Zur Volkskunde der Walddörfer.

Von

A. M. Baalk

 

Aus:  ZEITSCHRIFT DES VEREINS FÜR HAMBURGISCHE GESCHICHTE – BAND 35

 

(1935)

 

 

Trotz aller Eigenart in wirtschaftlicher und politischer Beziehung haben die Walddörfer doch keinerlei Besonderheiten in Sitte und Brauch, Hausbau, Hausrat und Tracht ausgeprägt, die sie neben ihrer politischen "Insellage" auch als volkskundliche Inseln von dem umliegenden Gebiete abgehoben hätten. Vielleicht ist nicht einmal die Kleinheit des Bezirkes und die Abgeschlossenheit der Dörfer noch wieder unter sich schuld an dem Mangel einer Eigenkultur - es fehlte eben an einigen der notwendigen Bedingungen, die für das Aufkommen einer solchen Eigenkultur erforderlich gewesen wären. Die Bauern waren nicht freie Leute auf freiem Besitz, sondern Hörige, die nur Nutzungsrecht an Haus und Hof hatten. Mochte sich die Hörigkeit auch in der gelindesten Form abwickeln, so ging alles selbständige Handeln der Bauern mehr darauf ab, mit einem Höchstmaß von List, Dreistigkeit und scheinbarer Ergebenheit den Befehlen der Obrigkeit irgendwie auszuweichen, sie abzuschwächen oder hinfällig zu machen, anstatt zur geistigen Durchbildung der Persönlichkeit zu dienen. Trotz jahrhundertelanger Seßhaftigkeit einzelner Familien fehlte in der entscheidenden Zeit das Bewußtsein der Verbundenheit mit der Scholle und das Verständnis für Tradition.

Wenngleich sich das Thema "Volkskunde der Walddörfer durch einen Hinweis auf die gleichgeartete Stormarner oder holsteinische Volkskunde abtun ließe, so sollen doch im folgenden eine Anzahl volkskundlicher Belege aus den Walddörfern gegeben werden, die ihrerseits für die noch ausstehende wissenschaftliche Volkskunde Holsteins zu verwerten wären. Auch darum sollen diese Belege veröffentlicht werden, weil die für die Volkskunde Schleswig-Holsteins sehr ergiebigen "Provinzialberichte" aus dem 18. Jahrhundert, die vor einigen Jahren daraufhin ausgewertet worden sind 1), das Gebiet der Stadt Hamburg (wie auch das der Stadt Lübeck) stets und mit Absicht übergehen.

Von bodenständigen Äußerungen des Volkstums in bezug auf Sitte und Brauch in den Walddörfern kann heutzutage nicht mehr die Rede sein. Auch sind die dinglichen Altertümer selten geworden. Es ist eine für die Volkskunde höchst beklagenswerte Tatsache, daß in den Walddörfern, die jahrhundertelang abseits des Verkehrs, versteckt in Waldeseinsamkeit, gelegen haben, schließlich doch das gesamte volkskundliche Gut dahingeschwunden ist, ohne beachtet zu werden. Die verhältnismäßig einfachen Bildungen der ländlichen Kultur dieser Gegend wurden überstrahlt von der glanzvollen Bauernkultur der nahen Marschen, der sich die Museen, die Liebhaber und die Maler gleich stark zuwandten.

Wir sind also im wesentlichen auf die für unsere Zwecke nur dürftig fließenden Quellen des 18. Jahrhunderts und auf die einzige volkskundliche Arbeit des 19. Jahrhunderts, die das Hamburger Geestgebiet behandelt 2), angewiesen. Jene Quellen sind die von den Waldherrn geführten Protokolle ihrer Amtsgeschäfte; das älteste beginnt mit dem Jahre 1725 3). (Von 1728 bis 1733 ist kein Protokoll geführt.)

 

 

1)     Hans Krieg, Schleswig-Holsteinische Volkskunde.  Lübeck 1931. 

2)     W. Hübbe, Einige Mitteilungen über Kulturverhältnisse, Sitten und Gebräuche im Landgebiet der Stadt Hamburg. Zeitschr. d. Vereins f. Hambg.  Gesch.  V, S. 429 f., 1866.

3)     Sie sind im folgenden zitiert: W.H.P. (Waldherrnprotokoll) und N.W.P. (Neues Waldprotokoll).

 

 

Die Walddörfer

 

 

Karte von 1895

 

(Grossbild per Mausklick!)

 

 

 

 

 

 


I. Haus und Hof.

 

In einem Baukontrakt aus dem Jahre 1789 1) finden sich zahlreiche Benennungen für Konstruktionsteile des Hauses, sowie für Räumlichkeiten, wie Stube, Sahl, Fleth, Luchten, Kammern, Hilde, Diele, Abseiten; die aus dem Baukontrakt zu entnehmenden Angaben entsprechen völlig den Hübbeschen Mitteilungen über das Bauernhaus auf der Hamburger Geest (1866).

"Sahl" ist nach Hübbe der Raum über den am Ende des Hauses gelegenen drei Wohnstuben. Er diente zur Aufbewahrung des Obstes, des Flachses und anderer Erzeugnisse, mitunter auch zugleich als Schlafstelle für die Mägde. Gewöhnlich schliefen die Mägde in einer Kammer, während die Betten der Knechte auf der Diele neben den Ställen angebracht waren. ("Bettkutzen", "Kutzen"; Hübbe schreibt "Kuthsbetten".)

Das auch im Baukontrakt erwähnte Fenster neben dem Herd, durch das der Hausherr vorn Wohnzimmer aus unbemerkt die Arbeit des Gesindes im Hause übersehen konnte, heißt bei Hübbe "Spiekerfenster".

An Hand des Baukontraktes erhält man auch einen gewissen Einblick in Baugepflogenheiten, Baupreise, Materialien u. a. Der Bau des neuen Hauses, zu dem noch Materialien aus einem zu vollführenden Abbruch genommen werden sollten stellte sich auf 3450 Kurantmark, die an den Zimmermeister zu bezahlen waren "so als die Baumaterialien angekauft werden, aber ein Termin von 800 Mark soll bleiben, bis das Gebäude völlig vollendet oder fertig ist".

An Baustoffen werden genannt: Feldsteine für das Fundament, Mauersteine ("Alles was Tafelwerk ist wird von halben Steinen zugemauert"), Eichen- und Tannenholz, Lehm zur Ausmauerung der Scherwände, Sand, Kalk. "Die Brandmauer soll mit Muschelkalk und etwas schwerem drunter gemauert werden, und in den Stuben und im Fleth ist alles mit Muschelkalk anzuputzen. Das Fächerwerk soll mit Zuckerbäcker-Kalk gemauert und abgeputzt werden. Alle Innenwände sollen mit Lehm gemauert werden,. Die äußerlichen Fugen sollen alle mit gutem Kalk ausgefugt werden." "Mit den Fensterrahmen haben sie die Wahl, Blei- oder Sprossenrahmen zu nehmen, welche von gutem Eichenholz sollen gemacht werden." "Sollen die Fenster aller Stuben von Franschen Glase, in der Kammer und im Fleth aber von Böhmischen Glase 2) gemacht werden."

Daß neben der Füllung der Gefache mit Backsteinen auch das Flechtwerk mit Lehmbewurf vorkam, geht aus einer Notiz im Waldprotokoll von 1759 hervor: auf dem Ellerbrockschen Hofe in Farmsen war die Altenteilskate in dieser Weise aufgeführt; das Flechtwerk war aus Weiden hergestellt.

Über die Größe eines Vollhufnerhauses wird 1773 aus Hoisbüttel berichtet: 70 Fuß lang, 40 Fuß breit 3). 1808 Volksdorf: 123 Fuß lang, 49 Fuß breit. Farmsen, nach Gefachen gerechnet: das Wohnhaus von 9 Fach 4).

Die Durchfahrt zwischen zwei Gehöften heißt Twiete 5).

Im Innern des Hauses stehen am Ende der Diele im Flett zwei mit Rauchdeckeln versehene Herde. Während in Holstein erst 1784 durch königliche Verordnung die Rauchdeckel über den Herden eingeführt wurden, scheinen diese auf hamburgischem Gebiete schon früher üblich gewesen zu sein. Beim Neubau des Wohldorfer Mühlenhauses 1733 durfte kein Schornstein seitwärts aus dem Dache geführt, sondern es mußte ein Herd mit Rauchfang auf der Diele gesetzt werden, nach Gewohnheit der Häuser der Hausleute 6) (Vgl. Melhop, Die Alster, S. 320).

Die Herde waren vielfach mit einer inneren Eisen- und einer äußeren hölzernen Tür versehen 7).

Vom Herd aus wurden die Ofen in den Stuben geheizt.  Zumeist waren die Ofen eiserne Kästen auf gemauertem Sockel.  In Ohlstedt ist ein Fayenceofen mit figürlichen Darstellungen auf den Kacheln erhalten. Offenbar ist der Ofen aus den Kacheln zweier verschiedener Ofen zusammengesetzt.

Als Giebelzeichen findet sich in allen Walddörfern der vierkantige Pfahl, der zumeist mehrfach gekehrt ist. Die Verschalung zwischen den Windbrettern zeigt ausgesagte Tulpen, Halbkreise, Herzen usw. oder ist schmucklos.

Da sich Inschriften und Ornamente, die in ganz Stormarn selten sind, an unseren Bauernhäusern nicht finden 8), so haben wir in den Giebelzeichen die einzigen schmückenden Zutaten zu erblicken. Lediglich dreimal ist das Schmuckmotiv der Steinversetzung in sehr bescheidenem Maße verwendet: in Volksdorf an der Scheune der Oberförsterei, Farmsener Landstraße (s. Abbildung 1-3), und am Vollhuferhaus "Im alten Dorf" Nr. 48 9), in Wohldorf am Verwalterhaus beim Kupferhof.

Ob beim Beziehen eines neuen Hauses auch in diesen Dörfern die Sitte des Fensterbieres bestand, ist nicht bekannt.  Gemalte Scheiben sind nicht mehr vorhanden; eine Nachricht im Waldprotokoll 10), daß das 1633 von der Stadt Hamburg erbaute Haus des Schleusenmeisters zu Poppenbüttel ein Dielenfenster mit dem Wappen der Stadt nebst der Jahreszahl hatte, ist nicht gerade als Beleg für das allgemeine Vorkommen gemalter Scheiben zu werten.

Manche Häuser trugen nach ihren Bewohnern oder nach ihrer Lage besondere Namen. Sohrenkate (Ohlstedt), Schwenkate (Farmsen), Holländerkate (Ohlstedt), Kiekut, Lohhof oder Luisenhof (Farmsen).

Auf der Hofstelle standen in der Regel außer dem Wohnhause noch eine Scheune, ein Backhaus und die Altenteilskate.  Statt des Backhauses wird zuweilen auch nur ein Backofen erwähnt.

Über die Brunnenanlagen ist zu sagen, daß zumindest in älterer Zeit der große Ziehbrunnen in Gebrauch war, denn 1741 z. B. wird dem Vogt in Farmsen eine Eiche als Sodstütze überlassen. - Auf einer alten Karte von Farmsen (1704) sind auf zwei Hofstellen kleine Teiche eingezeichnet, die heute nicht mehr vorhanden sind. Vielleicht handelt es sich hier um Feuerlöschteiche.

Der Hof und der anschließende Garten waren, wie in ganz Holstein üblich, mit Zäunen von geflochtenem Busch befriedigt, wofür ausreichend (schriftliche) Belege vorhanden sind.  So 1635, Gut Wohldorf 11): "Den Busch zu seiner zeunen nothdurft mag er aus seinen wischen hauen lassen". 1604, Vorwerk in Farmsen 12): "Ock is he nicht mechtig hollt tho siner Vüringe edder anders tho houwende, vthbenamen den struck, den he tho den tun en uth dem angehörigen ellernbuske van naden hefft“. - Ein Knick auf dem Wohldorfer Feld ist "teils ein lebendiger, teils von Flechtwerk gemacht" 13). 1742 werden derartige Zäune im Waldprotokoll als "Hakelwerk" bezeichnet 14).

Besonders in Volksdorf, das durch reichliches Vorhandensein von Findlingen ausgezeichnet war 15), sind die Höfe zum Teil noch heute mit Felsenmauern umgeben.

Im Garten stand vielfach ein Bienenschauer. Die "Beschreibung der umb Hamburg gelegenen Geistdörfer" aus der Mitte des 17. Jahrhunderts erwähnt von Volksdorf: "Die Volksdorfer haben gute Nahrung, Schafe und Immen". - Farmsen 1810 im Inventar einer Hufe: "2 Bienenstöcke". Flurname: Immshören, Ohlstedt.

Was etwa an Obstbäumen vorhanden war, überliefert ein Inventar von der Wohldorfer Schleuse.  Im Garten des Schleusenmeisters befanden sich 1775:

      1 franscher Apfelbaum,          1 Süßer Apfelbaum,

      2 Pison Apfelbäume,               1 Caesarinen Birnbaum,

      1 Paspomme Apfelbaum,        1 frühzeitiger Birnbaum,

      1 Cantor Apfelbaum,              1 Sandbirnbaum 16).

      1 Loskrieger Apfelbaum,

 

________

 

 

1)     im Besitze von Herrn Otto Eggers, Farmsen.

2)     grün schillernd.

3)     W.H.P., Bd. 4, S. 74. W. H. P., Bd. 4, 8. 74.

4)     Neues Waldprotokoll, Bs. 2, S. 285.

5)     W.H.P., Bd.4, S. 163, 1775.

6)     Kontraktenbuch der Kämmerei, Lit. H, S. 49.

7)     Neues Waldprotokoll, Bd. 2, S. 285, 1808 (Volksdorf)

8)     An einem Hause in Ohlstedt eine große, aber kaum mehr zu erkennende Jahreszahl im Lehmbewurf, beginnend mit 17.

9)     Freundliche Mitteilung von Herrn Paul Rolle in Volksdorf

10)   W.H.P., Bd. 1, S. 337, 1742.

11)   Kontraktenbuch der Kämmerei.

12)   Kontraktenbuch der Kämmerei, Lit. A, S. 183.

13)   W.H.P., Bd. 2, S. 289, 1751.

14)   W.H.P., Bd. 1, S. 337, 1742.  Zäune von Buschwerk wurden auch für die in die Mast getriebenen Schweine errichtet.  "Harm Wagner sagt auf Befragen wegen des Mastwesens aus, daß zuerst ein Wreed-Kaven (i. e. eine Bezäunung von Buschwerk, worin die Wreed [i. e. eine Drift von Schweinen] des Nachts eingetrieben wird, damit sie nicht verlaufen) gemacht wird usw." (W.H.P., Bd. 1, S. 339, 1742).

Einen interessanten Beleg aus der Gegend gibt Eickhoff, Wandsbek II, S. 109, Pachtvertrag von 1572: "Dat hollt schall he nicht gebrucken, sondern (ausgenommen) de wichelen to den tuenen". Die zum Reckenbinden benutzten Weidenruten waren nach einer Bemerkung des Reinbeker Amtsschreibers in hiesiger Gegend ziemlich selten.

15)   aus Volksdorf holte man z. B. 1751 Felsen zur Fundamentierung der Michaeliskirche in Hamburg (W.H.P., Bd. 2, S. 307).

16)   Man vergleiche hiermit die von Finder aus den Vierlanden mitgeteilten Obstsorten (Bd. 1, S. 290). Wir finden dort ebenfalls den Kriegerapfel, den Kantorapfel, den "franzschen" Apfel und die Sandbirne.

 

 

 

 

II. Acker- und Wirtschaftsgerät.

 

Dadurch, daß Inventare und Ehezärter in Abschrift in die Waldprotokolle eingetragen wurden, sind uns diese Dokumente überliefert, während die Originale in den Händen der Familien bis auf wenige verlorengegangen sind.

Vom Jahre 1779 ab wurden Ehezärter und Hausbriefe in ein besonderes Buch eingetragen, das den Titel "Neues Wald-Protokoll" führt (W.H.P., Bd. 4, S. 345).

Nun scheint es allerdings, als ob man bei Abfassung der Inventare, auch wenn sie nicht unter einer Rubrik "Diverses Gerät" oder ähnlich manches verbargen, hier und da nicht alles anführte, so daß man fast in jedem Inventar irgendeinem Gerät begegnet, das in den andern nicht erwähnt ist: so findet man Feuerstülpen z. B. nur in zwei Inventaren, obgleich sie eben doch sicher auf jedem Herde vorhanden waren. Auch Mangelhölzer sind selten erwähnt 1).

Die Inventare nennen außer Pflug und Egge insbesondere die Wagen. Außer den Stuhlwagen für Ausfahrten werden Schiebewagen und Blockwagen angeführt. Blockwagen erklärt das Lüneburger Heimatbuch (Bd. II, S. 395) als Wagen, "die starke Felgen ohne Reifen und hölzerne, allerdings mit Eisenschienen verstärkte Achsen hatten". Wenn die Wagen gelegentlich als "Bauwagen" bezeichnet werden, so bedeutet das nur Ackerwagen (ebenso "Bauland" für Ackerland). Schmalenbeck 1815: "zwei mit Eisen beschlagene Ackerwagen, ein Blockwagen ohne Eisen" 2). Ohlstedt 1758: "drei beschlagene und ein Block Wagen" 3).

Ein Wirtschaftsgerät, dessen Gebrauch allerdings von der Obrigkeit untersagt wurde, waren die "Quermühlen" (richtiger Quernmühlen), auf denen man unter Umgehung des Mühlenzwanges im eigenen Hause Korn, Malz, Graupen und Bohnen mahlte 4).

Wann die "Staubmühlen" zur Reinigung des ausgedroschenen Korns eingeführt wurden, ist nicht auszumachen. 1823 findet sich eine aus Farmsen verzeichnet.

Zum Loslösen der Plaggen 5) bediente man sich eines "Plaggeneisens" (so z. B. W.H.P. 1760 aus Hoisbüttel).  Der alte Name für dieses Gerät war jedoch "Quicke".

Zum Torfstich diente der Torfspaten 6). Neben dem Torfstich wurde das Torfstreichen 7) betrieben 8).

Für den Wirtschaftsbetrieb brauchte man Maße und Gewichte: Himpten-, Spint- und Scheffelmaß und "Wagebalken mit 2 Schalen und Gewichten". Auch der Besemer ist uns aus Inventaren belegt. - Erwähnenswert ist eine eiserne Elle 9).

Unter dem Besitztum, das der Mann mit in die Ehe brachte, erscheint des öfteren ein "großer kupferner Braukessel nebst zubehörigen Küven und Bierkannen" 10).

Ganz vereinzelt steht die Erwähnung von " zwey Winden zum Spahn-Reißen" (Groß Hansdorf 1780, N.W.P., Bd. 1, S. 41).

 

________

 

 

1)     Meiborg, Das Bauernhaus im Herzogtum Schleswig, S. 87, gibt auch an, daß man unansehnliche Dinge nicht in die Verzeichnisse aufnahm.

2)     N.W.P., Bd. 2, 8. 436/37.

3)     W.H.P., Bd. 3, S. 4.

4)     W.H.P., Bd. 1, S. 108 und 109, 1735.

5)     Plaggen = platte Rasen oder Erdschollen, die mit einer breiten Querhacke gehauen und von Landleuten zur Deckung der Hütten und Koven, wie auch in den Mieten zur Vermehrung des Mistes gebraucht werden (Schütze, Holst. Idiotikon).

6)     W.H.P., B d. 2, S. 314, 1751, S. 336, 1753.

7)     Vgl. Niemanns Vaterländische Waldberichte (Bd. 2, IV., S. 179).

8)     W.H.P., Bd. 3, S. 193, 1765.

9)     W.H.P., Bd. 4, 8. 87, 1773

10)   W.H.P., Bd. 1, S. 392f., 1756.

 

 

 

 

III. Küchen- und Hausgerät.

 

Das von der Frau benutzte Küchengerät war - abgesehen von den nicht erwähnten "allerhand Kleinigkeiten" etwa folgendes: 2 und mehr Kupfer- und Messingkessel verschiedener Größe, die ständig zur Aussteuer gehörten.  Ausdrücklich wird einmal bemerkt: "anstatt der Kessel und des hölzernen Hausgerätes bare zehn Reichsthaler" 1). Dankenswert ist die Mitteilung. "ein kupferner Kessel im Gewicht von 7 Pfund 2), ein anderer von 9 Pfund" 3). Große Kessel wogen 15 bis 20 Pfund 4).

Bei einem Brinksitzer in Volksdorf fanden sich 1776 "ein kupferner Kessel und 7 diverse messingne Kessel" 5).

Eine Braut bringt 1756 mit: "einen mittelmäßig großen kupfernen Kessel, 3 Messingkessel groß und klein" 6).

In einer Ohlstedter Vollhufe fanden sich 1774" ein großer kupferner Tiegeltopf, ein kleiner dito und ein großer kupferner Kessel".  Das Kupfer wiegt 20 ff.  Ferner: "ein messingner Kessel, ein dito kleiner und vier dito noch kleinere".  Das Messing ist an Gewicht 20 ff  7).

Zum Bereiten von Speisen, die nicht sauer waren, konnte man sich der eisernen Grapen bedienen 8). So gehören auch diese vielfach zur Aussteuer. - Auf dem Herde im Verwalterhaus der Kupfermühle zu Wohldorf hängt ein ovaler Eisengrapen.

Als Herdgerät seien noch die Feuerstülpen genannt 9).

Röste, Durchschlag, Seifaß, Trichter, Reibe und gelegentlich auch die Kaffeekanne waren aus Messing (messingne Kaffeekanne z. B. W.H.P., Bd. 4, S. 242, 1776; für das übrige: W.H.P., Bd. 4, 1775).

Als Tischgerät bringt die Braut des Schleusenmeisters bei der Neuhäuser Schleuse zu Wohldorf 1775 2 1/2 Dutzend Teller aus Steingut und 16 Schüsseln, gleichfalls von Steingut. - 1786 werden einmal „15 Stück spanisch Steinzeug" erwähnt 10).

Unter "einigen hölzernen Tellern" 11) möchte man vielleicht nur die sogenanntes Bricken verstehen, wenn nicht FINDER aus den Vierlanden von hölzernen Tellern berichtete, die bis weit über 1850 hinaus ausschließlich benutzt wurden.

Im Nachlaß der Schleusenmeistersfrau zu Wohldorf 1775 finden sich zwar 16 Zinnteller und 11 Löffel von Zinn, im übrigen scheint jedoch das Zinngeschirr im 18. Jahrhundert schon selten zu sein: "zwei zinnerne Suppenkummen, 3 zinnerne Schüsseln"; ein andermal "l zinnerne Schale“, "zwei zinnerne Schüsseln" (Farmsen, Nachlaß, 1795).

Neben "16 steinernen Krügen mit Zinndeckeln" erscheint in dem obenerwähnten Nachlaß nur 1 Zinnkrug, ferner 1 zinnerner Teetopf.

Bemerkenswert ist das Vorkommen einiger Maßgefäße: "l zinnern halb ösel Maß" 12), "l zinnern Quartirsmaß".

Zum hölzernen Küchengerät gehören insbesondere das Butterfaß und die Milcheimer, die beide noch mit den alten mittelniederdeutschen Bezeichnungen kar (n.) und tine (f.) angeführt werden: "ein Butter-Karn und 2 Tiengens" 13). Neben den "Milchtienen" gab es "Honigtienen" und "Mehltienen" 14).

Zum hölzernen Küchengerät zählt auch der "Backeltrog", zu dessen Herstellung man den Waldherrn oftmals um Ausweisung einer Eiche bat. - "ein großer büchen Backeltrog" (W.H.P., Bd. 4, S. 75, 1773).

 

________

 

 

1)     W.H.P., Bd. 3 S. 228, 1767 (Volksdorf).

2)     W.H.P., Bd. 2, 8. 364, 1753 (Ohlstedt).

3)     N.W.P., Bd. 1, S. 242, 1786.

4)     N.W.P., Bd. 2, S. 138, 1800.

5)     W.H.P., Bd. 4, S. 241.

6)     W.H.P., Bd. 1, S. 392.

7)     W.H.P., Bd. 4, S. 101.  Das Waldprotokoll von 1759 verzeichnet, daß der Händler Matthias Levels vom Bürgermeister die Erlaubnis bekommen hat, im Hamburger Landgebiet mit Sensen und Kesseln zu handeln (W.H.P., Bd. 3, S. 42).

8)     D. G. Eimbke, Privatdozent in Kiel: Etwas über unser KüchenGeschirr. - Schlesw.-Holst. Provinzialberichte 1794, Heft 5, S. 213: "eiserne Grapen...., welche, damit das Essen nicht schwarz wird und auch der mehreren Reinlichkeit wegen, inwendig ausgedreht werden können.  Das erstere kann man auch durch sorgfältiges Auskochen mit Kuhmist, wie mich einige Hausmütter versichert haben, bewirken".  Von diesem probaten Mittel erzählte mir 1932 auch Frau Schilling-Ohlstedt.

9)     W.H.P., Bd. 4, 8. 87, 1773 (Ohlstedt).  N.W.P., Bd. 1, 8. 241, 1781.

10)   N.W.P., Bd. 1, S. 242.  Irdenes Gut, sog. "spansche Fööt", bemalte Teller und Schüsseln verschiedenster Herkunft.  FINDER, Die Vierlande.

Aus einem Pinneberger Inventar 1769: "6 Spanische Schüßel, 12 kleine Spanische Teller". - Ehlers, Geschichte und Volkskunde des Kreises Pinneberg, S. 442, 1922.

11)   W.H.P., Bd. 3, S. 63f., 1760 (Nachlaß, Hoisbüttel).

12)   Mittelniederdeutsch: össelmät, össel, ein kleineres Maß  (=1/2 Quart). Lübben-Walther.

13)   W.H.P., Bd. 3, S. 63 f., 1760 (Hoisbüttel).

14)   (Wohldorf).

 

 

 

 

IV. Möbel.

 

Wenig aufschlußreich sind die Verzeichnisse hinsichtlich der Möbel. Es werden die auch sonst üblichen Stücke angeführt, wobei teilweise angegeben ist, ob sie aus Eichen- oder Föhrenholz bestehen: das Schapp, die Lade (die Kiste), der Koffer ("2 fuhren Coffres mit eisern Beschlag" 1), die Bank, der Tisch und die Stühle.  "Ein eichener Tisch, der an beiden Enden ausgezogen werden kann" 2). - Einen bemalten Klapptisch aus Duvenstedt bewahrt das Museum für hamburgische Geschichte.

"4 hölzerne Stühle"; "2 lederne und 2 besen (binsengeflochtene) Stühle"; "6 Stück juchtene Stühle" 3).

Bank und Stühle wurden mit (selbstgewebten) Kissen belegt, wie deren regelmäßig ein halbes Dutzend und mehr in der Aussteuer erscheinen. 1772: "16 Stuhlkissen " 4).

Es gibt in der Stube auch Bänke, die an der Wand befestigt sind (so Schmalenbeck 1784, Volksdorf 1808).

Die bereits erwähnte Braut des Schleusenmeisters zu Wohldorf, die aus Bargteheide stammte, und deren Mitgift in manchen Dingen auffallend erscheint, bringt 1775 "drei eichene Laden, 1 Eckschrank und 3 Spiegel, groß und klein".

Als ein Küchenmöbel ist eine Richtbank (Anrichte) von Eichenholz zu erwähnen 5).

 

________

 

 

1)     W.H.P., Bd. 3, S. 186, 1764 (Volksdorf).

2)     W.H.P., Bd. 4, S. 242, 1776.

3)     W.H.P., Bd. 3, S. 251, 1765.

4)     W.H.P., Bd. 4, S. 49.

5)     W.H. P., Bd. 3, S. 253 , 1765 (Wohldorf).

 

 

 

 

V. Leinenzeug.

 

Rang und Stand prägen sich recht deutlich in der Menge des in die Ehe eingebrachten Leinenzeuges aus. Als die mindeste Stückzahl für jede Sorte erscheint bei Vollhufnersfrauen 12, eine Summe, die aber auch von Halbhufnersfrauen aufgebracht wird (so Hoisbüttel 1765). Bei den ersteren steigert sich die Zahl jedoch: 1763, Groß-Hansdorf: "an Leinen aller Sorten 18 Stück". 1766, Volksdorf: "standesgemäße Aussteuer, und zwar von jedem 24 Stück" (so auch in Farmsen 1706). 1766, Farmsen: hier ist die Stückzahl nicht einheitlich "28 Tafellaken, 8 Bettlaken, 16 Kissenbühren, 16 Handtücher".  Zu dieser Aussteuer an fertigen Stücken kommt noch ein beträchtliche Vorrat unverarbeiteten Leinens: "109 Ellen flächsern, 341 Ellen hänfern, 323 Ellen heeden Leinen, 29 Ellen Drell".

Im Nachlaß einer Farmsener Hufnersfrau finden sich 1795 neben dem fertigen Zeug "5 Bolten flächsern, 3 Bolten 1) hänfern und 1 Stuben flächsern Leinen".

Im Verzeichnis des Nachlasses einer Altenteilsfrau zu Hoisbüttel 1760 ist auch der Vorrat an Flachs und Garn angeführt: "18 ff Flachshede, 13 ff  Flachs, 14 ff hanfen Garn".

__________

 

Selbstverständlich sind in jedem Hause das Spinngerät und die Gerätschaften zur Flachsbearbeitung vorhanden: Brake, Schwingblock, Spinnrad, Haspel, Garnwinde.

Das Spinnrad wird in den Eheverträgen kaum jemals erwähnt; ob es bei der Einbringung der Aussteuer eine gleich bedeutende Rolle gespielt hat wie in andern Gegenden, wo es geschmückt womöglich als erster Gegenstand in das Haus eingeführt wurde, ist nicht bekannt. In den Ehezärtern erscheinen vielmehr die Kupfer- und Messingkessel als ein stets wiederkehrender und anscheinend sehr geschätzter Teil der Aussteuer.

Daß in den Walddörfern Hausweberei betrieben wurde, ist nicht anzunehmen, wenngleich "eigengemachtes Zeug" erwähnt wird; man sollte dann schließlich in den Inventaren einmal einen Webstuhl verzeichnet finden. - Hier dürfen vielleicht die "Erinnerungen einer 87jährigen Greisin" aus Jersbek, die 1927 veröffentlicht wurden 2), herangezogen werden. Es heißt dort: "In jedem Dorfe gab es einen Weber, der mit der Verarbeitung des (selbstgewonnenen) Flachsgarns und der Wolle vollauf beschäftigt war." - Berufsmäßige Weber gab es nachweislich auch in den Walddörfern (so in Farmsen 1838).

Auf den Anbau des Flachses deuten u. a. auch Flurnamen wie "das Flachsland" in Wohldorf, "Flachsböcken"  (zweimal), "Flachslandhören", "Auf dem Flachsland" (zweimal) in Groß Hansdorf hin.

Ferner mag der Passus eines Altenteilsvertrages von 1758 aus Ohlstedt erwähnt werden: "Wann ein Flachs-Blick aufgenommen wird, so haben abtretende Altenteilsleute freie Macht, 2 Spint Flachssamen mit darauf zu säen" 3).

Auf den Anbau von Hanf deutet der Flurname "auf dem Hempenkamp" in Volksdorf.

In einem Altenteilsvertrag aus Hoisbüttel 1764 wird dem Altenteiler soviel Gartenland zugewiesen, als zu 2 Spint Hanfsamen benötigt werden.

Unter den an die Kirche zu entrichtenden Abgaben befanden sich alljährlich "20 Risten Hanf" (Farmsen 1743).

Das Inventar des Farmsener Herrenhofes verzeichnet 1680 "2 Stücke im Dorfe zu Leinsamen". Ebenso noch 1837 in Farmsen (Luisenhof): "l Stück Garten mit Leinsaat“.

Ob der Rodieck in Wohldorf, der gelegentlich auch Rötheteich genannt wird, mit dem Röten des Flachses zu tun hat?

Das Braken des Flachses geschah im Herbst im Anschluß an das Backen. In dem warmen Backofen wurden die Stengel trocken und spröde. Zumeist war das Braken eine Gemeinschaftsarbeit mehrerer Nachbarn, und zwar der Männer.

Ein gravierender Bestandteil der Aussteuer war das Bett.  Wir lesen in den Eheverträgen:

1756: "an aufgemachten Betten mit allem Zubehör: zwey" 4).

1763: Hansdorf: "ein aufgemachtes Bett mit 6 Kissen" 5).

1764: Hoisbüttel: "ein Bett mit 4 Kissen" 6).

1765: Hoisbüttel: "l aufgemachtes Bett mit 12 Kissen" 7).

1791: "ein Bett, bestehend aus einem Zudeckebett, einem Unterbett, einem Pfühl und sechs Kissen" 8).

Der schon mehrfach erwähnte Ehevertrag des Wohldorfer Schleusenmeisters gibt auch einen "messingnen Bettwärmer" an. - Feuerkieken sind zum Teil noch heute in Gebrauch: ich sah in Farmsen hölzerne, mit einer Kachel bedeckte, aus Rahlstedt eine runde eiserne, deren dreieckige Luftlöcher ein einfaches Ornament ergaben (s. Abb. 4).

Auch im Wohldörfer Herrenhaus waren laut dem Inventar Abb. 4 von 1808 2 Feuerkieken vorhanden, die dort unter dem hölzernen Küchengerät aufgeführt sind.

 

________

 

 

1)     "ein Stück aufgewundener Leinewand, wie es unverschnitten verwahrt wird" (Schiller-Lübben).

2)     Stormarnische Heimatblätter, Nr. 50.

3)     W.H.P., Bd. 3, S. 5.

4)     W.H.P., Bd. 1, S. 392.

5)     W.H.P., Bd. 3, S. 134.

6)     W.H.P., Bd. 3, S. 152.

7)     W.H.P., Bd. 3, S. 225.

8)     N.W.P., S. 377.

 

 

 

VI. Kleidung.

 

Aus den Walddörfern wird als einziges Trachtenstück in einer öffentlichen Sammlung eine Frauenhaube aus Volksdorf aufbewahrt (Museum für hamburgische Geschichte). Daß sich in privatem Besitz noch Stücke befinden, ist kaum anzunehmen.

Bilder von Walddörferbauern aus dem 18. und 19. Jahrhundert gibt es nicht. Im Suhrschen „Ausruf“ sind nur Geestleute aus den westlich von Hamburg gelegenen Dörfern, wie Rellingen und Niendorf, abgebildet. Chr. Suhr hat ferner in einer Federzeichnung "Geestbauern" dargestellt, jedoch ohne daß man ihre Herkunft angeben könnte.

Johann Klefeker hat auf einer Karte von Wohldorf (1736) in die Vignette eine männliche Figur gemalt, die vor einem Hintergrund von Kornähren steht (s. Abb. 5). Da die kleine Zeichnung sicherlich Beziehungen zu der dargestellten Gegend haben soll (so z. B. ja auch der Bär als redendes [wenn auch falsch verstandenes] Wappen für die Bähr, Berne auf der Karte von Berne 1751), so darf man vielleicht auf einen Landmann der Gegend schließen. Er trägt einen rosaroten Rock, blaue Kniehosen und Strümpfe, Schnallenschuhe und einen schwarzen Dreimaster. Die Tracht entspricht durchaus den beispielsweise auf den Fensterbierscheiben anderer Gegenden vorkommenden Bauerntrachten.

Leider sind ältere Nachrichten, wie sie z. B. für das nahe Tremsbüttel noch aus dem 17. Jahrhundert vorliegen, nicht vorhanden. - Allgemein holsteinisch ist das Bauernpaar, das auf dem Holzschnitt in der Westphalenschen Ausgabe von Rantzaus "Cimbriae Chersones" (1739) abgebildet ist (Abb. 6).

Immerhin ist die eigentliche Blütezeit der ländlichen Trachten ja auch erst die Zeit des 18. und 19.  Jahrhunderts. Aus dem Jahre 1765 nun enthalten die Waldprotokolle die Abschrift eines Ehekontraktes aus Groß Hansdorf, der in bezug auf die Frauenkleidung der Gegend ein höchst anschauliches Bild gewährt und die fehlenden Abbildungen nahezu ersetzt. Es ist ein ungemein schätzenswertes Dokument, das uns - einzig in seiner Art - in dem Verzeichnis der Mitgift die zehn Kleider der Braut, jedes einzeln in seinen Bestandteilen, aufführt. Zur Ergänzung des hierdurch gewonnenen Bildes dienen uns dann weitere Verzeichnisse, die allerdings nur Namen und Stückzahl der einzelnen Dinge angeben 1).

Durch Vergleich mit Trachten aus dem Umkreis von Hamburg, bei denen neben den überlieferten Bezeichnungen auch die Dinge selbst erhalten sind, wird manches Stück aus unseren alten Verzeichnissen lebendig; freilich bleibt auch dies und jenes unerklärt.

Sehr einheitlich - vielleicht mit Ausnahme der Frühzeit um die Mitte des 18. Jahrhunderts - erscheint das Bild, das sich uns für die Tracht der Walddörfer darstellt, allerdings nicht. Alle Arten Stoffe und Farben finden sich. Der "Aufbau" der ganzen Tracht entspricht dem üblichen: Rock, Futterhemd (Bluse), Hemd, dessen Ärmel und Halspartie zu sehen waren, Brusttuch und Kopfbedeckung in Form von Hauben, Mützen, Hüten oder Kappen. Ein wichtiges Stück der alten Tracht ist ferner der Platen, die Schürze.

Die Kleidung des Mannes wird uns deutlich aus zwei Nachlaßverzeichnissen des Jahres 1786 (Farmsen und Hoisbüttel). Die Erwähnung silberner Knieschnallen bezeugt das Tragen von Kniehosen

Die Arbeitshosen waren übrigens von Leder. Die im Verzeichnis erwähnten schwarzen Röcke dürften Schoßröcke gewesen sein, die für Festtagsgebrauch bestimmt waren. Das "Brusttuch" ist die Weste (vgl. Heckscher, Volkskunde der Provinz Hannover, Bd. 1), Wir haben hier das bekannte Bild der roten Weste, die mit zwei Reihen blanker Knöpfe besetzt ist. ("Ein roht Scharlacken Brusttuch mit 18  Stück platte silberne Knöpfe-" - "18 silberne Brusttuchknöpfe.")

Unter den Stoffnamen befinden sich manche eigenartige, schwer oder gar nicht zu erklärende: kamelotten 2), triptrappen 3), sarsen 4), schachereng 5), raßmohren 6), Rassesillen 7). Viele der Namen sind französischer Herkunft, zum Teil in Aussprache und Schreibweise arg entstellt.

"Eigengemachtes Zeug" wird besonders erwähnt. Im übrigen handelt es sich nicht etwa nur um grobe Stoffe, im Gegenteil: Damast, Seide und Kammertuch 8) (eine sehr feine Leinwand) werden neben Beiderwand, Kattun, Laken, Flanell, Barchent und Baumwolle erwähnt.

Schulter und Rücken bedeckte das Hals- oder Schultertuch. Die Jacke wurde von einem Gürtel (Leibband) zusammengehalten; wir hören von "schwer sammitschen und von silbernen (silbergewirkten) Gürteln; ferner "ein Leibband von einer silbernen Tresse mit einer silbernen Schnalle" 9).

Von den kleidsamen Mützen hatte jede Frau eine ganze Reihe nach Farbe und Güte verschiedener. Im Nachlaß einer Instenfrau finden sich 1788 sieben, in dem einer Hufnersfrau 1795 acht Stück. Die Hansdorfer Vollhufnersfrau, deren Kleiderverzeichnis von 1765 wir zu Eingang erwähnten, brachte neun Mützen mit in die Ehe. - Aufbewahrt wurden sie in den bekannten Spanschachteln, die hier wie in ganz Norddeutschland aus den thüringischen Ländern eingeführt wurden.

Das Verzeichnis von 1765 gebraucht zweimal den Ausdruck "Hüllen". Die eine der Hüllen ist mit Kanten (Spitzen) besetzt. Offenbar handelt es sich hier um Mützen, die etwa der frühen Form der Hüllen des Bremer Landgebiets entsprechen (vgl. Focke, "Niedersachsen", 1920, S.266) und bei denen wahrscheinlich keine "Hauben" getragen wurden. - Unverständlich bleibt die Bezeichnung "kattuner Kapp-Hüllen" (1793) 10).

Im übrigen wurden die Mützen wohl wie andernorts in Verbindung mit den leinenen Hauben getragen, derart, daß erstere auf dem Hinterkopf über den Hauben saßen, wobei die letzteren zudem noch etwa eine Handbreit vor dem Gesicht vorstanden.

Von den etwa zwanzig in den Verzeichnissen aufgeführten Mützen sind die meisten aus Damast, einige aus Brokat, Seide, Sammet und Moire. Die meisten sind mit Silber, einige mit Gold besetzt. Daneben gab es auch einfachere ohne den Aufwand mit Silber und Gold. Die schwarzen Mützen wurden sicher bei Trauer getragen, wenngleich in der frühen Zeit der Tracht sich allgemein sehr viel schwarze Kleidung findet. Ob die aschgrauen wie in anderen Gegenden bei Halbtrauer getragen wurden, ist uns nicht bekannt.

Neben den schwarzen und aschgrauen werden blaue und braune Mützen genannt.

Wie die erwähnten sammetnen "Kappen" aussahen, ist nicht ersichtlich. J. Focke erzählt von den Samtkappen des Bremer Landgebiets, daß sie bis zur Hüfte reichten und den Rest des alten Hoikens (Regenmantel) der Städterinnen bildeten 11).

An Kopfbedeckungen werden ferner außer Kopftüchern noch genannt: in einem Verzeichnis von 1788 ein Strohhut, in einem solchen von 1795 zwei Mertelhüte. Finder berichtet von den bekannten Rundhüten der Vierländerinnen, daß diese "aus dem auf Wiesen, an Deich- und Grabenrändern wachsenden Wiesen- und Rispengras, ‚Meddel’, Poa pratensis L., angefertigt" wurden. Man möchte annehmen, daß der Pflanzenname "Meddel" in der Bezeichnung "Mertelhüte" enthalten ist.

Ganz erstaunlich ist, was in den erwähnten Verzeichnissen an Silberschmuck erwähnt ist. Schon unter den Mützen begegnen einige mit Silber und Gold, Gürtel sind silbergewirkt, seidene Kragen mit Silber kommen vor, aber mehr noch interessieren die silbernen Knöpfe, Hemdspangen, Knieschnallen und Mantelschließen.

Insbesondere sind hier vier Verzeichnisse des Nachlasses von Männern aufschlußreich, nämlich eines Vollhufners in Hoisbüttel (1786), eines Kuhhirten in Farmsen (1786), eines Schleusenmeisters in Mellenburg (1797) und eines Bauernvogtes in Hansdorf (1815) 12).

 

 

Vollhufner (Hoisbüttel):

1 roht Scharlacken Brusttuch mit 18 Stück platte silberne Knöpfe.

 

 

Kuhhirte (Farmsen) 13):

30         silberne Futterhembdsknöpfe,

18         dto.       Brusttuchknöpfe,

2          dto.       Knieschnallen,

2          dto.       Schnallen mit stählen Bügels,

2          dto.       Schu-Schnallen,

1          dto.       gedoppelten Hemtknopf,

1          dto.       Hembsschnalle,

2          dto.       Hembsknöpfe.

 

 

Schleusenmeister (Mellenburg):

24         Stück silberne Knöpfe,

24         Stück runde silberne Knöpfe      8 Loth,

18         kantigte             dto.                   6         

30         hochrunde         dto.                   8

1          Paar silberne Schuhschnallen und

1          Paar Knieschnallen                    7

1          goldene Litze um Hut                 4

1          silberne Hutschnall                    2

10         Stück silberne Knöpfe                4

9          Stück silberne Eßlöffel.

 

 

                                                  Bauernvogt (Hansdorf):

1          silberne Taschenuhr,

1          Paar silberne Schuhschnallen,

1          Paar silberne Knieschnallen,

12         silberne Eßlöffel,

1          großen silbern Potagelöffel,

1          silberne Schupftabaksdose,

12         silberne Eßlöffel (siehe oben!),

12         silberne Teelöffel.

 

Mit dem "gedoppelten Hemdknopf " (Trensen) wurde das Männerhemd oben am Halse geschlossen, die einfachen Hemdknöpfe dienten wohl - wie andernorts - zum Verschluß der Arbeitshemden.

Auch das Frauenhemd wurde am Halse mit einer silbernen Hemdspange zusammengehalten. Das Futterhemd (Bluse) der Frau war häufig mit silbernen Knöpfen besetzt 14), Mantel und Gürtel waren mit silbernen Haken geschlossen. Auch das Schloß an Halsketten wird als silbern bezeichnet.

Die Kette selbst ist eine Korallenkette, worunter man jedoch in diesem Falle nicht den bekannten roten Schmuck, sondern Bernstein zu verstehen hat, wie solche Ketten einst in einem großen Teile Niederdeutschlands bis nach Hessen hinein getragen wurden. (Farmsen 1788, N.W.P., S. 320); ein zweites Mal a. a. 0., S. 424, 1793: "3 reihen Corallen mit silbern Schloß").

Die Frau des Schleusenmeisters in Wohldorf, die aus Bargteheide stammte, besitzt 1775 zwölf Reihen Halsgranaten und zwei Reihen Halsperlen. Auch hat sie goldene Ohrgehänge 15).

Vielfach waren die Gesangbücher mit Silber beschlagen 16).

Auch der Spitzen muß als einer Kostbarkeit noch gedacht werden. Wir finden sie an den Hauben, an den Halstüchern und an Manschetten der Hemdärmel. (Auch bei Kissenbezügen kommen sie vor.) Sie werden in den Verzeichnissen mit der in den Niederlanden üblichen Bezeichnung "kanten" angeführt.

Es ist schade, daß uns außer diesem schriftlichen kein Zeugnis von der Tracht unserer Gegend erhalten ist. Ein kleiner Beleg für den künstlerischen Sinn der hiesigen Bevölkerung ist uns mit ihnen wenigstens überliefert. Die Farbenzusammenstellung, wie sie sich in der Besehreibung der Kleider dokumentiert, und die wenigstens in der frühen Zeit der Tracht eine sehr harmonische und dezente gewesen ist, ist als ein solcher Beleg zu werten. Der spurlose Untergang der Stücke selbst erweckt immer wieder Bedauern.

Und da auch die vom alten Hausrat erhaltenen Stücke ohne künstlerische Ausführung sind, die Häuser bis auf die hölzernen Giebelzierden keine Zugaben über das unbedingt Nötige hinaus aufweisen, und da endlich allen Walddörfern die Kirche fehlt, die sonst der gegebene Ansatzpunkt für künstlerische Leistungen zu sein pflegt, so sind tatsächlich keine Erzeugnisse der Volkskunst anzutreffen.

Jene Aufzeichnungen allein, die uns bei aller pedantischen Genauigkeit doch noch lange nicht genug mitteilen, geben uns Kunde davon, daß auch hier die künstlerische Gestaltung der Dinge des täglichen Lebens geübt wurde, wenngleich uns Heutigen nur möglich ist, den Gehalt der entschwundenen Kultur zu ahnen, nicht mehr ihn zu sehen oder in lebendigen Auswirkungen zu spüren.

 

________

 

 

1)     Das Groß Hansdorfer sowie vier weitere Verzeichnisse s. im Anhang.

2)     kamelotten.  Schütze, Holst. Idiotikon: "Kamlot (camelot), kamelhaarenes Zeug daher wahrscheinlich und weil dieses gewöhnlich gestreift ist".

3)     triptrappen-.  Trip, Triep = eine Art Halbsammet.

4)     sarsen:  Sayen, ein Wollstoff. – Vgl: Ehrenberg, Altona Unter Schauenburgischer Herrschaft, 1893. - S. 36, Heft IV.

5)       schachereng,  schacherin: franz. chagrin, rauh.

6)       raßmohren ist entstanden aus rund. raß, engl. rash »Zeug aus glatter Wolle oder Seide« Verkürzung des spätmittelhochdeutschen arras, benannt nach der Stadt Arras in den Niederlanden, jetzt Nordfrankreich, wo dieser Zeugstoff verfertigt wurde, und aus "Mohr", franz. moire »einer Art dicht- und festgeschlagenen Zeuges von Seide, Halbseide usw.«

7)       Rassesillen, in Blankenese Rassasilk, Seide aus Arras.

8)     Kammertuch, niederld. kaimerijksdoek, von der Fabrikstadt Cambrai in franz. Flandern, flämisch kamerijk.

9)     N.W.P., S. 242.

10)   N.W.P., Bd. 1, S. 423 (Ohlstedt).

11)   "Niedersachsen", 1920, Nr. 10.

12)   N.W.P., S. 213, S. 188, Bd. 2, S. 75, B(l. 2, S. 433.

13)   Daß der Verstorbene ein Kuhhirte war, steht a. a. 0. S. 181.

14)   z.B. N.W.P. 1786, S. 257.

15)   N.W.P., S. 242.

16)   N.W.P., S. 242, 1786.

 

VII. Sitte und Brauch.

 

Sehr dürftig nur ist die Ausbeute hinsichtlich Sitte und Brauch, die einstmals in den Walddörfern bestanden.

Einige Gepflogenheiten in kirchlichen Dingen sind den Mitteilungen über das Einkommen der Pastoren aus den sog. "Accidentien" zu entnehmen, so der Gebrauch der Taufkleider, der Brautkrone und des Leichlakens 1).

Aus Volksdorf berichtet ein Aufsatz im "Hamburgischen Correspondenten" (1866) 2), dessen anonymer Verfasser wahrscheinlich E. H. Wichmann: "Vor einigen Jahrzehnten herrschte bei Beerdigungen noch die Sitte, einige Bunde Stroh welche man zu dem Zweck mitnahm, vom Wagen zu werfen, wenn man die Bergstedter Grenze überschritt 3).

Von Rechtsbräuchen haben wir einige Kenntnis. - Die Grenzen der Feldmark wurden in alter Zeit zur Hauptsache durch markante Bäume, Grenzpfähle, die mit Unterlegung von Glas und Kohlen eingesetzt wurden, Gräben usw. gekennzeichnet, bis man allmählich diese zum Teil vergänglichen Merkmale 4) durch Steine ersetzte.

Besonderes Interesse erweckt die Nachricht von einem Grenzstein zwischen Hoisbüttel und Bünningstedt, in der Hoisbütteler Heide, die Raye, genannt, nahe bei dem adeligen Orte, die Etz genannt, von dem der Bauernvogt 1742 dem Waldherrn berichtet, daß darauf "gleichsam ein Hufeisen stünde", und daß man den Stein "für einen Grenzstein hielte" 5). - Es handelt sieh hier also um einen der sog. Hufeisen- oder Hufensteine, die auch andernorts in Holstein als Grenzsteine in Gebrauch waren und von denen man allein in Stormarn 19 Stück gefunden hat 6).

1591 wird in der Grenzbeschreibung von Farmsen ein "Stein mit einem Kreuz" erwähnt. Auch in Scheidenbäume waren zuweilen Kreuze eingehauen (Volksdorf). Die Grenzsteine des 18. Jahrhunderts wurden in der Reihenfolge ihrer Aufstellung mit Zahlen oder mit den Buchstaben des Alphabets sowie mit der Jahreszahl versehen.

________

 

Eine auch anderweitig belegte Sitte bei Übernahme eines Hofes wurde auch in den Walddörfern geübt. Zum Zeichen, daß dem neuen Besitzer das Haus offenstehen sollte, schlug dieser mit der Axt einen Span aus dem Türpfosten heraus So z. B. schlug Bull in Farmsen 1823 bei Übernahme seines Hofes diesen Span aus dem Torpfeiler, von Eggers (Farmsen) wird berichtet, daß der Span aus dem "Dösel" der Grotdür (dem mittleren Anschlageholz für die großen Türflügel) gehauen wurde 7).

Hausmarken sind anscheinend in den gesamten Walddörfern nicht in Gebrauch gewesen 8). Ein einziges Mal nur findet sich ein derartiges Zeichen; Jaspar Meier signiert damit 1642 seinen Kontrakt bez. der Lohmühle in Groß-Hansdorf  9).

________

 

Alte Gerichtsstätten werden aus Volksdorf, Farmsen und Groß Hansdorf genannt. - Jellinghaus bemerkt in seinen "Holsteinischen Ortsnamen" bei der Flurbezeichnung Wendischer Balken in Volksdorf: "ein Gödingsplatz". Leider bleibt dies eine unkontrollierbare Nachricht; woher Jellinghaus seine Angabe genommen hat, ist nicht auszumachen. W. Carstens 10) urteilt. daß ein Goding für Stormarn, das es sicher bis um die Mitte des 15. Jahrhunderts gegeben hat, nicht überliefert ist. Wenn Falck Bramstedt als Goding für Stormarn in Anspruch nimmt, so ist dem entgegenzuhalten, daß Bramstedt nicht zu Stormarn, sondern zu Holstein gehört.  Zudem wird das Bramstedter Goding nicht vor 1470 erwähnt 11).

In Groß Hansdorf lag nach J. F. Voigt neben der Martensschen Hofstelle, an der Abzweigung eines Feldweges von der Dorfstraße, der Tie, das ist "der Platz für Versammlungen der Dorfseingesessenen, für das Zusammenbringen von Vieh zum Austreiben auf die Gemeinweide u. a. m.; auch Gerichtsverhandlungen fanden auf dem Tie eines Dorfes statt" 12).

Aus Farmsen als demjenigen der Walddörfer, das über ein Jahrhundert später als die andern an Hamburg kam, sind uns noch einige wenige Nachrichten aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts über die Handhabe der Gerichtshoheit durch den Gutsherrn, dem das Gericht an Hals und Hand zustand, überliefert. Die Gerichtsstätte war" rechter Hand zwischen dem Rahlstedterweg und Vermersen". Ein andermal wird der Gerichtsplatz noch genauer als "vor der Brücken" belegen bezeichnet. Die Wahl dieses Platzes entsprach einer alten Gepflogenheit, Gerichte vor oder auf Brücken abzuhalten 13).

________

 

Aus Siek ist ein Fall von Aberglaube bekannt geworden 14). 1639 herrschte im Dorfe die Pest. Um die unheimlich um sich greifende Seuche zu bannen, umziehen die Weiber nächtlicherweise mit einem Erbkesselhaken, den zwei Burschen führen, wie mit einem Pflug das Haus. Die Pest wütet jedoch weiter. Bald sterben auch die beiden Burschen, die den "Pflug" gezogen haben. Die Geschichte wird ruchbar - die "abgöttischen" Weiber werden schließlich von Gottorp aus verurteilt, 14 Tage zu Wasser und Brot gesetzt und in Geldstrafe genommen zu werden.

 

________

 

 

Wie Hochzeiten, Kindtaufen und andere Familienfeiern in den Walddörfern begangen wurden, ist nicht überliefert.  Daß es - wie überall - Feste voll ländlicher Lebenslust waren, ist wohl anzunehmen. Auch wie die großen Feste des Jahres begangen wurden ist uns unbekannt. Nur von Ostern gibt Hübbe (1866) ein paar Notizen: "Am Osterabend gab es gekochte Eier und die Knechte versammelten sich während einer halben Stunde auf dem Dorfplatze, um mit ihrer Peitsche zu knallen, wobei in Fertigkeit und Künstlichkeit gewetteifert wurde". Dieses Peitschenknallen war das "Paascheierknallen15) -

Voigt berichtet 1879 16), daß das Anzünden eines Feuers am Osterabend in den Walddörfen noch vorkomme.

Hübbe bringt im Zusammenhang mit der Notiz von dem Peitschenknallen noch ein paar Bemerkungen über den Speisezettel der Geestdörfer zu bestimmten Zeiten und Gelegenheiten: "So mußte z. B. den Dienstboten von Maitag bis Bartholomäus regelmäßig ein Stück roher Speck zum Abendessen verabreicht werden. Am Tage, wann Herrschaft und Gesinde zum heiligen Abendmahl gingen, mußte Hühnersuppe gegessen werden, und während der Roggenernte des Abends große Bohnen."

Die Befehlsbücher des Waldherrn berichten von eigenartigen Dorffesten der Knechte: den Johannishögen 17).

Es seien im folgenden einige bezeichnende Eintragungen darüber mitgeteilt: "7. Juni 1752: Auf Anhalten der Bauernknechte zu Farmsen wird denselben erlaubt, ihre Johannishöge in diesem Jahr zwar zu halten, jedoch daß dieselben zuvörderst den Gottesdienst sowohl am Johannistage als auch den Sonntag darauf gebührlich abwarten und am Sonntagnachmittag nach vier Uhr erst damit den Anfang machen sollen; nächst dem wird solches hiermit nur auf zwien Tage erlaubet; jedoch mit dem expres. Befehl, daß sie sich hierbei bescheiden und mäßig aufführen bei willkürl. Strafe."

"Es wird dem Hufner Timm in Farmsen hiermit anbefohlen, daß da ihn die Reihe trifft, den Knechten des benannten Dorfes bei ihm in seinem Hause ihre Johannis-Höge zu halten, selbige anzunehmen und ihnen verstauen solle bei 5 Rtlr. Strafe."

23. Juni 1786: Es wird den Bauersknechten zu Farmsen, Ohlstedt, Hoisbüttel und Volksdorf auf deren Ansuchen hiermit erlaubet, ihre Johannis-Höge zwei Tage lang zu halten. Sie sollen sich aber dabei friedsam und ordentlich betragen und alle Gelegenheit zu Zank und Streit vermeiden, auch sorgfältig mit Feuer und Licht, insbesondere auch mit dem Tabakrauchen umgehen und keine Pfeife ohne Kopf brauchen. Nach Ablauf der erlaubten zwei Tage soll ein jeder wieder an seine Arbeit gehen.  Alles bei schwerer nachdrücklicher Geld- oder Leibesstrafe. Das benötigte Bier soll von dem Pächter zu Wohldorf genommen oder derselbe desfalls abgefunden werden."

Der Aufsatz über die Walddörfer im "Hamburgischen Correspondenten" (1866) vermerkt von den Johannishögen: "Das waren wilde Saturnalien, an denen sich Alt und Jung, Herr und Knecht beteiligten, die Kosten wurden gemeinschaftlich getragen, und das Fest fand jedes Jahr in einem anderen Hause statt. Es war Ehrensache, auszuharren, bis die allgemeine Erschöpfung dem Feste ein Ende machte. Wer sich davon schlich, wurde von dem jüngeren Volke aus dem Hause geholt, rücklings auf einen Windelbaum gesetzt und zum Fest zurückgetragen".

Weil verschiedene Bauern aus den sämtlichen Walddörfern sich die Abhaltung der Johannishöge verbeten hatten, wurde diese auch gelegentlich einmal nicht gestattet (so 1751,W.H.P., Bd. 2, S. 313).

Obgleich die Kosten der Höge gemeinschaftlich getragen wurden, erwuchsen dem Bauern, in dessen Hause jeweils das Fest abgehalten wurde, Sonderunkosten, die ein Volksdorfer dem Waldherrn 1776 mit etwa 12 Reichsthalern angibt (W.H.P., Bd. 4, 8. 213).

 

________

 

 

1)     Über Taufkleider und Brautkrone, Vgl. Chalybaeus, Aus der kirchlichen Chronik Alt-Rahlstedts.  "Ein Leichlaken war ein großes schwarzes lakenes Tuch, das vor der Beerdigung über den Sarg gebreitet wurde und über das dann ein ‚taffenes’ oder ‚atlasches witt verblömtes’ Kreuz gelegt wurde" (Finder, Die Vierlande).  In derselben Form auch sonst in Niedersachsen, Vgl.  Bodemeyer., Hannoversche Rechtsaltertümer, 1857, S. 187.

2)     17. und 18.  August 1866.

3)     vgl.  "Mecklenburg", 29.  Jahrg., Heft 1, 1934: "Bei Beerdigungen von Grammow nach dem Kirchdorf Behren-Lübchin pflegten beim Übergang über die Grenzscheide die Glocken zu läuten und einer aus dem Gefolge eine Handvoll Stroh vom Wagen auf den Weg zu werfen.  Eine Erklärung für diesen Brauch gab man mit den Worten: ‚He sall nich wedder kamen’."

4)     "Strohwische und Sträuche waren zu jeder Zeit den Scheideweg [beim Regestall in Volksdorf]  entlang gesetzt", aus der Abschrift des Waldbuches von 1640 (Staatsarchiv Cl. lV, Lit.  B., Nr. 1, Vol. 1 b, Fasz. 1).  "Damit die gräntze auf der Geistdörfern Feld-Marchten unverrückt und männiglichen dieselben kund und wißend verbleiben mögen, so müßen dieselbige mit zu Ziehung aller Hauß Leute alle zehen Jahre bezogen, und anstatt der Gräntz-Bäume und Stubben, Graben gegraben und Steine geleget werden." (a. a. 0.)

        Die Grenzbeschreibung von Volksdorf 1598 (a. a. 0.) verzeichnet, daß auch drei Knaben bei der Grenzbegehung dabei waren.

        1779 werden neue Grenzpfähle an der Wohldorf-Tremsbütteler Scheide gesetzt (sog.  Wohldorfer Rahde [Pfahl Nr. 3] und sog.  Harkshorster Fohrt [Pfahl Nr. 5), W. H. P., Bd. 4, S. 363.  "Unten in den Gruben hat sich Glas und Kohlen befunden, als ein sicheres Merckmahl, daß die neuen Pfähle wieder an denselben Ort gesetzet sind, allwo die alten Pfähle in Anfang bei Regulierung der Grenze gestanden."

        Grimm, Rechtsaltertümer (4.  Ausg. 1899, Bd. 2, S. 72), führte aus Normanns wendisch-rügianischem Landbrauch, Stralsund 1777 an: "unter den scheidelstein gehören kohlen, glas u. gesammelte steine".

        Meiborg, Das Bauernhaus im Herzogtum Schleswig, S. 5: "überall legte man den Grenzsteinen. Holzkohlen und Feuersteinsplitter unter, und bei Grenzstreitigkeiten kann man sie dadurch von gewöhnlichen Marksteinen unterscheiden.  Die Richter ließen sie in solchen Fällen ausheben."

5)     W.H.P., Bd. 1, S. 320.

6)     Jahrbücher für die Landeskunde der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, Bd. 8, Kiel 1866, 8. 167. "Hufeisen und Roßtrappen oder Hufeisensteine in ihrer mythologischen Bedeutung, erläutert von Chr.  Petersen".

        Vgl. ferner: "Von Hufensteinen und ihren Sagen".  "Niedersachsen", 1923, 11, S. 20/21. Der Verfasser benutzte (ohne die Quelle anzugeben!) W. Splieth, Hufeisensteine in Holstein. - "Die Heimat", 1897, S. 62.  "Der noch heute bestehende Glaube an den GIück und Schutz verleihenden Zauber des Hufeisens ist bekannt.  Demselben Glauben verdankt der Brauch seinen Ursprung, Grenzsteine mit dem Zeichen des Hufeisens zu versehen und sie dadurch zu weihen.  Dergleichen Steine sind besonders durch die Bemühungen des Professors H. Handelmann und des Lehrers F. Siebke in Bargteheide bekannt geworden, und zwar fast ausnahmslos aus dem Gebiet der alten Völkerscheide zwischen Deutschtum und Wendentum, der Sachsengrenze Karls d. Gr.  Wir finden vier dieser Steine im Gebiet der unteren Schwentine, drei standen im Kirchspiel Bornhöved, einer bei Segeberg (?), neunzehn sind aus dem Kreise Stormarn und einer ist aus dein Herzogtum Lauenburg bekannt.  Das Hufeisen ist vertieft oder erhaben in den Stein gehauen und dem Wege zugehehrt.  Das Alter der Steine ist verschieden.  Die meisten entstammen dem 19. oder 18. Jahrhundert, doch wird der Brauch weiter zurückreichen."

7)     Vgl. Ehlers, Geschichte und Volkskunde des Kreises Pinneberg, S. 238; ferner: "Lauenburgische Heimat", 1928, Heft 1.

8)     Auf einem aufrechtstehenden Granit-Grabstein ohne Jahreszahl und Namen zu Siek fand sich ein Kreuzzeichen. - Vgl. Bernhard Selle, Die Hausmarken auf der Insel Fehmarn. Anhang: Einige Hausmarken u. dgl. aus verschiedenen Gegenden von Schleswig, Holstein und Lauenburg. – Jahrbücher für die Landeskunde der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, Bd. 4, 1861.

9)     Kontraktenbuch der Kämmerei, Lit. C, S. 95.

10)   Werner Carstens, Die Landesherrschaft der Schauenburger und die Entstehung der landständischen Verfassung in Schleswig-Holstein 1. Zeitschr. d. Ges. f. Schlesw.-Holst. Gesch., Bd. 55, 1926.

11)   Derselbe a. a. 0.

12)   Voigt, Die hamburgische Landgemeinde Groß Hansdorf-Schmalenbeck, S. 59, Fußnote.

13)   Vgl.  P. v. Kobbe, Geschichte und Landesbeschreibung von Lauenburg, Bd. 3, 1836. - Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, Göttingen 1828, S. 800.

14)   Richard Heberling, Zauberei und Hexenprozesse in Schleswig-Holstein. - Zeitschr. d. Ges. f. Schlesw.-Holst. Gesch., Bd. 45, 1915.

15)   Vgl. dazu W. G. Beier, Erinnerungen an die nordische Mythologie in Volkssagen und Aberglauben Mecklenburgs. - Jahrb. d. Vereins f. mecklbg.  Geschichte u. Altertumskunde, Bd. 20, 8.193, 1855. - Die bösen Wintergeister sollen vertrieben werden "im Altenburgischen am Abend vor der Mainacht durch Schlagen mit brennenden Besen, im Harze zu derselben Zeit durch Schießen, unter jubelndem Lärm und in Hessen zur Fastnacht durch Knallen mit der Peitsche, Dies Peitschenknallen bald am Oster-, bald am Pfingstabend, ist auch in der Mark sowie in Mecklenburg Sitte".

16)   Mitt. d. Vereins f. Hambg.  Gesch., 2. Jahrg., Nr. 3, 8. 31, 1879.

17)   Siebke (Bargteheide), "De Pingsthöge". - Die Heimat, 1892, S. 108, ausführliche Schilderung solcher Högen in den Ämtern Trittau, Reinbek und Tremsbüttel; zum Schluß wird erwähnt, daß sie auch wohl "Hanshögen" (Johannisfreude) genannt werden.

 

 

 

 

VIII. Flurnamen.

 

        So gering die volkskundliche Ausbeute hinsichtlich Haus und Hof, Hausrat und Kleidung, Sitte und Brauch ist, so kann man bei einer andern Äußerung des Volkstums in den Walddörfern, den Flurnamen, geradezu von einem Reichtum sprechen. Das kommt daher, daß uns hier Aufzeichnungen aus sechs Jahrhunderten, vom 14. Jahrhundert angefangen, vorliegen, nicht nur solche des 18. Jahrhunderts.

Was wir aus den alten Urkunden an Flurnamen erheben, ist freilich bis auf wenige Ausnahmen längst in Vergessenheit geraten. Es ist jedoch diesmal nicht ausschließlich Schuld einer nicht genügend bodenständigen Kultur: das Verschwinden von Flurnamen aus dem Bewußtsein und dem Sprachgebrauch des Volkes wird uns gerade aus unserer Gegend sehr anschaulich aufgezeigt an einem Beispiel aus dem 16. Jahrhundert. Der Waldherr liest den Eingesessenen zu Hansdorf eine Urkunde über die Grenzen ihres Dorfes gegenüber Eilsdorf [„Eilekendorf“?], Arnsfelde und Woldehorn (Ahrensburg) aus dem Jahre 1328 1) vor und fragt sie "mit Fleiß, ob ihnen die Grenze und Scheidung auch allen bewußt", worauf ihm geantwortet wurde, "daß die Namen der Scheidung in der langen Zeit fast verändert".

Bekannt ist ja, daß allmähliche Umbildung im Gebrauch erfolgt und ferner, daß durch die üblen Mißverständnisse von Landmessern und Schreibern bei der Aufmessung der Feldmarken im 18. und 19.  Jahrhundert viele Flurnamen entstellt worden sind.  Zwei Beispiele: die Bezeichnungen Kohlputt (Farmsen) und Kohlbargen (Schmalenbeck), die zweifellos mit Köhlerei in Zusammenhang zu bringen sind, erscheinen beide in falscher Verhochdeutschung als Kohlpfütze und Kalte Berge. - Ferner die Marsch wird zu Narsch, Polschloe zu Patschboe, noch später Paßbohr, Viehlooge zu Viehlarge, Kerckbläcken zu Korkbläcken, Himmelshorst zu in den Himmlischer Horden, Aukämpe zu Ockim (d. h. plattdeutsch Okämpen).

Einen interessanten Beitrag zum Leben und Vergehen der Flurnamen bieten auch die Flurkarten des 18. Jahrhunderts. Die von Grenzinspektor Reinke 1782 und 1783 verfertigten Karten, die etwa 40 bis 50 Jahre später gezeichnet sind als ihre Vorgänger zeigen nur wenige der gleichen Flurnamen, bringen eine ganze Anzahl aus den alten Karten gar nicht mehr, wissen dafür allerdings eine mindestens eben so große Zahl "neuer" oder jedenfalls anderer Flurnamen anzugeben, darunter auch freilich sehr altertümliche.

Stormarn zählt nach Wegemann 2) zu den namenarmen Gebieten. Aus den hamburgischen Landgemeinden, von denen 15 aufgenommen worden sind (wohl ohne Ritzebüttel), hat Wegemann 852 Namen gesammelt, so daß im Durchschnitt auf jede Gemeinde 57 Namen entfallen. - Unter Zuhilfenahme der in Urkunden, Karten usw. niedergelegten Namen zähle ich allein in den Walddörfern 500 Namen.

Diese Namen sind allerdings nicht alle inhaltsvoll und sprachlich interessant. - Auch ist die Zahl der Namen, die nur hier vorkommt, nicht sonderlich groß: die meisten finden sich in Stormarn auch an anderen Stellen wieder. Würde die Flurnamensammlung der stormarnschen Dörfer vollständig vorliegen, so würde die stete Wiederkehr von Flurbezeichnungen um so eindringlicher aufzuzeigen sein.

Die folgende Übersicht, die kein Verzeichnis der 500 Namen bringt, sondern unter Fortlassung der zahlreichen Bestimmungswörter nur die namengebenden Grundwörter, soll zeigen, wie sich die Waldddörfer im Spiegel ihrer Flurnamen darstellen.

 

1. Die Landschaft nach ihrer Bodenbeschaffenheit:

berg, böre, bült, hoge, knüll,

heide, sand, sten, dove, sor;

brok, dene, vi, horo, loe, marsch,

mor, mose, pol, sol.

 

2. Gewässer:

Alster; Auen; Becken (Beeken);

vlete, luncke, reye 3), rönne;

 born; putt;

dik, kolk, kule.

 

3. Wald und ehemaliger Waldbestand:

löh. - busch, dick, dorn, garden,

hag, hege, holt, oh, wohld, wid, writ;

brand, horst, kol, rade, rüm, stubbe.

 

4. Verschiedene landwirtschaftliche Benutzung:

acker, feld, land; wisch.

 

5. Begrenzung, Einteilung, Form der Felder:

boge, gere, horn, kroch, ort, winkel; tun.

kamp, koppel, stück, esch, valt, iar,

 span, ment; blick; word;

block, balken.

 

6. Verkehrseinrichtungen:

weg, steg, redder; forth, speck, brügge; hude.

 

 

In unserm Gebiet, das noch heute die Bezeichnung "Walddörfer" trägt, dürfen die Flurnamen, die Waldorte bezeichnen, ein besonderes Interesse beanspruchen. Mit ihrer Hilfe läßt sich die einstige Ausdehnung des Waldes gleichsam rekonstruieren und Art und Beschaffenheit der Wälder werden deutlich 4).

Allerdings läßt sich nun für unser Gebiet schwerlich erweisen, daß die überlieferten Namen für Rodung, Brand und Holzschlag alle aus der Frühzeit der Besiedlung (11. bis 13. Jahrhundert) stammen. Sie können ebensowohl einer zweiten Periode der Waldvernichtung entstammen, die z. B. in Farmsen im 16. Jahrhundert radikal durchgeführt wurde, im Ahrensburgischen erst im 18.  Jahrhundert. Von Hansdorf heißt es z. B. noch um die Mitte des 17. Jahrhunderts, daß dort viel Wald und fast zu wenig Ackerland sei.

Von der Rodung des "Schwarten Brooks" (Groß Hansdorf) in den Jahren 1604/09 berichtet das Kontraktenbuch der Kämmerei.

Von den rund 100 Namen, die Wald und ehemaligen Waldbestand (Rodungen usw.) bezeichnen, ist uns nur ein Fünftel aus älterer Zeit als der Mitte des 18. Jahrhunderts belegt (1327 bis 1598, 1630, 1642), was natürlich nicht ausschließt, daß eine ganze Reihe anderer auch so alt ist, da es sich bei den Urkunden ja zumeist nur um Grenzbegehungen handelt.

 

________

 

 

1)     Hamb. Urkundenbuch Bd. 2, Nr. 754.

2)     G. Wegemann, Die Anzahl der Flurnamen Schleswig-Holsteins, Die Heimat", 1925, Heft 1.

3)     reye, auch riehe, riede, rien, rige, rie.  "Alle diese Formen gehören zu der Wurzel rei, fließen.  Sie bezeichnen einen unscheinbaren Bach und wohl auch die von ihm durchflossene Niederung" (Dohm, Holst.  Ortsnamen, 1908).

        "Die Menge von Flurnamen, besonders in den Walddörfern, die damit in Zusammenhang stehen, hat mich in Verwunderung gesetzt" (E. Rüther, Herkunft der Orts- und Flurnamen in unsern Geest- und Walddörfern, 1914). Wir zählen etwa 40 Namen dieser Art!

Neben der obengenannten scheint das Wort noch eine andere Bedeutung zu haben.  So heißt es 1742 aus Volksdorf (W.H.P., Bd. 1, S. 335), "eine Reyen (i. e. grüner Platz in der Heide) zur Wische gemacht". Ebenso 1742 aus Hoisbüttel: "in der Hoisbüttler Heide, die Raye, genannt...".

        Auf der Karte von Volksdorf 1703 (1733) heißt das später Rägen oder Rögen genannte Waldgebiet auf den Rayen.

4)     Vgl. die Ausführungen Hofmeisters, Limes Saxoniae.  Zeitschr. d. Ges. f. Schlesw.-Holst. Gesch., Bd. 56, 1927.

 

 

 

 


 

Anhang.

 

 

 

 

I. Aussteuer einer Vollhufnersfrau in Groß Hansdorf, 1765.

(W.H.P., Bd. 2, S. 254 ff.)

 

 

10 volle Anzüge, nämlich:

 

1. Futterhemd von Damast, schwarz lakener Rock,

schwarz samtene, mit Silber be- setzte und gewirkte Mütze, schwarze Damastschürze und Halstuch, um welches Kanten (Spitzen) gesetzt sind.

 

2. Leibchen von braunem Brokat

mit Blumen,

blau lakener Rock,

kammertuchen Halstuch,

Sitzen-Schürze,

goldbesetzte grüne Drop-daren

Mütze.

 

3. Leibchen von braunem Damast,

braun lakener Rock,

violette Schürze,

klar ausgenähtes Halstuch.

 

4. schwarz laken Futterhemd, schwarz lakener Rock,

schwarze Kattunschürze, schwarzes Seidenhalstuch, schwarz damastne Hülle mit

Kanten.

 

5. Futterhemd von schwarzem

Flanell,

gepreßter sarsen Rock,

nesseltuchener Platen,

nesseltuchenes Halstuch,

schwarz damastne Hülle.

 

6. schwarzbunt stoffen Futterhemd, schwarzbunter Flanellrock, schwarzbunte Kattunschürze, schwarzseidenes Tuch,

schwarz damastne Mütze.

 

7. braun damastnes Futterhemd mit

runden Mauen,

roter Bojenrock,

braune silbern Moire-Mütze,

violetter Kattunplaten,

geblümtes Seidentuch.

 

8. aschgraues Unterwams mit gol-

denen Tressen,

weißer sarsen Rock,

blauer Kattunplaten,

blaues Seidentuch,

aschgraue Brokatmütze mit Silber.

 

9. blau stoffen Wams,

blauer sarsen Rock,

braune Kattunschürze und Seiden-

tuch,

blaue Brokatmütze mit Gold.

 

10. blaues Wams mit Silber,

roter Bojenrock,

braunbunte Kattunschürze, braunseidenes Tuch,

braune Damastmütze mit Gold, grünes stoffen Futterhemd.

 

Noch ein roter Damastkragen mit Silber und ein brauner Chagrin-Kragen mit Gold.

 

 

 


 

II. Aussteuer der Braut des Schleusenmeisters in Wohldorf, 1775.

(Die Braut stammte aus Bargteheide.)

(W.H.P., Bd. 3, S. 160 ff .)

 

 

eine Samtmütze mit Gold und Spitzen,

eine Seidenmütze mit Gold und Spitzen,

zwei Seidenmützen mit Gold,

drei Damastmützen mit Silber,

eine köpern Mütze mit Spitzen,

drei halbseidene Mützen,

eine schwarze Samtkappe,

 

fünf seidene Halstücher,

zwei nesseltuchene Halstücher mit

Spitzen,

ein nesseltuchenes Halstuch ohne Spitzen,

zwei kattunene Halstücher,

 

zwei nesseltuchene Schürzen,

drei Leinenschürzen,

eine Sitzen-Schürze,

drei kattunene Schürzen,

ein schwarzer lakener Rock,

ein roter lakener Rock,

ein kamelotten Rock,

zwei baumwollene Röcke,

ein Flanellrock,

ein sarsen Rock,

zwei kattunene Röcke,

zwei Röcke von eigengemachtem Zeug,

 

zwei schwarzseidene Futterhemden,

ein schang (?) Futterhemd,

ein blauseidenes Futterhemd

ein grün (seidenes?) Futterhemd,

zwei kamelotten Futterhemden,

zwei kattunene Futterhemden,

ein stoffen Mantel,

ein Paar Samthandschuhe,

ein Paar goldene Ohrgehänge,

12 Reihen Halsgranaten,

2 Reihen Halsperlen.

 

 

 

 

 

III. Nachlaß der ersten Frau des Schleusenmeisters in Wohldorf, 1775.

(W.H.P., Bd. 3, S. 178f.)

 

 

eine   Brokat – Frauenmütze mit Silber,

eine damastne dto.,

eine Samtkappe,           

eine Haube und ein Stremel mit Spitzen,

ein damastner Halskragen mit Silber,

ein leinener Halskragen,

 

drei alte Frauenhalstücher,

eine leinene Frauenschürze,

ein schwarz lakener Frauenrock,

ein roter lakener Frauenrock,

 

ein gelber Rock von eigengemachtem Zeug,                       

ein blau lakener Rock,

 

ein schwarz lakenes Frauenfutter-hemd,                        

ein damastnes Frauenfutterhemd,

ein Taft-Frauenfutterhemd

ein dto.

ein rotes lakenes Frauenbrusttuch,

zwei Paar Leinenärmel mit Man-schetten,           

ein Paar Samthandschuhe,

ein Paar Lederhandschuhe.       

 

 

 

 

IV. Nachlaß einer Instenfrau in Farmsen, 1788.

(N.W.P., Bd. 1, S. 320 ff.)

 

 

eine schwarze Seidenmütze

zwei blaue Mützen mit Silber,

eine braune Mütze mit Silber,

eine aschgraue Damastmütze mit

Silber,

eine braune Damastmütze mit Silber,

noch eine dto.,

vier Hauben (Leinen),

ein Strohhut,                                         

                                   

ein seidener Kragen mit Silber,

ein braun seidenes Tuch,

noch eins dto.,

zwei weiße bordierte Halstücher,

ein braun kattunenes Halstuch,

ein schwarzbunter Kattunplaten,

ein weißbunter Kattunplaten,

ein violetter Kattunplaten,

ein blauer Tuchrock,

ein brauner Tuchrock,

ein blauer Tuchrock,

ein bunter Beiderwandrock,

ein roter Beiderwandrock,

 

ein braun Damastfutterhemd.

ein blau raßmohren Futterhemd,

ein braun halb damastnes Futter-

            hemd,

ein schwarz lakenes Futterhemd,

ein kattunenes Futterhemd,

ein buntes Futterhemd,

ein braunes Futterhemd,

ein braunes mit silbernen Knöpfen,

ein rotes kattunenes mit silbernen

            Knöpfen,

 

zwei seidene Brüstchen,

ein Paar schwarze Handschuhe,

ein Paar Lederhandschuhe mit Pelz

            oben,

ein silbernes Leibband mit silberner

            Spange,

Korallen (Bernstein) mit silbernem

            Schloß,

eine silberne Hemdspange,

eine silberne Schnürpinne,

ein kleiner silberner Knopf.

 

 

 

 

V. Nachlaß einer Hufnersfrau in Farmsen, 1798.

(N.W.P., Bd. 2, S. 88.)

 

 

fünf Frauenmützen mit Silber,                

sechs Hauben mit Kanten,                    

drei schwarze Mützen,                          

drei schwarze Samtkappen,                   

zwei Mertelhüte,                                   

ein Samtkopftuch,

drei seidene Halstücher,                        

drei kammertuchene Halstücher,  zwei   

mit und eins ohne Kante,                       

                                                           

ein weiß kammertuchen Halstuch,         

ein Kattuntuch,                                     

ein Damastkragen,                                

ein Damastkragen mit Silber,                 

zwei Kattunplaten,                                

zwei blau leinene Platen,                       

ein rotbunter Leinenplaten,                    

ein Kattunfutterhemd,                           

ein schwarz und weiß Rassesillen          

Futterhemd,                                          

ein grün chagrin Futterhemd,                 

triptrappen Futterhemd,                         

ein braun Damastfutterhemd,                

ein schwarz Damastfutterhemd,            

ein schwarz lakenes Futterhemd,           

ein blau lakenes Futterhemd mit ein Paar

Tressen und Knöpfen,                           

ein grün lakenes Futterhemd mit

silbernen Knöpfen,                                

ein braunes Kattunfutterhemd,               

 

ein blau und weiß Leinenplaten,

ein weiß Leinenplaten,

ein greisen Kattunplaten,

ein schwarz chagrin Platen,

ein Kattunplaten,

 

ein blau lakener Rock,

ein braun lakener Rock,

ein wollen damastnen Rock,

ein Flanellrock,

ein blau zarsen Rock,

ein grüner Rock,

ein rotiger Rock,

ein schwarz lakener Rock,

ein schwarzer Rock,

ein bunter Beiderwandrock,

ein blau Beiderwandrock,

ein blauer Mantel mit silbernem Haken,

ein schwarzes Regenkleid (Umhang),

 

zwei Paar schwarze gewalkte Hand-

schuhe,

ein Paar Samthandschuhe,

           

zwei Damastbrüstchen,

 blaue damastne Mauen,

zwei Paar Vormauen mit Kanten,

 

zwei schwarze Samtleibbänder

 (Gürtel)

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Verzeichnis der in der vorstehenden Arbeit zitierten Schriften.

 

 

Beyer, W. G., Erinnerungen an die nordische Mythologie in Volkssagen und Aberglauben Mecklenburgs. - Jahrb. d. Vereins f. mecklbg. Gesch., Bd. 20, 1855.

Carstens, Werner, Die Landesherrschaft der Schauenburger und die Entstehung der landständischen Verfassung in Schleswig-Holstein. Zeitschr. d. Ges. f. Schlesw.-Holst. Gesch., Bd. 55, 1926.

Chalybaeus, Aus der kirchlichen Chronik Alt-Rahlstedts, 1908.

Dohm, P., Holsteinische Ortsnamen. - Zeitschr. d. Ges. f. Schlesw.-Holst.Gesch., Bd. 38, 1908.

Ehlers, Geschichte und Volkskunde des Kreises Pinneberg.

Eickhoff, P., Geschichte Wandsbecks unter Heinrich und Breido Rantzau, 1564-1614, 1905.

Finder, Ernst, Die Vierlande (= Veröffentlichungen d. Vereins f. Hambg. Gesch., Bd. 3), 1922.

Grimm, Rechtsaltertümer, 4. Ausg., 1899.

Heberling, R., Zauberei und Hexenprozesse in Schleswig-Holstein. - Zeitschr. d. Ges. f. Schlesw.-Holst. Gesch., Bd. 45, 1915.

Hofmeister, H., Limes Saxoniae. - Zeitschr. d. Ges. f. Schlesw.-Holst.Gesch., Bd. 56, 1927.

Hübbe, W., Einige Mitteilungen über Culturverhältnisse, Sitten und Gebräuche im Landgebiet der Stadt Hamburg. - Zeitschr. d. Vereins f. Hambg.  Gesch.  V, 1866.

Jellinghaus, Holsteinische Ortsnamen. - Zeitschr. d. Ges. f. Schlesw.Holst.  Gesch., Bd. 29, 1899.

v. Kobbe, P., Geschichte und Landesbesehreibung von Lauenburg, Bd. 3, 1836.

Krieg, Hans, Schleswig-Holsteinische Volkskunde, 1931.

Meiborg, R., Das Bauernhaus im Herzogtum Schleswig.

Melhop, W., Die Alster, 1933.

Niemann, Vaterländische Waldberichte, B. 2.

Rüther, E., Herkunft der Orts- und Flurnamen in unsern Geest- und Walddörfern, 1914.

Schütze, J. F., Holsteinisches Idiotikon, 1800.

Selle, Bernhard, Die Hausmarken auf der Insel Fehmarn. - Jahrb. f. d. Landeskunde der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, Bd. 4, 1861.

Siebke, De Pingsthöge. - Die Heimat, 1892.

Splieth, W., Hufeiseilsteine in Holstein. - Die Heimat, 1897.

Voigt, J. F., Die hamburgische Landgemeinde Groß Hansdorf-Schmalenbeck, 1906.

Voigt, J. F., Osterfeuer und Osterwasser, Mitt. d. Vereins f. Hambg. Gesch., 2. Jahrg., 1880, S. 31.

Wegemann, G., Die Anzahl der Flurnamen Schleswig-Holsteins. – Die Heimat, 1925.

 

 

________

 

 

Lüneburger Heimatbuch.

Hamburgischer Correspondent, 16./17. Aug. 1866.

Jahrbücher für die Landeskunde der Herzogtümer, 1866.

Lauenburgische Heimat, 1928.

Niedersachsen, H, 1923.

Schleswig-Holsteinische Provinzialberichte, 1794.

Stormarische Heimatblätter, Nr. 50, 1927.

 

 

 

zurück zu NeueZeiten

zurück zur Startseite