Die Hamburgische
Landgemeinde
Groß
Hansdorf-Schmalenbek
Originaltext
eines Werkes aus dem Jahre 1906 von Dr. J. F. Voigt
(Hier
abgedruckt als Nebenprodukt meiner privaten Heimat- u. Familienforschung)
Inhaltsübersicht.
I.
Groß Hansdorf und
Schmalenbek bis zum Jahre 1435
II.
Die Stadt Hamburg als
Gutsherr und Obrigkeit über Groß-Hansdorf und Schmalenbek 1435-1806.
1.
Nachrichten
bis zum Anfange des 17. Jahrhunderts
2.
Die
Stellung der Eingesessenen im 17. und 18. Jahrhundert. Die damaligen Abgaben.
3.
Die
Hofdienste. Zwangspflichten
4.
Die
Landwirte werden Eigentümer ihrer Landstellen.
Aufteilung des unurbaren Landes und Aussonderung der Hamburgischen
Staatsforsten
5.
Die
Forsten in Groß Hansdorf und Schmalenbek
III.
Groß Hansdorf und
Schmalenbek als Gemeinden
IV.
Groß Hansdorf und
Schmalenbek als Dörfer der Kirchengemeinde Siek
V.
Die Schule in Groß Hansdorf
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Beilagen:
2.
Uebersicht über die alten
Abgaben, mit denen die einzelnen Landstellen belastet waren
3.
Uebersicht über den
Flächeninhalt der in der Anlage 1 bezeichneten Grundstücke
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Vorwort
Am Abend des 31. März 1906 wurde in der
Hamburgischen Gemeine Groß Hansdorf-Schmalenbek „die Hundertjahrfeier des
freien Grundbesitzes“ festlich begangen. Der Verfasser der hier vorliegenden
Schrift hielt an jenem Abende einen Vortrag, in welchem versucht wurde einen
Ueberblick über die Geschichte der beiden Dörfer zu geben. Geäußertem Wunsche
folgend ist der Inhalt des Vortrags zum Zwecke der Veröffentlichung weiter
ausgearbeitet worden. Auch außerhalb der Gemeinde Groß Hansdorf-Schmalenbek
wird die Darstellung ihrer Entwickelung, die in nahezu gleicher Weise auch in
den anderen Hamburgischen Walddörfern erfolgte, Leser finden, auch dürfte
manchen Lesern ein Blick auf die älteren Zustände in den landwirtschaftlichen
Betrieben, sowie die Uebersicht über die Besitzer der Landstellen von 1583 bis
zur Gegenwart nicht unwillkommen sein.
Hamburg, im August 1906. Der Verfasser.
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Nachwort
Für die Leser dieser Schrift, denen die ältere
Hamburgische Geldwährung nicht geläufig ist, möge hier bemerkt werden, daß die
alte Hamburger Mark (M) dieselbe Mark war, die auch in Holstein und Lübeck
galt. Eine Mark der älteren Währung, welche 16 Schilling (ß) hatte (und
jeder Schilling 12 Pfennige) war gleich M. 1.20 der jetzigen Währung; acht
Schillinge der alten Währung waren also gleich 60 Pf., ein Schilling gleich 7 ½
Pf. jetziger Währung. Gemünztes Geld war im Umlauf zum Werte von 2 M, 1 &, 8 ß, 4 ß,
2 ß, 1 ß, ½ ß (ein Sechsling), ¼ (ein Dreiling).
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Die Feldmaße waren in den Hamburgischen Geestlanden
bis zur Einführung der jetzigen Feldmaße (Hektar, Ar, Quadratmeter):
1 Geestscheffel
zu 200 Geviertruten, die Rute zu 16 Fuß = Hektar 0,42047,
1 Waldscheffel
(Feldmaß, nur in den Walddörfern in Gebrauch) zu 256 Geviertruten, die Rute zu
16 Fuß = Hektar 0,53820,
die Vermessung des Flächeninhalts von Groß Hansdorf
und Schmalenbek im Jahre 1781 geschah nach der damals dort üblichen Größe des
Scheffels zu 250 Geviertruten
Achtung: Das Symbol für die (Hamburger) „Mark“ ist hier als M gezeigt, da mit heutigem Zeichensatz nicht in Originalform
darstellbar.
Ausserdem eingesetzte
Kunstzeichen: ℘ - für „Pfennig“
ℰ - für „Pfund“
∳ -
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