Die Hamburgische
Landgemeinde
Groß
Hansdorf-Schmalenbek
Originaltext
eines Werkes aus dem Jahre 1906 von Dr. J. F. Voigt
(Hier
abgedruckt als Nebenprodukt meiner privaten Heimat- u. Familienforschung)
Beilage 4.
Auszug
aus den amtlichen
Aufgeboten von 1846 wegen Eintragung
der Grundstücke
in Groß Hansdorf und Schmalenbek
in das Land- und
Hypothekenbuch.
A. Die Hufen und Halbhufen.
I. Vollhufe
von Claus Friedrich Sannmann.
Flächengröße: 139
Scheffel 151 Geviert-Ruten.
Grundabgaben
an die Hamburger Kämmerei:
zusammen 143 M 7 ß.
Hypothekarische
Belastung: 4130 M.
II. Vollhufe
von Claus Wiese.
Flächengröße: 110 Sch. 26 Gv.-R.
Grundabgaben: 109 M 5 ß.
Belastung: 7600 M und ein Altenteil.
III. Vollhufe
von Hein Diedrich Martin Paape.
Flächengröße: 131 Sch. 118 Gv.-R.
Grundabgaben: 141 M 13 ß.
Belastung: 2000 M und ein Altenteil.
IV. Vollhufe
von Hans Hinrich Steenbock.
Flächengröße: 154 Sch. 241 Gv.-R.
Grundabgaben: 142 M 9 ß.
Belastung: 4000 M und zwei Altenteile.
V. Vollhufe
von Hans Hinrich Bohlen.
Flächengröße: 121 Sch. 56 Gv.-R.
Grundabgaben: 137 M 12 ß.
Ohne
Belastung.
VI. Vollhufe
des verstorbenen Hans Hinrich Pöhls.
Flächengröße: 109 Sch. 102 Gv.-R.
Grundabgaben: 128 M 11 ß.
Ohne
Belastung.
VII. Vollhufe
von Hans Hinrich Martin Offen.
Flächengröße: 103 Sch. 195 Gv.-R.
Grundabgaben: 124 M 12 ß.
Belastung: 4050 M (darunter als erster Pfandposten 1000 M für die Kämmerei, herrührend aus einem im Jahre 1806 gegebenen,
vorläufig zinslosen, seit 1816 verzinsten Darlehn behufs Herstellung eines
durch einen Sturm zerstörten Gebäudes).
VIII. Vollhufe
von Martin Meyer.
Flächengröße: 275 Sch. 255 Gv.-R.
Grundabgaben: 125 M.
Belastung: 3750 M und ein Altenteil.
IX. Halbhufe
von Johann Hinrich Detlef Sengelmann.
Flächengröße: 95 Sch. 193 Gv.-R.
Grundabgaben
(1857): 59 M 14 ½ ß.
Belastung
(1857): 2500 M.
X. Halbhufe
von Jochim Hinrich Dabelstein.
Flächengröße: 104 Sch. 124 Gv.-R.
Grundabgaben:
67 M 13 ß.
Belastung:
6150 M.
B. Die übrigen auf Grund des Proklams von 1846 in das Land- und
Hypothekenbuch eingetragenen Grundstücke.
A. in Hansdorf.
1) Brinksitzerstelle
von Hans Hinrich Kröger
(1831
abgeteilt von der Vollhufe II).
Flächengröße: 5 Sch. 179 Gv.-R.
Grundabgabe: 5 M 4
ß.
Ohne
Belastung.
2) Anbauerstelle von Matthias
Witten
(ursprünglich an den Waldreiter C. F. Grube im Jahre 1806 zum Eigentum
ausgewiesenes Land. Von Grube’s Erben 1834 für 2800 M an M. Witten verkauft). Das Grundstück wird der
Kik-ut genannt.
Flächengröße: 9 Sch. 51 Gv.-R.
Grundabgabe:
7 M 14 ß.
Ohne Belastung.
3) Anbauerstelle von Hans
Jochim Paape Wittwe und Kindern
(1837 abgeteilt von den Vollhufen I und III).
Flächengröße: 3 Sch. 174 Gv.-R.
Belastung: jährliche Grundmiete von 1 M 12 ß an den Besitzer der Hufe III.
4) Anbauerstelle von Hans
Friedrich Bohlen (1821 von der
Vollhufe V abgeteilt).
Flächengröße: 3 Sch.
Grundabgabe:
2 M 14 ½ ß.
Ohne Belastung.
5) Anbauerstelle von Johann
Nicolaus Witten
(1838) von der Vollhufe III abgeteilt).
Flächengröße: 2 Sch. 25 Gv.-R.
Belastung: jährliche Grundmiete von 1 M 13 ½ ß an den Besitzer der Vollhufe III, und 1000 M.
6) Anbauerstelle von Hans
Joachim Friedrich Sannmann
(1839 abgeteilt von der Vollhufe I).
Flächengröße: 6 Sch. 128 Gv.-R.
Belastung: jährliche Grundmiete von 5 M 11 ß an den Besitzer der Vollhufe I.
7) Anbauerstelle von Claus Hermann Knaack
(1821 abgeteilt von der Vollhufe I).
Flächengröße: 1 Sch.
Belastung: jährliche Grundmiete von 14 ß an den Besitzer der Vollhufe I.
8) Anbauerstelle von Hinrich
Hermann Witten
(an Witten 1834 von den Hufnern in Hansdorf für 640 M verkauftes, früher dem Dorfhirten zur Nutzung überwiesenes Grundstück).
Flächengröße: 1 Sch. 77 Gv.-R.
Belastung:
850 M.
B. in
Schmalenbek.
9) Brinksitzerstelle von
Claus Hinrich Witten junior
(das Mühlengrundstück).
Flächengröße: 47 Sch. 147 Gv.-R.
Grundabgabe:
78 M.
Belastung:
10200 M und
ein Altenteil.
10) Brinksitzerstelle von Claus
Hinrich Witten senior
(ehemalige Dienstwohnung und Dienstland des Forstwärters; das Haus ward 1808
erbaut. Im Jahre 1831 von der Hamburger Kämmerei an Witten für 2030 M verkauft).
Flächengröße: 24 Sch. 111 Gv.-R.
Ohne Belastung.
11) Anbauerstelle von Claus
Hinrich Hinsch
(1842 von der Halbhufe IX abgeteilt).
Flächengröße: 3 Sch. 128 Gv.-R.
Ohne Belastung
12) Anbauerstelle von Johann
Jochim Benthien
(1840 aus der Gemeinweide ausgewiesen).
Flächengröße: 1 Sch.
Grundmiete:
1 M 8 ß
Belastung:
1000 M.
13) Anbauerstelle von Hans
Nicolaus Dabelstein
(1845 von der Halbhufe IX abgeteilt).
Flächengröße: 3 Sch. 51 Gv.-R.
Grundabgabe: 2 M 4 ß.
Ohne Belastung.
____
Das Proklam von 1846 umfaßte
auch das Grundeigentum von Johann
Hinrich Wittrock, enthaltend 30
Sch. 154 Gv.-R., im Jahre 1821 von der Vollhufe II abgeteilt. Die Eintragung in
das Landbuch erfolgte jedoch nicht, weil der Eigentümer des Landes, in
Ahrensburg ansässig nicht Hamburger Landbürger war. Dieses Land ist jetzt
Eigentum des Grafen Schimmelmann auf Ahrensburg und wird vom Pächter des gräflichen
Meierhofs „Hansdorfer Kamp“ aus bewirtschaftet. Auf diesem, im Proklam als
„Brinksitzerstelle“ bezeichneten Grundstücke ist bisher ein Gebäude nicht
errichtet worden.
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Außer diesen, in den
Proklamen von 1846 bezeichneten Grundstücken waren in Hansdorf und Schmalenbek
damals an Grundstücken vorhanden:
1)
die
im Eigentum des Hamburgischen Staats stehenden Forstreviere mit der am Rande
der Feldmark, nahe der Hoisdorfer Grenze belegenen, Dienstwohnung des damaligen
Holzvogts und dessen Dienstländereien; 1)
2)
das
in der Mitte von Hansdorf belegene Schulhaus und die Dienstländereien des
Schullehrers;
3)
die
Besitzung: „Hamburgisches Beimoor“, dem Grafen Schimmelmann 1768 in Erbpacht
gegeben (s. oben)
1) Das Haus brannte 1867 ab. Die neuen
Gebäude für den Forstbeamten wurden am Fahrwege von Ahrensburg nach Hansdorf
errichtet, während auf dem Platze der alten Dienstwohnung ein anderes
Wohngebäude hergestellt wurde, welches jetzt im Feldland als Anbauerstelle
staatsseitig verpachtet ist. Der Flächeninhalt ist: 21,83 Hektar. Erwähnt mag
noch werden, daß ein älteres Haus auf diesem Forstgrundstücke, bewohnt vom
Waldreiter Grube, am 23. Oktober 1790, an einem Sonntagvormittage, durch Feuer
zerstört wurde.
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Es ist hier darauf
aufmerksam zu machen, daß von mehreren Hufenbesitzern Haus- und Gartenplätze
gegen Zahlung von jährlicher Grundmiete veräußert worden sind, ohne daß die
Plätze von den Hufen getrennt wurden. Der Besitzer eines solchen Platzes hat in
solchen Fällen nur an den von ihm auf dem Platze errichteten Baulichkeiten
Eigentumsrechte, im übrigen ist er nur Nutznießer des Platzes.
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Der Gesamtbetrag aller in
das Landbuch einzutragenden Pfandposten, mit welchen die 24 Grundstücke der
beiden Dörfer 1846 belastet werden sollten und mit geringen Abweichungen auch
belastet worden sind, belief sich auf 46780 M (umgerechnet die Grundlasten und die Altenteilsleistungen).
Zufolge einer amtlichen
Zusammenstellung vom Jahre 1823 belief sich die, in das Waldprotokoll
eingetragene Belastung der Grundstücke in Groß Hansdorf und Schmalenbek, damals
12 an der Zahl, insgesamt auf 23800 M.
zur Beilage 5
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