst den Dörfern
Hansdorf und Schmalenbek seine Aufmerksamkeit zugewandt zu haben. Der Ingenieur
Reinke erhielt Auftrag zu einer Vermessung der beiden Dörfer und zu Vorschlägen
zur Verkoppelung der Feldländereien, der Auftheilung des größeren Theils des
unurbaren Landes und, was nicht minder wichtig war, des Ausscheidens der herrschaftlichen
Hölzungen aus der gemeinen Weide.
Nach der Dartstellung
Reinke’s von 1781 besaßen alle Eingesessenen von Hansdorf und Schmalenbek:
an „ „ „ |
Saatland Wiesenland Hofstellen und
Flachsblöcken Weideland, soweit es in
den Kop- peln und Wiesen mit
eingefriedigt Zusammen rund: |
514 289 1/8 19 5/8 31 1/6 ________ 854 |
Scheffel „ „ „ _______ Scheffel |
die Weichholzbestände der Bauern in der Freiheit betrugen Alle Freiheiten,
größtentheils Waldungen, betrugen Alle herrschaftlichen
Zuschläge Von Ahrensburgern wurden
benutzt Zusammen: |
145 6/7 984 2/5 169 1/4 4/7 ________ 2154 |
Scheffel „ „ „ _______ Scheffel |
Der Scheffel war zu 230 Quadrat-Ruthen, die Ruthe zu 16 Fuß gerechnet
(man nahm an, daß in den Walddörfern zu einem Scheffel Roggen Aussaat eine
Fläche von 230 Quadrat-Ruthen erforderlich sei).
Der Martin Meyer’sche Besitz
wurde angegeben auf:
|
111 45 17 |
Scheffel „ „ |
28 34 129 |
Quadrat-Ruthen „ „ |
Saatland Wiesenland Weide. |
Eigene Weichholzkoppeln
besaß derselbe nicht.
Erst 25 Jahre später kam die
Landvertheilung zum Abschluß. Die herrschaftlichen Waldungen wurden, unter Aufhebung
des Weiderechtes der Eingesessenen, völlig getrennt von dem Lande der
Letzteren, welchen dieses nunmehr von der Staatsbehörde als ihr freies
Eigenthum anerkannt wurde.
Zum Staatseigenthum
(Waldland) wurden 307 Scheffel 180 Quadrat-Ruthen und fernere 5 Scheffel
bestimmt, als Dienstland des Waldwärters wurden 39 Scheffel ausgewiesen.
Der Schmalenbeker Hof wurde
mit 56 Scheffeln neuen Landes ausgestattet, und enthielt nun 225 Scheffel 115
Quadrad-Ruthen, einschließlich 17 Scheffel 50 Quadrat-Ruthen, als Grundfläche
der bisher herrschaftlichen Fischteiche, welche letztere Martin Meyer im Jahre
1807 für Banco-Mark 4000 (Reismark 6000) gekauft hatte.
Die Singelmann’sche Stelle
enthielt nunmehr 88 Scheffel 207 Quadrat-Ruthen, die Dabelstein’sche 81 Scheffel
41 Quadrat-Ruthen, der Müller Witten hatte 45 Scheffel 138 Quadrat-Ruthen.
Ungetheilt blieben noch behufs Benutzung als gemeinsame Weide der drei
Schmalenbeker Landwirthe 111 Scheffel 74 Quadrat-Ruthen.
Den Hansdorfer Bauern wurden
zusammen 950 Scheffel 205 Quadrat-Ruthen Land zum Eigenthum überwiesen, ein
Anbauer erhielt 9 Scheffel 7 Quadradt-Ruthen, als Dienstland für den
Schullehrer wurden 12 Scheffel 141 Quadrat-Ruthen bestimmt. Als gemeinsames
Land der Hansdorfer liegen 53 Scheffel 226 Quadrat-Ruthen.
Die Auftheilung und
Berechnung leitete damals der Ingenieur G. v. Benoit. Das alte Hansdorfer
Feldmaß von 230 Quadrat-Ruthen auf den Scheffel wurde verlassen, und die in den
Geestländerein sonst übliche Berechnung des Scheffels mit 256 Quadrat-Ruthen angenommen.
Für jeden Scheffel neu
erworbenen Landes hatten die Schmalenbeker fortan eine jährliche Grundhauer von
12 Schillingen zu entrichten (die Hansdorfer 14 Schillinge); für die ungetheilt
gebliebene Weide bezahlten die Schmalenbeker 4 Schillinge für den Scheffel.
Auf dem Martin Meyer’schen
Hofe lasteten nunmehr folgende jährliche Abgaben:
die Leistungen aus
ältester Zeit Holzcontribution (seit 1752 erfolgte jährliche Zahlung für Weichholzgründe,
die der Hofstelle damals beigegeben wurden 5) Ablösungssumme der
Hofedienste Kanon (Grundhauer) für das
neue Land Antheil an dem Kanon für das ungetheilte Weideland Zusammen: |
13 6 50 42 9 ___ 120 |
Mk. „ „ „ „ ___ Mk. |
8 - - - 4 __ 12 |
Schill. „ „ „ „ ______ Schill. |
Bezahlt wurden indessen nur
100 Mark 12 Schillinge, indem 20 Mark als Remuneration für die Vogtschaft
gegengerechnet wurde. Von 1856 an, Als das Amt eines Vogts zu Schmalenbek einem
Anderen als dem Besitzer der Meyer’schen Hofstelle übertragen wurde, mußten die
vollen 120 Mark 12 Schillinge entrichtet werden, und lastet diese Reallast noch
jetzt auf der Hofstelle, zuzüglich 1 Mark 4 Schillinge Kanon für später dazu
erworbenes, der Looge entnommenes Land.
Zu jenen Abgaben kamen nun
noch die eigentlichen Staatssteuern: der Schoß, eine Art Vermögenssteuer, die
indessen sehr mäßig berechnet wurde, sowie alljährlich zu liefernde zwei
Kapaune und ein Huhn. Ferner der jährlich mit 3 Mark zu zahlende zwei Kapaune
und ein Huhn. Ferner der jährlich mit 3 Mark zu zahlende „Fuhrthaler“, als
Ablösung der Pflicht, den die Waldherrenschaft verwaltenden Rathsherren einen
Wagen zur Fahrt auf’s Land zu stellen. 6) Die Hühner wurden bis 1846 geliefert, dann statt deren
jährlich 1 Mark 8 Schillinge entrichtet. Seit dem Jahre 1850 aber wurden Fuhrthaler
und Hühnerlieferung in Folge des hamburgischen Reallasten-Ablösungsgesetzes von
1849 nicht weiter erhoben.
Martin Meyer, der fünfte
dieses Vornamens in der Reihnenfolge der Hofbesitzer auf Schmalenbek, blieb nicht
lange im ruhigen Genuß der Verbesserungen seines Hofes, welche durch die
Auftheilung des größten Theils der Schmalenbeker Gemeinweide erzielt waren.
Kurze Zeit darauf kamen die französischen Truppen nach Hamburg und die
Leidensperiode Hamburgs und seiner Umgegend begann, welche erst mit der
Aufhebung der Einschließung Hamburgs in den letzten Tagen des Maimonats 1814
endigte. Als Vogt zu Schmalenbek war Martin Meyer in die französische
Kommunalverwaltung berufen worden. Die Hamburger Walddörfer bildeten zusammen
eine Mairie, gehörig zum Kanton Hamm; zur Berathung und Beschlußfassung über
gemeinsame Angelegenheiten des Kantons bestand ein Munizipalrath, dessen
Mitglied Martin Meyer war (eine Stellung, die ungefähr der eines
Kreisausschuß-Mitgliedes der heutigen preußischen Kreisverfassung entsprach, in
Wirklichkeit aber wenig bedeutete). Er erlebte nicht die Befreiung vom
französischen Joche und das Aufathmen nach beendigter Bedrängniß. Am 17. April
1812 raffte ihn der Tod dahin.
Die nächsten Jahrzehnte nach
Beendigung der schweren Kriegszeiten waren bekanntlich ziemlich ungünstige. Die
Bevölkerung war erschöpft und ausgesogen, die Preise der Erzeugnisse des Landes
gedrückt. Auch der Schmalenbeker Hof litt hierunter, und es kam hinzu, daß der
zweite Ehemann der Wittwe Martin Meyer’s, welcher 1815 als Setzwirth eintrat,
den Hof nur nachläßig bewirthschaftet zu haben scheint. Besser gestaltete sich
die Lage, als der junge Martin Meyer im Jahre 1832, damals 29 Jahre alt, den
väterlichen Hof übernahm, welcher im Jahre 1843 dadurch eine Vergrößerung
erhielt, daß die drei Eigner des Schmalenbeker gemeinschaftlichen Weidelandes,
„welches in dem unkultivirten Zustande wenig eintrug,“ sich zu dessen Theilung
entschlossen und hiezu die Genhehmigung der Behörde erhielten. Martin Meyer
erhielt 38 Scheffel 50 Quadrat-Ruthen (freilich größten Theils sandigen
Bodens), so daß nun der Schmalenbeker Hof an Flächengröße alle anderen
Bauernhöfe in den Hamburger Geestdörfern weit überragte.
Er unternahm ferner den 1849
vollendeten Neubau des Vorderhauses auf dem Schmalenbeker Hofe. 7) Leider erfreute der Erbauer sich nicht
lange der größeren und schöneren Räume. Er verstarb am 17. August 1851, nicht
völlig 28 Jahre alt.
Neun Jahre später übernahm
der älteste Sohn Martin, der jetzige Besitzer des Schmalenbeker Hofes, das Erbe
seiner Vorfahren. In der Zwischenzeit hatte zunächst seine verwittwete Mutter,
und nach Verheirathung derselben mit Hans Joachim Möller, dieser als Setzwirth
den Hof verwaltet.
Alsbald wurden auch auf dem
Schmalenbeker Hof die Fortschritte bemerkbar, welche von der Mitte unseres
Jahrhunderts an die deutsche Landwirtschaft machte und dieselbe zur hohen
Blüthe hob. Von wesentlichem Einfluß war dabei die Eröffnung der
Hamburg-Lübeker Eisenbahn, welche die raschere und billigere Beförderung der
auf dem Hofe gewonnenen Milch nach Hamburg ermöglichte. Und als im Jahre 1870
Martin Meyer die früher Singelmann’sche Halbhufe, damals etwa 96 Scheffel Land
enthaltend, durch Kauf erworben hatte, nahmen damit die Ländereien, welche vom
Schmalenbeker Hofe aus bewirthschaftet werden, eine Flächengröße von etwa 203
Hektaren ein, wodurch eine ansehnliche Vermehrung des Bestandes an Kühen und
eine Erweiterung der Milchwirtschaft ermöglicht wurde, welche jetzt den
Hauptgegenstand des Betriebes auf dem Schmalenbeker Hofe bildet.
______________
1) Diese geschichtlichen Nachrichten konnten zur Zeit nur nach der
Darstellung in F. H. Neddermeyer’s Statistik und Topographie der Stadt Hamburg
und deren Gebiets (S. 127) mitgetheilt werden
2) Der jetzt so häufig vorkommende Familienname Meyer war vor
dreihundert Jahren in unserer Gegend selten.
3) Aus dem am 11. März 1685 abgeschlossenen Vertrage ergiebt sich,
daß der Sohn Johann die Hofstelle mit landwirthschaftlichem Inventar für 3000
Mark übernehmen sollte. Es waren 1220 Mark Schulden vorhanden, so daß 1700 Mark
zur Vertheilung standen, von welcher Summe jedes der Kinder 500 Mark erhielt,
während 280 Mark für die Aussteuer der Schwestern bestimmt wurden; außerdem
erhielt jedes der jüngeren Geschwister des Uebernehmers einige Stücke Vieh und
Theile des Hausraths. Johann Meyer trat die Hoffstelle unter den gleichen
Bedingungen seinem Bruder Martin Hinrich ab.
4) Die Nutzung des großen Teichs zu Volksdorf war einst ein Regal
der Hamburger Bürgermeister. Gegen das Ende des 16ten Jahrhunderts wurde das
Wasser des Volksdorfer Teichs nach Farmsen geleitet, um dem dortigen
Mühlenteiche, dessen Wasser eine neu errichtete Walkmühle trieb, mehr Zufluß zu
gewähren. Später verfiel die Verbindung zwischen dem Volksdorfer und Farmser
Teich. Der Volksdorfer Teich hieß einst der Harkenkrug-Teich.
Die Fischerei in den anderen Teichen der Walddörfer war ein
Regal der Waldherren, dieselbe mag aber nur wenig ergiebig und auch nicht
wirthschaftlich ausgeübt sein. Mancher Rathsherr, so wird wenigstens berichtet,
hatte die Teiche ausfischen lassen, ohne daß auf Besatz mit junger Brut Bedacht
genommen wurde, und eben diese Vernachlässigung scheint dazu geführt zu haben,
jenen Pachtcontract mit Jasper Meyer abzuschließen.
5) Genauer war es die Ablösung der Lieferung von zwei Faden
Weichholz an das Wohldorfer Vorwerk.
6) Auch die anderen Bauern in den Walddörfern hatten diesen
Fuhrthaler zu entrichten. Die Pflicht zur Stellung von Fuhrwerk traf einst die
einzelnen Hofbesitzer der Reihe nach.
7) Den Bau führte der Zimmermeister Reimers aus Papendorf aus.
Vergleichende
Zusammenstellung des Viehbestandes auf dem Schmalenbeker Hofe 1781, 1815, 1860, 1891. |
|||||||
Nach einem Inventar von
1781, April, waren vorhanden: |
Nach einem Inventar von
1815, April, waren vorhanden: |
Im Frühjahr 1860 waren vorhanden: |
Im Herbst 1891 sind vorhanden: |
||||
alte und junge Pferde Rindvieh Schweine Schafe |
12 22 4 60 |
alte Pferde Fohlen Kühe Bulle einjährige
Kälber Schweine Schafe |
6 1 19 1 2 6 63 |
Pferde Kühe Bulle Schweine Schafe Lämmer |
8 41 1 11 150 70 |
ältere Pferde junge Pferde Fohlen Kühe Bulle Schweine Schafe |
13 3 1 65 1 16 12 |
________
Vergleichende Zusammenstellung
über die Benutzung der Ländereien des Schmalenbeker Hofes. |
||
Nach einem Inventar von
1781, April, waren ausgesäet: |
Nach einem Inventar von
1815, April, waren bestellt: |
Im
Jahre 1891 waren ausgesäet: |
An Roggen auf gemistetem Lande 9 Scheffel, als
zweite Saat 11 Scheffel, Hafer (in der dritten
Gaare) 16 Sack, mit Buchweizen waren 5
Scheffel bestellt, Hanf war ausgesäet 2 ½
Himpten, Lein
war ausges. 1 Himpt. |
Mit Roggen auf gemistetem
Lande 24 Scheffel, als zweite
Saat 14 Sch. mit Hafer, (in der
dritten Gaare): . bunter: 30
Scheffel. . rauher: 12
Scheffel. Buchweizenland
11 Sch. |
Roggen
64 Tonnen zu 200 Pfd. Hafer
100 Tonnen zu 150 Pfd. Buchweiz.
4 Tonnen zu 200 Pfd. Kartoffeln
40 Sack zu 130 Pfd. |
Das zum
Schmalenbeker Hofe gehörige Ackerland, etwa 160 Hektare umfassend, wird in fünf
Schlägen bestellt, und zwar in erster Frucht mit Roggen, alsdann mit Hafer,
darauf mit Klee; im vierten Jahre liegt das Land in Weide, im fünften Jahre
theilweise zu Sommerbrache (Dreesch), theilweise werden Kartoffeln, Rüben,
Buchweizen u. A. gebaut.
Das Wiesenland des Gutes umfaßt etwa 20 Hektare, die Fläche der Hölzungen 6 Hektare, die der Fischteiche 17 Hektare (zeitweilig und abwechselnd werden die Fischteiche trocken gelegt, beackert und mit Hafer oder Grünfutter besäet).
Die Menge der Milch, welche täglich zweimal mittels Fuhrwerks nach Ahrensburg und von hier auf der Bahn nach Hamburg Befördert wird, beträgt durchschnittlich:
Morgens: Abends:
im Sommer: 200 bis 250 Liter 150 bis 200 Liter
im Winter: 150 bis 175 Liter 125 bis 150 Liter
Der Verkauf der Milch wird in Hamburg in einem gemietheten Verkaufsraum (jetzt Steinstraße 31) durch einen Geschäftsführer besorgt.
|
Kleines Familienalbum der
Schmalenbecker „Ureinwohner“ ...als
HTML-Produkt Eine Nachkommentafel des „Urvaters“
Martin Meyer ...im PDF-Format (Auf Anfrage versende ich
dieses Teil auch in anderen Größen) |
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