Die Hamburgische Landgemeinde

Groß Hansdorf-Schmalenbek

 

 

Originaltext eines Werkes aus dem Jahre 1906 von  Dr. J. F. Voigt

 

(Hier abgedruckt als Nebenprodukt meiner privaten Heimat- u. Familienforschung)

 

 

Inhaltsübersicht.

 

I.        Groß Hansdorf und Schmalenbek bis zum Jahre 1435

II.     Die Stadt Hamburg als Gutsherr und Obrigkeit über Groß-Hansdorf und Schmalenbek 1435-1806.

1.        Nachrichten bis zum Anfange des 17. Jahrhunderts

2.        Die Stellung der Eingesessenen im 17. und 18. Jahrhundert.  Die damaligen Abgaben.

3.        Die Hofdienste.  Zwangspflichten

4.        Die Landwirte werden Eigentümer ihrer Landstellen.  Aufteilung des unurbaren Landes und Aussonderung der Hamburgischen Staatsforsten

5.       Die Forsten in Groß Hansdorf und Schmalenbek                                                       

III.   Groß Hansdorf und Schmalenbek als Gemeinden

IV.  Groß Hansdorf und Schmalenbek als Dörfer der Kirchengemeinde Siek

V.     Die Schule in Groß Hansdorf

 

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Beilagen:

1.       Ueberblick über die Besitzer der Hufen und Halbhufen in Groß Hansdorf und Schmalenbek sowie des Mühlengrundstücks seit 1583

2.       Uebersicht über die alten Abgaben, mit denen die einzelnen Landstellen belastet waren

3.       Uebersicht über den Flächeninhalt der in der Anlage 1 bezeichneten Grundstücke

4.       Auszug aus den Aufgeboten von 1846 wegen Eintragung der Grundstücke in Groß Hansdorf und Schmalenbek in das Land- und Hypothekenbuch

5.       Statistische Nachrichten

 

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Vorwort

 

Am Abend des 31. März 1906 wurde in der Hamburgischen Gemeine Groß Hansdorf-Schmalenbek „die Hundertjahrfeier des freien Grundbesitzes“ festlich begangen. Der Verfasser der hier vorliegenden Schrift hielt an jenem Abende einen Vortrag, in welchem versucht wurde einen Ueberblick über die Geschichte der beiden Dörfer zu geben. Geäußertem Wunsche folgend ist der Inhalt des Vortrags zum Zwecke der Veröffentlichung weiter ausgearbeitet worden. Auch außerhalb der Gemeinde Groß Hansdorf-Schmalenbek wird die Darstellung ihrer Entwickelung, die in nahezu gleicher Weise auch in den anderen Hamburgischen Walddörfern erfolgte, Leser finden, auch dürfte manchen Lesern ein Blick auf die älteren Zustände in den landwirtschaftlichen Betrieben, sowie die Uebersicht über die Besitzer der Landstellen von 1583 bis zur Gegenwart nicht unwillkommen sein.

 

Hamburg, im August 1906.                              Der Verfasser.

 

 

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Nachwort

 

Für die Leser dieser Schrift, denen die ältere Hamburgische Geldwährung nicht geläufig ist, möge hier bemerkt werden, daß die alte Hamburger Mark (M) dieselbe Mark war, die auch in Holstein und Lübeck galt. Eine Mark der älteren Währung, welche 16 Schilling (ß) hatte (und jeder Schilling 12 Pfennige) war gleich M. 1.20 der jetzigen Währung; acht Schillinge der alten Währung waren also gleich 60 Pf., ein Schilling gleich 7 ½ Pf. jetziger Währung. Gemünztes Geld war im Umlauf zum Werte von 2 M, 1 &, 8 ß, 4 ß, 2 ß, 1 ß, ½ ß (ein Sechsling), ¼ (ein Dreiling).

 

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Die Feldmaße waren in den Hamburgischen Geestlanden bis zur Einführung der jetzigen Feldmaße (Hektar, Ar, Quadratmeter):

1 Geestscheffel zu 200 Geviertruten, die Rute zu 16 Fuß = Hektar 0,42047,

1 Waldscheffel (Feldmaß, nur in den Walddörfern in Gebrauch) zu 256 Geviertruten, die Rute zu 16 Fuß = Hektar 0,53820,

die Vermessung des Flächeninhalts von Groß Hansdorf und Schmalenbek im Jahre 1781 geschah nach der damals dort üblichen Größe des Scheffels zu 250 Geviertruten

 

 

Achtung:           Das Symbol  für die (Hamburger) „Mark“ ist hier als M gezeigt, da mit heutigem Zeichensatz nicht in Originalform darstellbar.

                        Ausserdem eingesetzte Kunstzeichen:       -  für  „Pfennig“

                                                                                      -  für „Pfund“

                                                                                      - 

                  


 

zum  Teil 1

 


 

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