Der Schmalenbeker Hof.

 

Originaltext einer Ausarbeitung von  Dr. J. F. Voigt  aus dem Jahre 1891

 

(Hier abgedruckt als Nebenprodukt meiner privaten Heimat- u. Familienforschung)

 

 

Das hamburgische, jetzt mit dem Dorfe Groß-Hansdorf zu einer Gemeinde verbundene Dorf Schmalenbek wird zuerst in einer Urkunde des Grafen Adolf von Holstein und Stormarn vom Jahre 1320 erwähnt; der Graf überließ damals dessen Wiedereinlösung dem Grafen Johann, seinem Vetter. Es werden also die gräflichen Rechte über das Dorf und die Einkünfte des Grafen über dasselbe vorher verpfändet gewesen sein. Eine Einlösung dieser Rechte scheint aber nicht stattgefunden zu haben, denn im Jahre 1331 wurden Einkünfte aus acht Höfen des Dorfes von den Junkern Otto und Hartwig Zabel erworben, um damit eine geistliche Stiftung (Vicarie) am Hamburger Dom zu begaben. Im Jahre 1344 soll darauf der Ritter Markward Wolf das Dorf verwüstet haben, womit wahrscheinlich die Niederlegung der Bauerhöfe bezeichnet werden sollte; später sollten Otto, Heinrich und Sivert Ranzau ihre Besitzungen in Schmalenbek, zu Wohldorf und Hoisbüttel an Bürger in Hamburg verkauft, aber 1370 sich verpflichtet haben, Sie wiederum der Herrschaft des Grafen Adolf von Holstein und Stormarn einzuverleiben. Jener Verkauf an Hamburger Bürger kann also nur auf Widerruf geschlossen sein, und wird rückgängig gemacht worden sein, denn im Jahre 1390 [1396?] übertrug Henneke Ranzau seine Besitzungen zu Schmalenbek mit anderen Gütern an den Ritter Henneke Hummelsbüttel. Die holsteinischen Grafen gelangten nicht wieder zur Ausübung der landesherrlichen Rechte über Schmalenbek und jene anderen Besitzungen. Dieselben kamen vielmehr an die Familie des Ritters Heest, und dann als Aussteuer des Fräuleins Jutta Heest in den Besitz des Ritters Bruneke von Alvesloe, genannt von Kaden. Von diesem erwarb die Stadt Hamburg im Jahre 1437 pfandweise, 1440 käuflich seine Güter zu Wohldorf, die Hälfte von Hoisbüttel und verschiedene andere Länderein, unter denen auch Schmalenbek aufgeführt wird. Schmalenbek war damals allem Anscheine nach ein unbewohnter Ort. Er wird nach der Wüstlegung durch den Ritter Zabel nicht wieder angebaut worden sein. 1)

 

Das Schmalenbeker Feld, heißt es in einem Berichte aus den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts, ist vormals Leuten gegen eine geringe Heuer „eingethan“, d. h. zur landwirthschaftlichen Benutzung überlassen gewesen. Einen Acker bei dem Schmalenbeker Teich bebaute ein Ahrensfelder Landmann, Claus Bargstedt, und entrichtete der Stadt Hamburg hierfür jährlich 26 Schillinge; einen anderen Kamp benutzte ein Peter Zingelmann gegen jährliche Zahlung von 12 Schillingen. Der Hamburger Rath kündigte beiden diese Ländereien auf Michaelis des Jahres 1564. Es hatte nämlich der bisherige Pächter des großen Wohldorfer Hofes, Hans von Minden, darum angehalten, ihm die Schmalenbeker Ländereien zur Nutzung zu überlassen und ihm die Errichtung einer Wohnstätte zu erlauben. Der Rath und die Kämmerei hatten diesen Antrag genehmigt, und Hans von Minden, welcher seit 1551 den Wohldorfer Hof bewirthschaftet hatte, richtete sich auf Schmalenbek ein. Die ihm auferlegte jährliche Abgabe belief sich auf 4 Mark 10 Schillinge; auch war es ihm bedeutet worden, daß er alle Pflichten und Hofedienste zu leisten habe, welche die Eingesessenen des benachbarten Hansdorf erfüllen mußten, namentlich habe er den Pflugschatz zu entrichten und das Rauchhuhn zu liefern. Hans von Minden erwarb nicht Eigenthum an dem von ihm bewirthschafteten Lande, stand aber auch nicht zur Hamburgischen Kämmerei in dem contractlichen Verhältnisse eines Pächters; er war nur Nutznießer des Landes und ohne rechtlich geschützten Anspruch auf Fortdauer dieser Nutzung, er hätte also, wenn die Behörde ein anderes würde bestimmt haben, von dem Hofe wieder abziehen müssen. Seine Stellung entsprach noch nicht einmal derjenigen der Hufner in den alten Dörfern, die doch von ältester Zeit her erblich oder durch anderen Erwerb Besitzer ihrer Höfe waren, wenn auch in ihrer freien Verfügung über dieselben sehr beschränkt durch die Rechte der Grundherren und thatsächlich schutzlos gegen willkürliche Handlungen derselben.

 

Wie lange Hans von Minden Besitzer des Schmalenbeker Hofes geblieben, ist nicht bekannt. Daß die Bewirthschaftung der dortigen Länderein fortdauerte, wird durch die in die Kämmereikasse geflossenen Einnahmen aus Schmalenbek nachgewiesen.

Erst im Jahre 1590 [1583?] wird wieder ein Besitzer des Schmalenbeker Hofes genannt, Martin Meyer. Sein Name findet sich unter denen, welche einer amtlichen Begehung der Grenzen des großen Hansdorfs und Schmalenbeks beiwohnten. Außer Martin Meyer nahmen noch die Schmalenbeker Marx Dabelstein und Hans Zingelmann an der Besichtigung Theil. Neben dem Meyer’schen Hofe hatten sich also bereits zwei weitere Leute angebaut, welche bei dem Hofbesitzer als Tagelöhner gearbeitet, aber auch Land zu eigenem Gebrauche bestellt haben werden.

Martin Meyer’s Nachkommen blieben bis zur Gegenwart im ungestörten Besitze des Hofes, der somit während dreier Jahrhunderte in einer und derselben Familie sich befunden hat, wahrscheinlich aber noch einige Jahre mehr, denn es wird Martin Meyer wohl schon vor 1590 [1583?] den Schmalenbeker Hof übernommen haben. Der jetzige Eigenthümer, gleichen Vornamens wie sein Vorfahr, ist der zehnte in der Reihenfolge der Besitzer. Jener Martin Meyer wird auch noch im Jahre 1598 genannt; um das Jahr 1609 war er verstorben, denn es wird berichtet, daß in dieser Zeit, als Rathsherr Caspar Ankelmann Waldherr war, dieser einen von Martin Meyer’s Erben benutzten Fischteich gegen einen andern Fischteich austauschte. Ein jüngerer Martin Meyer kommt im Jahre 1624 als Hofbesitzer zu Schmalenbek vor, und als dessen Nachfolger Jasper Meyer (1630 und 1645 genannt), dann aber Jürgen Meyer als vierter in der Reihe der Meyer auf Schmalenbek (er wird zuerst 1661 genannt). Daß Jürgen Meyer ein Sohn Jasper’s, dieser der Sohn des jüngeren Martin Meyer und der Enkel des älteren Martin Meyer gewesen, steht zwar nicht urkundlich fest, allein der Familienüberlieferung zufolge ist der Hof stets vom Vater auf den Sohn vererbt, und es kann dieses auch aus dem Umstande, daß die Besitzer denselben Familiennamen führten, mit der größten Wahrscheinlichkeit gefolgert werden. 2)

Jürgen Meyer starb vor dem Jahre 1685 oder im Anfange dieses Jahres; er hatte drei Söhne, Johann, Martin Hinrich und Moritz. Der älteste, Johann, übernahm am 11. März 1685 die väterliche Hofstelle 3), trat sie aber schon in einem am 24. Juli 1687 vollzogenen Vertrage seinem jüngeren Bruder Martin Hinrich ab, welcher um 1665 geboren, im hohen Alter, am 30. März 1747, verstarb und seinem Sohne Martin die Hofstelle hinterließ. Nachfolger des Besitzes wurden nacheinander Martin’s Sohn, Engel und Urenkel, sämmtlich des Vornamens Martin: der Sohn geboren 1748, verstorben 1812; der Enkel geboren 1803, verstorben 1851; der Urenkel (jetziger Besitzer) geboren 1834.

 

Zu zweien Malen wurde die Hofstelle nach dem Tode des Besitzers von dem zweiten Ehemanne der Wittwe verwaltet, beide Male aber dem Sohne des Verstorbenen die Anwartschaft auf den Besitz des Hofes vertragsmäßig gesichert.

 

Um 1630 wird Jasper Meyer als Vogt zu Schmalenbek genannt. Er hatte im Jahre 1624 ein „Lusthaus“ auf seinem Felde, wahrscheinlich auf einem Platz mit schöner Aussicht gebaut, und in demselben einen „Herrensaal“ eingerichtet, zum Aufenthalt der hamburgischen Rathsherren, welche der Waldherrenschaft vorstanden, wenn sie zum Jagen oder in Amtsangelegenheiten nach Schmalenbek kamen. Zum Bau dieses Hauses erhielt Jasper Meyer aus den herrschaftlichen Waldungen Holz angewiesen, und vom Hamburger Bauhof wurden ihm Dielen und Astern (Fliesen) geliefert. Das Amt eines Vogts blieb seitdem fast immer mit dem Besitze der Hofstelle verbunden. (Erst die Landgemeindeordnung von 1871 hob dieses Amt auf.) Die Schmalenbeker Vogtei war freilich nur von geringer Bedeutung; kaum konnte man Schmalenbek ein Dorf nennen, denn zu demselben gehörten nur die Meyer’sche Hofstelle, auf welcher noch einige Tagelöhnerwohnungen sich befanden, und die beiden Kathenstellen, deren schon oben gedacht wurde; sie blieben bis vor einigen Jahren in Händen derselben Familien Dabelstein und Zingelmann (Singelmann), erreichten auch nach Auftheilung der gemeinen Weide innerhalb der Schmalenbeker Feldmark (1806) den Rang einer Halbhufe. Zum Dorfe Schmalenbek gehörte auch noch die nahe der Schmalenbek-Hansdorfer Grenze befindliche, später noch zu erwähnende, kleine Wassermühle, deren Besitzer in der Folge auch noch eine Windmühle erbaute. Beide Mühlen sind jedoch jetzt nicht mehr vorhanden.

Nach einem Register der Abgaben aus den hamburgischen Waldfördern, welches um 1645 niedergeschrieben worden, waren für die Meyer’sche Hofstelle 13 Mark 8 Schillinge herrschaftliche Grundabgaben zu zahlen, nämlich 4 Mark 10 Schillinge alte Hauer, 5 Mark 9 Schillinge Schwarzbruchgeld (eine Grundmiethe für das den Hansdorfer und Schmalenbeker Höfnern und Käthnern zum Torfstich überlassene Schwarzmoor), 1 Mark 6 Schillinge Kollationsgeld und 1 Mark Fadenholzgeld (der Ursprung dieser beiden Abgaben ist nicht bekannt), 15 Schillinge Bötlingsgeld (Ablösungsgeld für einen zu liefernden Hammel). Auch die Hansdorfer Bauern hatten neben der „Hauer“ für ihr Land dieselben und einige andere kleine Abgaben zu leisten. Die Abgaben der beiden Schmalenbeker Kathenstellen betrugen 13 Mark 7 Schillinge und 4 Mark 3 Schillinge. Der Müller zahlte 3 Mark Grundhauer für den Platz der Mühle und anfänglich 60 Mark, später 30 Mark Recognition für den gepachteten Mühlenteich und für die Mahlgerechtigkeit. Die Mühle war vor dem Jahr 1640 vom Hofbesitzer Jasper Meyer angelegt und der Betrieb derselben seinem Sohne gleichen Namens überlassen worden. Letzterer starb um 1646; durch Verheirathung der Wittwe desselben mit Christoph Pöhls wurde dieser der Eigenthümer der Mühle, die er um 1685 seinem Stiefsohn Jasper Meyer abtrat. Sie blieb etwa hundert Jahre in dem Besitz von dessen Nachkommen und gelangte dann in die Hand von Martin Witten aus Hansdorf. Witten’s Nachkommen sind noch jezt Eigenthümer der alten Mühlenstelle (des jetzigen Wirthshauses zum Mühlendamm) und des zu derselben gehörigen Landes.

 

Das Aufstauen des zwischen Schmalenbek und Hansdorf fließenden kleinen Baches zur Gewinnung von Wasserkraft behufs Treibens eines Mühlrades wird Jasper Meyer dazu geführt haben, den so gebildeten Teich mit Fischen zu besetzen, und ihn dann veranlaßt haben, auch noch andere Teiche zur Fischzucht einzurichten. Am 2. Januar 1640 wurden nämlich von den Waldherren, den Rathsherren Wolder Scheele und Henning Matthiesen, an Jasper Meyer und seiner Erben „auf 20 Jahre eingethan dero Stadt Hamburg zu gehörige fünf große Teiche, drei zu Volkersdorf (Volksdorf), einer zu Schmalenbek und einer zu Hansdorf“, deren Dämme die Waldherren unter Aufbietung der Hausleute in den Walddörfern anlegen und unterhalten wollten, wogegen Jasper Meyer sich verpflichtete, den Herren Bürgermeistern, Syndicis, Rathsherren und Rathssekretarien, wenn sie nach Volksdorf, Schmalenbek oder Hansdorf kommen und allda Mahlzeit halten, die Nothdurft an guten Fischen ohne allen Entgelt und Bezahlung zu verschaffen, einem jeden der Herren Bürgermeister aber auf Weihnachten 20 gute Karauschen und 5 gute Karpfen zu geben. Ferner machte Jasper Meyer sich verbindlich, jedem der acht ältesten Herren des Raths, welche nicht auch Waldherren waren, alljährlich 10 volle Faden guten und groben Buchenholzes nach Hamburg zu liefern und in den Stallraum tragen zu lassen, gegen Bezahlung des marktgängigen Preises (an die Waldherren war dieses Holz deshalb nicht zu liefern, weil diese alljährlich 50 Faden Holz als das ihnen gebührende Deputat von den Dörfern erhielten). Die Pachtung der Volksdorfer Teiche 4) scheint nicht verlängert worden zu ein, während die Nutzung des kleineren Hansdorfer Teiches lange noch, die des großen Teiches in Schmalenbek bleibend bei der Meyer’schen Hofstelle verblieb. Jetzt ist der Letztere Eigenthum des Hofbesitzers.

 

Ueber die Einrichtung des landwirthschaftlichen Betriebes auf dem Schmalenbeker Hofe im 17. Jahrhundert wissen wir ebensowenig etwas Näheres, wie über die Landwirthschaft auf den Bauernhöfen der Nachbarschaft. Wohl aber sind manche Nachrichten erhalten über eine mit den bäuerlichen Zuständen in unseren Gegenden in engem Zusammenhange stehende Angelegenheit, nämlich zu der Stellung der Bauern zu den innerhalb der Feldmark befindlichen herrschaftlichen Hölzungen. Außer einigen kleineren eingehegten Waldflächen oder sog. Zuschlägen gab es eigentliche Waldungen nicht; eine wirkliche Forstkultur, eine durch Sachkenner geleitete systematische Pflege des Waldes kannte man nicht. Das Eigenthum aller Bäume nahm der Grundherr in Anspruch, in den Walddörfern also die Stadt Hamburg; Nutzungsrechte an dem Weichholze (Ellern, Weiden, Hagebuchen) standen zwar den Bauern zu, aber das Nutzungsrecht durfte nicht willkürlich ausgeübt werden, und jedes Wegnehmen von Hartholz (Eichen und Buchen) war strenge verboten (Nadelholz gab es damals in unseren Gegenden nicht). Auch alles Hartholz, welches an den Wegen stand, oder auf den Aeckern und in den Gärten der Bauern aufgewachsen war, galt als Eigenhum der Herrschaft. Den Dorfbewohnern stand dagegen das Recht der Beweidung aller nicht zu Saat-, Wiesen- oder Gartenland eingerichteten oder als Holzzuschläge eingehegten Flächen zu; die Dorfbewohner betrachteten es ferner als ihr altes Vorrecht, von den innerhalb der Feldmark auf der gemeine Weide wachsenden Bäumen, sowie die auf ihren Kämpen stehenden Bäume zu ihrer Nutzung (zum Bauen, zur Feuerung u.s.w.) nehmen dürfen. Diesen entgegengesetzten Anschauungen, sowie den sich widerstreitenden Interessen, einerseits der herrschaftlichen Rechte über den Forst, andererseits des bäuerlichen Weiderechtes (dem vielfach noch das Recht des Plaggenhauens beigestellt war), war es zuzuschreiben, daß die Hölzungen, obschon streckenweise die Bäume sehr dicht standen, im Großen und Ganzen verwahrlost waren, zumal da die Dorfbewohner darauf bedacht gewesen sein mochten, theils das gruppenweise Emporwachsen junger Bäume, die ihnen die Weide zu beschränken drohten, zu verhindern, theils andere Bäume zum Absterben zu bringen, und sie dann als geringwerthigen Ausschuß von den Waldherren zu erhalten, oder aber auch eigenmächtig und heimlich die Bäume zu fällen und wegzubringen. Hierin sah die Bauerschaft kaum ein Unrecht, während seitens der Obrigkeit gegen Holzfrevel und Holzdiebereien scharfe Mandate ergingen, und gegen ertappte Uebelthäter mit strenger Strafe verfahren wurde. Auch wurde, wenn Holzdiebstähle vorgekommen waren, selbst die ganze Dorfschaft für dieselben verantwortlich gemacht. So ist z. B. wegen Holzentwendungen auf der Hansdorf-Schmalenbeker Feldmark im Jahre 1650 die große Summe von 500 Mark als Strafe gezahlt worden. Die damaligen Entwendungen stehen vielleicht in Zusammenhang mit dem Umstande, daß durch einen rasenden Orkan vom 14. Februar 1648 (welcher in Hamburg den Thurm der St. Katharinenkirche herunterwarf) in den Waldungen große Verwüstungen angerichtet wurden, und es mögen dann die Bauern viel des Gefallenen Holzes sich angeeignet haben. Jasper Meyer war aber auch Käufer vielen Windbruchholzes gewesen, denn er hat, wie die Kämmereirechnungen ausweisen, im Jahre 1649 für 550 Mark von jenem Holze gekauft.

 

Aus dem Ende des 17. Jahrhunderts erfährt man ausführlicheres über eine langwierige Untersuchung wegen Ordnungswidrigkeiten bei der Verwaltung der Waldherrenschaft. Eine Hauptrolle spielte dabei der Waldvogt Fobrian (er war erst 1697 angestellt) und der Müller Jasper Meyer; auch der Hofbesitzer Martin Meyer wird dabei genannt. Im Jahre 1698 – es war die Zeit der bürgerlichen Unruhen in Hamburg – hatten unzufriedene Bürger von Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung der Waldherrenschaft vernommen; es sollte der Waldvogt sich Bestechlichkeiten haben zu Schulden kommen lassen, um die Bauern bei der eigenmächtigen Entnahme von Baumstämmen aus den Waldungen zu begünstigen, die Waldherren sollten ein Auge zugedrückt, ja selber gegen Geschenke Baume verabfolgt haben und sollte überhaupt die Holzdieberei zugenommen und derselben nicht die gehörige Obacht gewidmet worden sein. Der Waldvogt kam in Haft und wurde nach dem Winserbaum gebracht, auch der Müller Jasper Meyer wurde gefänglich eingezogen und auf die Frohnerei gesetzt; die Bürgerschaft setzte auch durch, daß der Waldherr, Rathsherr Rover, gegen den auch sonst allerlei Beschwerden laut geworden, suspendirt wurde. Die Untersuchung  zog sich bis in das Jahr 1699. Der Verdacht war nicht unbegründet. Es stellte sich heraus, daß die Waldherren Meyer und Rover den von ihnen zu bewahrenden Hammer, mit welchem in ihrer Gegenwart die zu fällenden herrschaflichen Bäume gezeichnet werden mußten, längere Zeit hindurch in den Händen des Waldvogts gelassen hatten. Dieser hatte willkürlich Bäume, die er unbefugterweise den Bauern überlassen, gehämmert, und es ergab sich, daß er von einigen Bauern eine silberne Schale, von Jasper Meyer eine silbernen Löffel, zum Geschenk erhalten hatte, auch andere Gaben mögen ihm zugeflossen sein. In Bezug auf den Rathsherrn Rover aber wurde ermittelt, daß der Hofbesitzer Martin Meyer ihn ein junges fettes Schwein, wie es scheint, als Erkenntlichkeit für einen oder mehrere ihm überlassene Baume, ins Haus geliefert hatte. Der Hauptbeschuldigte war der Müller Meyer, welcher, da er auch einen Holzhandel betrieb, augenscheinlich Aufkäufer des von den Bauern zu Unrecht erworbenen Holzes gewesen war. Wie diese Untersuchung, die auch auf Ohlstedter, Volksdorfer und Hoisbütteler ausgedehnt wurde, für Jasper und Martin Meyer endigte, ist nicht bekannt. Der Waldvogt Fobrian mußte 100 Thaler Stafe zahlen und der Rathsherr Rover wurde erst im Jahre 1709 nach Beendigung der inneren Unruhen in sein Amt wieder eingeführt.

Die älteren Protokolle und Rechnungsbücher geben nach den Vorfällen der Jahre 1698 und 1699 erst zum Jahre 1735 wiederum eine Nachricht über den Schmalenbeker Hofbesitzer. Aus Hansdorf und Schmalenbek war damals viel Holz entwendet worden; auch Martin Meyer wurde hierfür verantwortlich gemacht. Der damalige Waldherr, Rathsherr Luis, hat wahrscheinlich bei dieser Veranlassung sich näher um den landwirthschaftlichen Betrieb Martin Meyer’s bekümmert, denn er fand, daß derselbe „für sein vieles Land gar zu wenig zahle“ und wollte seine jährlichen Abgaben erhöhen. Dazu kam es freilich nicht, aber Waldherr und Hofbesitzer scheinen hart aneinander gerathen zu sein, denn dem letzteren wurde 1736 u. A. „wegen seiner groben und anzüglichen Reden“ eine Geldstrafe zudictirt. Bei des Waldherren Luis Nachfolger, dem Rathsherrn Paule, waren 1738 Klagen über Martin Meyer eingelaufen. Er sollte seine Schweine zu früh, „vor der Ausfemmung“, aus den Hölzungen genommen haben, wohin sie zur Mast eingetrieben waren (wahrscheinlich um eine dem Waldreuter zukommende Gebühr für jedes zur Mast gebrachte Schwein zu ersparen) und er gestand dies zu hinsichtlich 13 Schweine. Auch darüber war dem Waldherrn etwas zu Ohren gekommen, daß Martin Meyer eine gar zu große Schafheerde auf die gemeine Weide treibe; dies hatte er in Abrede gestellt, aber der Waldherr schickte seinen Diener nach Schmalenbek, welcher die Schafe zählte und dann berichtete, daß er 184 gefunden habe, während Martin Meyer angegeben hatte, daß er jetzt nur 60 bis 70 Stück auftreibe. Das war nun freilich nicht unwahr, aber er hatte verschwiegen, daß er neben seiner eigenen Heerde auch noch viele Schafe anderer Leute mit seinem Hirten auf die Weide treibe. Nun kam auch wieder seine geringfügige jährliche Abgabe zu Sprache; der Waldherr, meinte daß Martin Meyer wohl 120 Mark wegen seiner vielen Schafe, seiner Immen und seines Landes geben müßte, und als derselbe sich zu einer Erhöhung seiner Abgaben nicht verstehen wollte, wurde er damit bedroht, daß er auf Ostern oder Maitag 1739 den Hof räumen müsse. Es kam aber nicht zur Ausführung dieser Androhung, und Pauli’s Nachfolger, Rathsherr Stampeel, scheint milder gestimmt gewesen zu sein.

 

Im Jahre 1742 faßte Martin Meyer den Entschluß auf Altentheil zu gehen und seinem Sohne Martin den Hof zu übergeben, bat hiezu auch um die Zustimmung des Waldherrn. Bei dieser Gelegenheit wurde vermerkt, daß Martin Meyer 12 Pferde, 16 Kühe, 1 Bullen, 2 Starken und 3 Kälber habe, und daß er selbst 67 Schafe, sowie 27 Lämmer auf die Schafweide treibe, während die ganze Heerde sich auf 184 Schafe und 91 Lämmer belief. Im Jahre 1743, wahrscheinlich auf Michaelis, trat Martin Meyer die Hofwirthschaft ab und legte gleichzeitig sein Vogtsamt nieder, welches sein gleichnamiger Sohn erhielt, der am 17. October 1743 mit Rebecca Pöhls aus Groß-Hansdorf Hochzeit machte.

 

Die Lage der Bauern in den hamburgischen Walddörfern war um die Mitte des vorigen Jahrhunderts eine gedrückte und armselige. Die Hofedienste, welche dieselben zu leisten hatten, lasteten schwer auf ihnen; zur Bestellung der Felder auf dem großen Wohldorfer (damals verpachteten) herrschaftlichen Hofe, zum Holzfahren, zur Besserung der Heerstraßen, zu allerlei persönlichen Dienstleistungen (z.B. bei herrschaftlichen Jagden) mußten in einer bestimmten Reihenfolge die Besitzer der Bauerhöfe, unter ihnen auch der Hofbesitzer zu Schmalenbek, Wagen, Pferde und Mannschaft stellen, der Inste einen Mann stellen oder selbst kommen; die größere Last lag zwar auf den Ohlstedtern, Volksdorfern und den hamburgischen Hosbüttelern, aber die Bewohner der „reservirten“ Dörfer Farmsen, Hansdorf und Schmalenbek litten nicht minder darunter. Das Wenigere, was sie für den Wohldorfer Hof zu leisten hatten, wurde durch den größeren Aufwand an Zeit für den Hofedienst desto lästiger. Diese, in früheren Zeiten weniger drückenden, um 1726 und 1735 verschärften und seitdem häufiger beanspruchten Dienste verhinderten den Landmann an der rechtzeitigen Wahrnehmung der eigenen Feldarbeiten, und erzeugten eine tiefe Mißstimmung, ja Verzagtheit der Landbevölkerung, die ohne allen Kredit war und durch verderbliche Viehseuchen gerade in jener Zeit große Verluste erlitten hatte. Der Zustand des Ackerbaues und des Viehes erscheint nach Allem, was uns aus jener Zeit überliefert worden ist, ein äußerst dürftiger gewesen zu sein. Der Hof zu Schmalenbek machte jedoch hiervon eine Ausnahme, denn der größere Umfang des Feldlandes gewährleistete dem Besitzer, der nicht mehr Lasten zu tragen hatte als jeder andere Hufner, auch nur geringe Abgaben zahlte, die Möglichkeit der Annehmung von mehr Leuten und eine bessere Haltung des Viehstapels. Die Schafheerde, welche auf dem Schmalenbeker Hofe gehalten wurde, war durch obrigkeitliche Verfügung vom Jahre 1762 auf 80 Stück beschränkt worden, während die beiden Käthner zu Schmalenbek ein jeder nur 35 Stück halten durften. Auch war angeordnet worden, daß diese Schafheerde von zusammen 150 Stück nur von einem und demselben Hirten auf die gemeine Weide getrieben werden dürfte.

Um einige Beispiele von der Armseligkeit der landwirthschaftlichen Zustände der damaligen Zeit zu geben, mag erwähnt werden, daß die Steenbock’sche Vollhufe zu Hansdorf sich 1741 in einem ganz verwahrlosten Zustande befand. Der nach dem Tode des alten Joachim Steenbock auf die Hufe  gesetzte Verwalter war im Herbst 1740 „mit allem Vieh und Fahrnis schändlicher Weise entwichen“, die Hufe wurde dann zum öffentlichen Aufgebot gebracht, aber es hatte sich kein Käufer dafür gefunden, der sie für die Schulden hätte übernehmen wollen, die außer rückständigen Abgaben, auf nur 1143 Mark 8 Schillinge angegeben wurden. Das Ackerland ist dann, um nicht ganz zur Wüstenei zu werden, durch Hofedienste der anderen Bauern nothdürftig bestellt worden, bis endlich der junge Joachim Steenbock, wie es scheint unter Beihülfe von Verwandten, die Hofwirthschaft wieder übernahm (er wurde dabei „nun wieder zu Kräften zu kommen“ auf ein Jahr von Hofediensten und Abgaben befreit).

Eggert Dabelstein in Schmalenbek war 1740 wegen kleiner Schulden verklagt worden; Stücke seines Landes hatte er bereits an Benachbarte versetzt, von acht Kühen, die er gehabt, hatte er drei angeblich zu 4, 5 und 7 Mark verkauft; er sah seinem gänzlichen Ruin entgegen, endlich hatte er nur noch eine Kuh und vier Pferde, mit welchen er Holzfuhren übernahm, und von etwa 30 Scheffeln Landes hatte er nur 6 ½ Scheffel mit Hülfe seiner Nachbaren besäen können. Dabelstein’s Gläubiger mußten sich gedulden, auch ihm wurden Lasten und Abgaben erlassen, und unter Zutritt von Nachbaren kam auch er wieder zu Kräften; im Jahre 1763 wurde sein Viehstapel doch schon wieder auf 6 Pferde, 4 Kühe und 4 Schweine angegeben.

Auf der kleinen Zingelmann’schen Hofstelle in Schmalenbek befanden sich 1758 fünf Pferde, die zusammen auf 180 Mark, acht Kühe, „die meisten sehr alt“, die auf 120 Mark, drei Kälber, die auf 12 Mark, 2 Säue mit 11 Ferkeln, die auf 36 Mark geschätzt wurden; das Ackerland Zingelmann’s wurde als 30 Scheffel Einfall fordernd angegeben, ausgesäet waren aber nur 5 Scheffel Roggen auf frisch gemistetem Felde, und 5 Scheffel theils in der zweiten, theils in der dritten Gare. Man rechnete damals durchschnittlich für neu gedüngtes Feld auf das vierfache freie Korn, für andere Felder auf das dreifache freie Korn.

Einige Vorschläge zur Hebung des gesunkenen Wohlstandes unserer Bauern führten zunächst noch zu keinem Ergebniß; man konnte sich noch nicht entschließen, die Bauern selbständiger zu machen, ihnen die verderbliche Last der Hofedienste abzunehmen und Einrichtungen zu treffen hinsichtlich der besseren Benutzung der Dorfländereien. Der erste, welcher in ernstlicher Weise Anregung zu Reformen gab (es war 1769), war der dänische Etatsrath Cossel, Besitzer von Jersbek, welcher mit den ländlichen Verhältnissen vertraut war und viele Beziehungen zu angesehenen Männern in Hamburg hatte. Gleichzeitig begann auch der Einfluß der Im Jahre 1765 in Hamburg gestifteten Patriotischen Gesellschaft sich geltend zu machen, welche insbesondere der Beförderung des Landbaues sich annahm.

Um die bei der Hofdienstlast herrschenden Willkürlichkeiten zu beseitigen und einige Erleichterungen zu schaffen, wurde im Jahre 1752 vom Hamburger Rath ein Dienstreglement erlassen, im Jahre 1772 wurden jedoch die Hofdienste aufgehoben, gegen eine jährlich zu zahlende Ablösungssumme, die für jeden Hofbesitzer auf 50 Mark, für jeden Halbhöfner oder Käthner auf 25 Mark festgesetzt wurde.

Um die Wirthschaftsverhältnisse in den Walddörfern gründlich zu bessern, that man in Hamburg im Jahre 1780 amtliche Schritte, und scheint zuerst den Dörfern Hansdorf und Schmalenbek seine Aufmerksamkeit zugewandt zu haben. Der Ingenieur Reinke erhielt Auftrag zu einer Vermessung der beiden Dörfer und zu Vorschlägen zur Verkoppelung der Feldländereien, der Auftheilung des größeren Theils des unurbaren Landes und, was nicht minder wichtig war, des Ausscheidens der herrschaftlichen Hölzungen aus der gemeinen Weide.

Nach der Dartstellung Reinke’s von 1781 besaßen alle Eingesessenen von Hansdorf und Schmalenbek:

an

 

Saatland                                                      

Wiesenland                                                 

Hofstellen und Flachsblöcken                       

Weideland, soweit es in den Kop-

peln und Wiesen mit eingefriedigt                 

 

Zusammen rund:

514

289 1/8

  19 5/8

 

  31 1/6

________

854

Scheffel

 

_______

Scheffel

 

 

die  Weichholzbestände der Bauern in der Freiheit betrugen

Alle Freiheiten, größtentheils Waldungen, betrugen

Alle herrschaftlichen Zuschläge

Von Ahrensburgern wurden benutzt

 

Zusammen:

 

145 6/7

 

984 2/5

169 1/4

      4/7

________   2154

 

Scheffel

 

_______

Scheffel

                                                  

      Der Scheffel war zu 230 Quadrat-Ruthen, die Ruthe zu 16 Fuß gerechnet (man nahm an, daß in den Walddörfern zu einem Scheffel Roggen Aussaat eine Fläche von 230 Quadrat-Ruthen erforderlich sei).

 

Der Martin Meyer’sche Besitz wurde angegeben auf:

 

 

 

 

111

45

17

Scheffel

28 

34

129

Quadrat-Ruthen

Saatland

Wiesenland

Weide.

                       

Eigene Weichholzkoppeln besaß derselbe nicht.

 

Erst 25 Jahre später kam die Landvertheilung zum Abschluß. Die herrschaftlichen Waldungen wurden, unter Aufhebung des Weiderechtes der Eingesessenen, völlig getrennt von dem Lande der Letzteren, welchen dieses nunmehr von der Staatsbehörde als ihr freies Eigenthum anerkannt wurde.

Zum Staatseigenthum (Waldland) wurden 307 Scheffel 180 Quadrat-Ruthen und fernere 5 Scheffel bestimmt, als Dienstland des Waldwärters wurden 39 Scheffel ausgewiesen.

Der Schmalenbeker Hof wurde mit 56 Scheffeln neuen Landes ausgestattet, und enthielt nun 225 Scheffel 115 Quadrad-Ruthen, einschließlich 17 Scheffel 50 Quadrat-Ruthen, als Grundfläche der bisher herrschaftlichen Fischteiche, welche letztere Martin Meyer im Jahre 1807 für Banco-Mark 4000 (Reismark 6000) gekauft hatte.

Die Singelmann’sche Stelle enthielt nunmehr 88 Scheffel 207 Quadrat-Ruthen, die Dabelstein’sche 81 Scheffel 41 Quadrat-Ruthen, der Müller Witten hatte 45 Scheffel 138 Quadrat-Ruthen. Ungetheilt blieben noch behufs Benutzung als gemeinsame Weide der drei Schmalenbeker Landwirthe 111 Scheffel 74 Quadrat-Ruthen.

Den Hansdorfer Bauern wurden zusammen 950 Scheffel 205 Quadrat-Ruthen Land zum Eigenthum überwiesen, ein Anbauer erhielt 9 Scheffel 7 Quadradt-Ruthen, als Dienstland für den Schullehrer wurden 12 Scheffel 141 Quadrat-Ruthen bestimmt. Als gemeinsames Land der Hansdorfer liegen 53 Scheffel 226 Quadrat-Ruthen.

Die Auftheilung und Berechnung leitete damals der Ingenieur G. v. Benoit. Das alte Hansdorfer Feldmaß von 230 Quadrat-Ruthen auf den Scheffel wurde verlassen, und die in den Geestländerein sonst übliche Berechnung des Scheffels mit 256 Quadrat-Ruthen angenommen.

Für jeden Scheffel neu erworbenen Landes hatten die Schmalenbeker fortan eine jährliche Grundhauer von 12 Schillingen zu entrichten (die Hansdorfer 14 Schillinge); für die ungetheilt gebliebene Weide bezahlten die Schmalenbeker 4 Schillinge für den Scheffel.

 

Auf dem Martin Meyer’schen Hofe lasteten nunmehr folgende jährliche Abgaben:

die Leistungen aus ältester Zeit

Holzcontribution  (seit 1752 erfolgte   jährliche Zahlung für Weichholzgründe, die der Hofstelle damals beigegeben wurden 5)

Ablösungssumme der Hofedienste

Kanon (Grundhauer) für das neue Land Antheil an dem Kanon für das ungetheilte

      Weideland

 

Zusammen:

13

 

 

6

50

42

 

9

___

120

Mk.

 

 

 

___

Mk.

8

 

 

-

-

-

 

4

__

12

Schill.

 

 

 

______

Schill.

 

Bezahlt wurden indessen nur 100 Mark 12 Schillinge, indem 20 Mark als Remuneration für die Vogtschaft gegengerechnet wurde. Von 1856 an, Als das Amt eines Vogts zu Schmalenbek einem Anderen als dem Besitzer der Meyer’schen Hofstelle übertragen wurde, mußten die vollen 120 Mark 12 Schillinge entrichtet werden, und lastet diese Reallast noch jetzt auf der Hofstelle, zuzüglich 1 Mark 4 Schillinge Kanon für später dazu erworbenes, der Looge entnommenes Land.

Zu jenen Abgaben kamen nun noch die eigentlichen Staatssteuern: der Schoß, eine Art Vermögenssteuer, die indessen sehr mäßig berechnet wurde, sowie alljährlich zu liefernde zwei Kapaune und ein Huhn. Ferner der jährlich mit 3 Mark zu zahlende zwei Kapaune und ein Huhn. Ferner der jährlich mit 3 Mark zu zahlende „Fuhrthaler“, als Ablösung der Pflicht, den die Waldherrenschaft verwaltenden Rathsherren einen Wagen zur Fahrt auf’s Land zu stellen. 6) Die Hühner wurden bis 1846 geliefert, dann statt deren jährlich 1 Mark 8 Schillinge entrichtet. Seit dem Jahre 1850 aber wurden Fuhrthaler und Hühnerlieferung in Folge des hamburgischen Reallasten-Ablösungsgesetzes von 1849 nicht weiter erhoben.

 

Martin Meyer, der fünfte dieses Vornamens in der Reihnenfolge der Hofbesitzer auf Schmalenbek, blieb nicht lange im ruhigen Genuß der Verbesserungen seines Hofes, welche durch die Auftheilung des größten Theils der Schmalenbeker Gemeinweide erzielt waren. Kurze Zeit darauf kamen die französischen Truppen nach Hamburg und die Leidensperiode Hamburgs und seiner Umgegend begann, welche erst mit der Aufhebung der Einschließung Hamburgs in den letzten Tagen des Maimonats 1814 endigte. Als Vogt zu Schmalenbek war Martin Meyer in die französische Kommunalverwaltung berufen worden. Die Hamburger Walddörfer bildeten zusammen eine Mairie, gehörig zum Kanton Hamm; zur Berathung und Beschlußfassung über gemeinsame Angelegenheiten des Kantons bestand ein Munizipalrath, dessen Mitglied Martin Meyer war (eine Stellung, die ungefähr der eines Kreisausschuß-Mitgliedes der heutigen preußischen Kreisverfassung entsprach, in Wirklichkeit aber wenig bedeutete). Er erlebte nicht die Befreiung vom französischen Joche und das Aufathmen nach beendigter Bedrängniß. Am 17. April 1812 raffte ihn der Tod dahin.

 

Die nächsten Jahrzehnte nach Beendigung der schweren Kriegszeiten waren bekanntlich ziemlich ungünstige. Die Bevölkerung war erschöpft und ausgesogen, die Preise der Erzeugnisse des Landes gedrückt. Auch der Schmalenbeker Hof litt hierunter, und es kam hinzu, daß der zweite Ehemann der Wittwe Martin Meyer’s, welcher 1815 als Setzwirth eintrat, den Hof nur nachläßig bewirthschaftet zu haben scheint. Besser gestaltete sich die Lage, als der junge Martin Meyer im Jahre 1832, damals 29 Jahre alt, den väterlichen Hof übernahm, welcher im Jahre 1843 dadurch eine Vergrößerung erhielt, daß die drei Eigner des Schmalenbeker gemeinschaftlichen Weidelandes, „welches in dem unkultivirten Zustande wenig eintrug,“ sich zu dessen Theilung entschlossen und hiezu die Genhehmigung der Behörde erhielten. Martin Meyer erhielt 38 Scheffel 50 Quadrat-Ruthen (freilich größten Theils sandigen Bodens), so daß nun der Schmalenbeker Hof an Flächengröße alle anderen Bauernhöfe in den Hamburger Geestdörfern weit überragte.

 

Er unternahm ferner den 1849 vollendeten Neubau des Vorderhauses auf dem Schmalenbeker Hofe. 7) Leider erfreute der Erbauer sich nicht lange der größeren und schöneren Räume. Er verstarb am 17. August 1851, nicht völlig 28 Jahre alt.

 

Neun Jahre später übernahm der älteste Sohn Martin, der jetzige Besitzer des Schmalenbeker Hofes, das Erbe seiner Vorfahren. In der Zwischenzeit hatte zunächst seine verwittwete Mutter, und nach Verheirathung derselben mit Hans Joachim Möller, dieser als Setzwirth den Hof verwaltet.

Alsbald wurden auch auf dem Schmalenbeker Hof die Fortschritte bemerkbar, welche von der Mitte unseres Jahrhunderts an die deutsche Landwirtschaft machte und dieselbe zur hohen Blüthe hob. Von wesentlichem Einfluß war dabei die Eröffnung der Hamburg-Lübeker Eisenbahn, welche die raschere und billigere Beförderung der auf dem Hofe gewonnenen Milch nach Hamburg ermöglichte. Und als im Jahre 1870 Martin Meyer die früher Singelmann’sche Halbhufe, damals etwa 96 Scheffel Land enthaltend, durch Kauf erworben hatte, nahmen damit die Ländereien, welche vom Schmalenbeker Hofe aus bewirthschaftet werden, eine Flächengröße von etwa 203 Hektaren ein, wodurch eine ansehnliche Vermehrung des Bestandes an Kühen und eine Erweiterung der Milchwirtschaft ermöglicht wurde, welche jetzt den Hauptgegenstand des Betriebes auf dem Schmalenbeker Hofe bildet.

 

______________

 

1)     Diese geschichtlichen Nachrichten konnten zur Zeit nur nach der Darstellung in F. H. Neddermeyer’s Statistik und Topographie der Stadt Hamburg und deren Gebiets (S. 127) mitgetheilt werden

 

2)     Der jetzt so häufig vorkommende Familienname Meyer war vor dreihundert Jahren in unserer Gegend selten.

3)     Aus dem am 11. März 1685 abgeschlossenen Vertrage ergiebt sich, daß der Sohn Johann die Hofstelle mit landwirthschaftlichem Inventar für 3000 Mark übernehmen sollte. Es waren 1220 Mark Schulden vorhanden, so daß 1700 Mark zur Vertheilung standen, von welcher Summe jedes der Kinder 500 Mark erhielt, während 280 Mark für die Aussteuer der Schwestern bestimmt wurden; außerdem erhielt jedes der jüngeren Geschwister des Uebernehmers einige Stücke Vieh und Theile des Hausraths. Johann Meyer trat die Hoffstelle unter den gleichen Bedingungen seinem Bruder Martin Hinrich ab.

4)     Die Nutzung des großen Teichs zu Volksdorf war einst ein Regal der Hamburger Bürgermeister. Gegen das Ende des 16ten Jahrhunderts wurde das Wasser des Volksdorfer Teichs nach Farmsen geleitet, um dem dortigen Mühlenteiche, dessen Wasser eine neu errichtete Walkmühle trieb, mehr Zufluß zu gewähren. Später verfiel die Verbindung zwischen dem Volksdorfer und Farmser Teich. Der Volksdorfer Teich hieß einst der Harkenkrug-Teich.

        Die Fischerei in den anderen Teichen der Walddörfer war ein Regal der Waldherren, dieselbe mag aber nur wenig ergiebig und auch nicht wirthschaftlich ausgeübt sein. Mancher Rathsherr, so wird wenigstens berichtet, hatte die Teiche ausfischen lassen, ohne daß auf Besatz mit junger Brut Bedacht genommen wurde, und eben diese Vernachlässigung scheint dazu geführt zu haben, jenen Pachtcontract mit Jasper Meyer abzuschließen.

5)     Genauer war es die Ablösung der Lieferung von zwei Faden Weichholz an das Wohldorfer Vorwerk.

6)     Auch die anderen Bauern in den Walddörfern hatten diesen Fuhrthaler zu entrichten. Die Pflicht zur Stellung von Fuhrwerk traf einst die einzelnen Hofbesitzer der Reihe nach.

7)     Den Bau führte der Zimmermeister Reimers aus Papendorf aus.


 


 

Vergleichende Zusammenstellung des Viehbestandes

auf dem Schmalenbeker Hofe

1781, 1815, 1860, 1891.

 

 

Nach einem Inventar von 1781, April, waren vorhanden:

 

 

Nach einem Inventar von 1815, April, waren vorhanden:

 

Im Frühjahr

1860 waren vorhanden:

 

Im Herbst 1891

sind vorhanden:

 

alte und junge Pferde

 

 

Rindvieh

 

 

Schweine

Schafe

 

12

 

 

22

 

 

4

60

 

alte Pferde

Fohlen

 

Kühe

Bulle

einjährige Kälber

Schweine

Schafe

 

6

 1

 

19

1

2

6

63

 

Pferde

 

 

Kühe

Bulle

 

Schweine

Schafe

Lämmer

 

8

 

 

41

1

 

11

150

70

 

 

ältere Pferde

junge Pferde

Fohlen

Kühe

Bulle

 

Schweine

Schafe

 

13

3

1

65

1

 

16

12

 

 

________

 

 

 

Vergleichende Zusammenstellung über die Benutzung der

Ländereien  des Schmalenbeker Hofes.

 

 

Nach einem Inventar von 1781, April, waren ausgesäet:

 

Nach einem Inventar von 1815, April, waren bestellt:

 

Im Jahre 1891 waren ausgesäet:

 

 

An Roggen auf gemistetem       Lande 9 Scheffel,

als zweite Saat 11 Scheffel,

Hafer (in der dritten Gaare) 16 Sack,

mit Buchweizen waren 5 Scheffel bestellt,

Hanf war ausgesäet 2 ½ Himpten,

Lein war ausges. 1 Himpt.

 

 

Mit Roggen auf gemistetem Lande 24 Scheffel,

als zweite Saat 14 Sch. mit  Hafer, (in der dritten Gaare):

. bunter: 30 Scheffel.

. rauher: 12 Scheffel.

Buchweizenland 11 Sch.

 

 

Roggen 64 Tonnen zu 200 Pfd.

Hafer 100 Tonnen zu 150 Pfd.

Buchweiz. 4 Tonnen zu 200 Pfd.

Kartoffeln 40 Sack zu 130 Pfd.

 

 

 

 

 

Das zum Schmalenbeker Hofe gehörige Ackerland, etwa 160 Hektare umfassend, wird in fünf Schlägen bestellt, und zwar in erster Frucht mit Roggen, alsdann mit Hafer, darauf mit Klee; im vierten Jahre liegt das Land in Weide, im fünften Jahre theilweise zu Sommerbrache (Dreesch), theilweise werden Kartoffeln, Rüben, Buchweizen u. A. gebaut.

     

      Das Wiesenland des Gutes umfaßt etwa 20 Hektare, die Fläche der Hölzungen 6 Hektare, die der Fischteiche 17 Hektare (zeitweilig und abwechselnd werden die Fischteiche trocken gelegt, beackert und mit Hafer oder Grünfutter besäet).

      Die Menge der Milch, welche täglich zweimal mittels Fuhrwerks nach Ahrensburg und von hier auf der Bahn nach Hamburg Befördert wird, beträgt durchschnittlich:

 

                                                Morgens:                                  Abends:

      im Sommer:                        200 bis 250 Liter                      150 bis 200 Liter

      im Winter:                           150 bis 175 Liter                      125 bis 150 Liter

 

      Der Verkauf der Milch wird in Hamburg in einem gemietheten Verkaufsraum (jetzt Steinstraße 31) durch einen Geschäftsführer besorgt.          

 


 

   

 

 

 

 

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