Die Hamburgische Landgemeinde

Groß Hansdorf-Schmalenbek

 

Originaltext eines Werkes aus dem Jahre 1906 von  Dr. J. F. Voigt

(Hier abgedruckt als Nebenprodukt meiner privaten Heimat- u. Familienforschung)

 

 

Beilage 4.

Auszug

aus den amtlichen Aufgeboten von 1846 wegen Eintragung

der Grundstücke in Groß Hansdorf und Schmalenbek

in das Land- und Hypothekenbuch.

 

A.   Die Hufen und Halbhufen.

I.          Vollhufe von  Claus Friedrich Sannmann.
                        Flächengröße: 139 Scheffel  151 Geviert-Ruten.

                        Grundabgaben an die Hamburger Kämmerei:  zusammen  143 M 7 ß.

                        Hypothekarische Belastung:  4130 M.

 

II.         Vollhufe von  Claus Wiese.
                        Flächengröße:  110 Sch. 26 Gv.-R.

                        Grundabgaben:  109 M 5 ß.

                        Belastung:  7600 M und ein Altenteil.

 

III.       Vollhufe von  Hein Diedrich Martin Paape.
                        Flächengröße:  131 Sch. 118 Gv.-R.

                        Grundabgaben:  141 M 13 ß.

                        Belastung:  2000 M und ein Altenteil.

 

IV.       Vollhufe von  Hans Hinrich Steenbock.
                        Flächengröße:  154 Sch. 241 Gv.-R.

                        Grundabgaben:  142 M 9 ß.

                        Belastung:  4000 M und zwei Altenteile.

 

V.        Vollhufe von  Hans Hinrich Bohlen.
                        Flächengröße:  121 Sch. 56 Gv.-R.

                        Grundabgaben:  137 M 12 ß.

                        Ohne Belastung.

 

VI.       Vollhufe des verstorbenen  Hans Hinrich Pöhls.

                        Flächengröße:  109 Sch. 102 Gv.-R.

                        Grundabgaben:  128 M 11 ß.

                        Ohne Belastung.

 

VII.      Vollhufe von  Hans Hinrich Martin Offen.
                        Flächengröße:  103 Sch. 195 Gv.-R.

                        Grundabgaben:  124 M 12 ß.

Belastung:  4050 M (darunter als erster Pfandposten 1000 M für die Kämmerei, herrührend aus einem im Jahre 1806 gegebenen, vorläufig zinslosen, seit 1816 verzinsten Darlehn behufs Herstellung eines durch einen Sturm zerstörten Gebäudes).

 

VIII.     Vollhufe von  Martin Meyer.

                        Flächengröße:  275 Sch. 255 Gv.-R.

                        Grundabgaben:  125 M.

                        Belastung:  3750 M und ein Altenteil.

 

IX.       Halbhufe von  Johann Hinrich Detlef Sengelmann.

                        Flächengröße:  95 Sch. 193 Gv.-R.

                        Grundabgaben (1857):  59 M 14 ½ ß.

                        Belastung (1857):  2500 M.

 

X.         Halbhufe von  Jochim Hinrich Dabelstein.
                        Flächengröße:  104 Sch. 124 Gv.-R.

                        Grundabgaben: 67 M 13 ß.

                        Belastung: 6150 M.

 

 

 

 

B.  Die übrigen auf Grund des Proklams von 1846 in das Land- und Hypothekenbuch eingetragenen Grundstücke.

 

 

A.  in Hansdorf.

 

1)         Brinksitzerstelle von  Hans Hinrich Kröger

            (1831 abgeteilt von der Vollhufe II).
                        Flächengröße:  5 Sch. 179 Gv.-R.

                        Grundabgabe:  5 M 4 ß.

                        Ohne Belastung.

 

2)         Anbauerstelle von  Matthias Witten
(ursprünglich an den Waldreiter C. F. Grube im Jahre 1806 zum Eigentum ausgewiesenes Land. Von Grube’s Erben 1834 für 2800
M an M. Witten verkauft).                                     Das Grundstück wird der Kik-ut genannt.

                        Flächengröße:  9 Sch. 51 Gv.-R.

                        Grundabgabe:  7 M 14 ß.

                        Ohne Belastung.                       

 

3)         Anbauerstelle von  Hans Jochim Paape Wittwe und Kindern
(1837 abgeteilt von den Vollhufen I und III).

                        Flächengröße:  3 Sch.  174 Gv.-R.

Belastung:  jährliche Grundmiete von 1 M 12 ß an den Besitzer der Hufe III.

 

4)         Anbauerstelle von  Hans Friedrich Bohlen  (1821 von der Vollhufe V abgeteilt).
            Flächengröße:  3 Sch.

                        Grundabgabe:  2 M 14 ½ ß.

                        Ohne Belastung.

 

5)         Anbauerstelle von  Johann Nicolaus Witten
(1838) von der Vollhufe III abgeteilt).
            Flächengröße: 2 Sch. 25 Gv.-R.

Belastung:  jährliche Grundmiete von 1 M 13 ½ ß an den Besitzer der Vollhufe III, und 1000 M.

 

6)         Anbauerstelle von  Hans Joachim Friedrich Sannmann
(1839 abgeteilt von der Vollhufe I).
            Flächengröße:  6 Sch. 128 Gv.-R.

Belastung:  jährliche Grundmiete von 5 M 11 ß an den Besitzer der Vollhufe I.

 

7)         Anbauerstelle von Claus Hermann Knaack
(1821 abgeteilt von der Vollhufe I).
            Flächengröße: 1 Sch.

Belastung:  jährliche Grundmiete von 14 ß an den Besitzer der Vollhufe I.

 

8)         Anbauerstelle von  Hinrich Hermann Witten
(an Witten 1834 von den Hufnern in Hansdorf für 640
M verkauftes, früher dem Dorfhirten zur Nutzung überwiesenes Grundstück).
            Flächengröße:  1 Sch. 77 Gv.-R.

                        Belastung:  850 M.

 

 

B.  in Schmalenbek.

9)         Brinksitzerstelle von  Claus Hinrich Witten junior
(das Mühlengrundstück).
            Flächengröße:  47 Sch. 147 Gv.-R.

                        Grundabgabe:  78 M.

                        Belastung:  10200 M und ein Altenteil.

 

10)       Brinksitzerstelle von  Claus Hinrich Witten senior
(ehemalige Dienstwohnung und Dienstland des Forstwärters; das Haus ward 1808 erbaut. Im Jahre 1831 von der Hamburger Kämmerei an Witten für 2030
M verkauft).
            Flächengröße:  24 Sch. 111 Gv.-R.

                        Ohne Belastung.

 

11)       Anbauerstelle von  Claus Hinrich Hinsch
(1842 von der Halbhufe IX abgeteilt).
            Flächengröße:  3 Sch. 128 Gv.-R.

                        Ohne Belastung

 

12)       Anbauerstelle von  Johann Jochim Benthien
(1840 aus der Gemeinweide ausgewiesen).
            Flächengröße:  1 Sch.

                        Grundmiete:  1 M 8 ß

                        Belastung:  1000 M.

 

13)       Anbauerstelle von  Hans Nicolaus Dabelstein
(1845 von der Halbhufe IX abgeteilt).
            Flächengröße:  3 Sch. 51 Gv.-R.

                        Grundabgabe: 2 M 4 ß.

                        Ohne Belastung.

 

 

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Das Proklam von 1846 umfaßte auch das Grundeigentum von  Johann Hinrich Wittrock,  enthaltend 30 Sch. 154 Gv.-R., im Jahre 1821 von der Vollhufe II abgeteilt. Die Eintragung in das Landbuch erfolgte jedoch nicht, weil der Eigentümer des Landes, in Ahrensburg ansässig nicht Hamburger Landbürger war. Dieses Land ist jetzt Eigentum des Grafen Schimmelmann auf Ahrensburg und wird vom Pächter des gräflichen Meierhofs „Hansdorfer Kamp“ aus bewirtschaftet. Auf diesem, im Proklam als „Brinksitzerstelle“ bezeichneten Grundstücke ist bisher ein Gebäude nicht errichtet worden.

 

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Außer diesen, in den Proklamen von 1846 bezeichneten Grundstücken waren in Hansdorf und Schmalenbek damals an Grundstücken vorhanden:

 

1)                die im Eigentum des Hamburgischen Staats stehenden Forstreviere mit der am Rande der Feldmark, nahe der Hoisdorfer Grenze belegenen, Dienstwohnung des damaligen Holzvogts und dessen Dienstländereien;  1)

2)                das in der Mitte von Hansdorf belegene Schulhaus und die Dienstländereien des Schullehrers;

3)                die Besitzung: „Hamburgisches Beimoor“, dem Grafen Schimmelmann 1768 in Erbpacht gegeben (s. oben)

 

1)      Das Haus brannte 1867 ab. Die neuen Gebäude für den Forstbeamten wurden am Fahrwege von Ahrensburg nach Hansdorf errichtet, während auf dem Platze der alten Dienstwohnung ein anderes Wohngebäude hergestellt wurde, welches jetzt im Feldland als Anbauerstelle staatsseitig verpachtet ist. Der Flächeninhalt ist: 21,83 Hektar. Erwähnt mag noch werden, daß ein älteres Haus auf diesem Forstgrundstücke, bewohnt vom Waldreiter Grube, am 23. Oktober 1790, an einem Sonntagvormittage, durch Feuer zerstört wurde.

 

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Es ist hier darauf aufmerksam zu machen, daß von mehreren Hufenbesitzern Haus- und Gartenplätze gegen Zahlung von jährlicher Grundmiete veräußert worden sind, ohne daß die Plätze von den Hufen getrennt wurden. Der Besitzer eines solchen Platzes hat in solchen Fällen nur an den von ihm auf dem Platze errichteten Baulichkeiten Eigentumsrechte, im übrigen ist er nur Nutznießer des Platzes.

 

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Der Gesamtbetrag aller in das Landbuch einzutragenden Pfandposten, mit welchen die 24 Grundstücke der beiden Dörfer 1846 belastet werden sollten und mit geringen Abweichungen auch belastet worden sind, belief sich auf 46780 M (umgerechnet die Grundlasten und die Altenteilsleistungen).

Zufolge einer amtlichen Zusammenstellung vom Jahre 1823 belief sich die, in das Waldprotokoll eingetragene Belastung der Grundstücke in Groß Hansdorf und Schmalenbek, damals 12 an der Zahl, insgesamt auf 23800 M.

 

 


 

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