Die Hamburgische Landgemeinde

Groß Hansdorf-Schmalenbek

 

Originaltext eines Werkes aus dem Jahre 1906 von  Dr. J. F. Voigt

(Hier abgedruckt als Nebenprodukt meiner privaten Heimat- u. Familienforschung)

 

 

V.  Die Schule in Groß Hansdorf.

 

 

 

 

Bis zum Jahre 1681 empfingen die Kinder aus Hansdorf und Schmalenbek einigen Unterricht in der Küsterschule zu Siek; insbesondere wurden die älteren Kinder angehalten in den Wintermonaten dorthin zu gehen, um behufs Vorbereitung zu ihrer ersten Abendmahlsfeier in der biblischen Geschichte und im Katechismus unterrichtet zu werden. Ob die Kinder am Unterricht im Lesen, Schreiben und Rechnen teilnehmen sollten, war damals, und zwar fast in allen Dörfern, dem Belieben der Eltern anheimgestellt. Im allgemeinen wuchs die Dorfjugend nur in notdürftiger Weise unterrichtet heran. Der Hamburger Rathsherr Matthias Bartels (erwählt 1667, gestorben 1696) nahm sich, als er Waldherr geworden war, des Schulwesens an: er bewog im Jahre 1681 die Eingesessenen Hansdorf’s und Schmalenbek’s für den Lebensunterhalt eines anzustellenden Schulmeisters zu sorgen, d. h. für die zur Schule zu sendenden Kinder Schulgeld zuzusagen (nämlich wöchentlich 1 ß für Kinder, die das Lesen erlernen, 2 ß für Unterricht im Schreiben und 3 ß für Unterricht im Rechnen), ferner eine Wohnung mit Schulraum zu bauen und Lieferung gewisser Lebensmittel zu gewähren. Die Obrigkeit sagte dem Lehrer Freiheit von Hofdiensten und Abgaben zu, und wies einen Platz zum Bau des Hauses an, auch wird Holz zum Hausbau geliefert worden sein. Ihm wurde ferner gestattet, sein Vieh auf die gemeine Weide zu treiben.

Erster Schulmeister in Hansdorf ward Martin Ahlers, der überhaupt der erste Schulmeister in den Walddörfern war, denn die Errichtung von Schulen in den anderen Dörfern erfolgte erst später. Ahlers verpflichtete sich außer zum Schulhalten, auch zur Abhaltung eines Gottesdienstes für die Erwachsenen am Sonntag-Nachmittag im Schulhause und zum Besuch von Kranken im Dorf. Im Jahre 1737 wurde – es ist nicht überliefert, ob als unmittelbarer Nachfolger von Ahlers – Heinrich Meyer aus dem Rantzauischen 1) zum Schulmeister erwählt, welcher bis zu seinem Tode, 1765, den Schuldienst versah. Im Waldprotokoll von 1751 wird eine Beschwerde der Hansdorfer erwähnt, daß ihr Schulmeister nicht buchstabieren könne und im Schreiben schlecht wäre, jedoch fand der Waldherr bei Prüfung Meyer’s, daß dieser in beiden Stücken ziemlich geübt sei; Meyer aber klagte damals über die Hansdorfer, daß sie ihre Kinder nicht fleißig in die Schule schickten. Nach Meyer’s Tode sollte dessen Sohn, Nicolaus, Schulmeister werden; derselbe trat aber sein Amt nicht an, weil er Gelegenheit hatte, eine der Hansdorfer Hufen zu erwerben. Nachfolger Meyer’s wurde am 21. November 1765 Hans Dabelstein 2), der das Schneiderhandwerk erlernt hatte und auch weiter betrieb. Dabelstein starb, 80 Jahre alt, am 25. März 1804. Sein Nachfolger ward Berend Carl August Friedrichs.

In dem Schulwesen der beiden Dörfer waren seit der ersten Einrichtung einer Schule in Hansdorf irgend wesentliche Aenderungen nicht erfolgt. Als der Rathsherr v. Graffen (später Bürgermeister) 1801 von seinem Amte als Waldherr zurücktrat, schrieb er nieder: „Ich finde das Schulwesen in allen Walddörfern vernachlässigt und muß es meinem Nachfolger überlassen, etwas zur Verbesserung beizutragen“. Das geschah denn auch, und zwar zunächst durch Vermehrung des Einkommens der Lehrer.

Bereits im Herbst des Jahres 1801 war dem alten Lehrer Dabelstein eine jährliche Beihülfe von 30 M aus der Kämmereikasse, sowie eine Verbesserung seiner Wohnung bewilligt worden, und als die allgemeinen Weideflächen in den Walddörfern aufgeteilt wurden, sind auch zur Benutzung durch die Lehrer in den Dörfern Landflächen ausgewiesen worden. In Hansdorf hatte im Jahre 1781 der Lehrer 515 Gv.-R. Saatland zur Benutzung; nach der Landaufteilung gehörten zum Schuldienstland 12 Sch. 141 Gv.-R.

Im Jahre 1808 beantragte der Waldherr Hudtwalcker bei der Hamburgischen Kämmerei bleibende Geldbeihülfen an die Inhaber der vier Lehrerstellen in den Walddörfern. Das bare Einkommen des Hansdorfer Lehrers ward damals auf 78 M berechnet, der nunmehr eine (zunächst auf vier Jahre bewilligte, jedoch auch fernerhin bezahlte) Zulage von 60 M aus der Kämmereikasse empfing. Außerdem übernahm die Behörde die Urbarmachung der zur Benutzung des Lehrers neu ausgewiesenen Landflächen; zu den Kosten für diese Arbeit wurden 800 M bewilligt.

An Friedrichs’ Stelle erwählte der Waldherr einen im Jahre 1779 geborenen Sohn des späteren Hufners Hans Hinrich Offen, Claus Friedrich Offen, welcher das Tischlerhandwerk erlernt hatte.

Der Waldherr Westphalen (selbst eines Schullehrers Sohn) schenkte dem Schulwesen in den Walddörfern erneuete Aufmerksamkeit und bahnte eine Erhöhung des Einkommens der Lehrer an. Es wurde von ihm in Jahre 1827 verzeichnet, daß der Lehrer Offen an Schulgeld 66 M, außerdem für den freiwilligen Unterricht im Schreiben und Rechnen 14 M, als Zulage aus öffentlichen Mitteln 90 M, sodann von jedem Hufner, welcher Kinder zur Schule schickte, ein Brot, aus dem Staatsforst jährlich vier Faden Brennholz, endlich die Nutzung des Schullandes.

Eine gründliche Verbesserung des Schulwesens in Hansdorf-Schmalenbek wurde durch die von den Landherren Schr. Matth. Schröder und Dr. Kellinghusen erlassene Schulordnung vom 6. Juni 1838 geschaffen, welche die Schulpflicht aller Kinder aus Hansdorf vom 6., aus Schmalenbek vom 7. Lebensjahre an bis zur Konfirmation anordnete und damit der Willkür des Zurückhaltens der Kinder vom Schulbesuch in den Sommermonaten ein Ende machte. Dem Lehrer wurde gleichzeitig ein festes Einkommen gewährt, und zwar durch Einführung einer Schulsteuer 3), deren Ertrag damals auf 286 M berechnet ward. Infolge des Zufließens eines Anteils an den holsteinischen Zollgeldern in die hamburgische Staatskasse konnte nach 1840 von Erhebung der Schulsteuer abgesehen werden.

Das Schulhaus (auf dem alten Dorfplatze Hansdorf’s, dem Brink), vielleicht noch dasselbe, welches 1681 errichtet worden war, wurde 1845 durch ein neues Haus ersetzt. Die Kosten des Baues (rund M. 9000.- heutiger Währung) wurden aus staatlichen Mitteln bestritten.

Nachfolger des im Jahre 1838 verstorbenen Schullehrers Offen wurde A. Karstens, welcher 1852 wegen Kränklichkeit den Schuldienst in Hansdorf verließ, seitdem eine kleine Pension aus der Staatskasse erhielt und später nach Hamburg zog. An Karstens’ Stelle wurde Johann Nicolaus Paulsen erwählt, bis dahin Lehrer in Bünningstedt.

Als die Herzogtümer Schleswig und Holstein nach ihrer Vereinigung mit der preußischen Monarchie dem Zollgebiete dieses Staats angeschlossen wurden, die Zollinie bald darauf auch auf Teile des hamburgischen Landgebiets ausgedehnt wurde, hörte die Zuweisung eines Anteils an den Zollerträgen an die Hamburger Staatskasse auf, und es lag nunmehr den Gemeinden Hansdorf und Schmalenbek die Pflicht ob, erhöhte Aufwendungen für die Ausgaben der gemeinsamen Schule zu machen. Nach Einführung der Landgemeindeordnung wurde in dem vom Senat genehmigten Ortsstatut für die neue Gemeinde „Groß Hansdorf-Schmalenbek“ (1872) bestimmt, daß die Verwaltung des Schulwesens Sache der Gemeinde sei, die Oberaufsicht dem Landherrn, die Schulinspektion dem Pastor in Siek verbleibe, daß der Unterricht in der Schule frei sei, der Lehrer sein Gehalt aus der Gemeindekasse empfangen solle, bei Neuanstellung eines Lehrers die Gemeindeversammlung die Höhe des Gehalts zu bestimmen habe und daß die Wahl eines Lehrers durch die Gemeindeversammlung, vorbehältlich der Genehmigung des Landherrn, erfolgen solle.

Diese statutarischen Bestimmungen fielen auf Grund des, mit dem 1. Januar 1880 in Kraft getretenen Hamburgischen Gesetzes über das Landschulwesen hinweg. Die Oberschulbehörde in Hamburg  übernahm die Oberaufsicht über das gesamte Schulwesen im Hamburgischen Landgebiete und leitete fortan die dortigen Schulangelegenheiten. Die für die Schule in Hansdorf erlassene Schulordnung ordnet die auf die Schulangelegenheiten Bezug habenden Befugnisse und Pflichten des Gemeindevorstandes und des neu geschaffenen Schulvorstandes, während die im Wege der Gesetzgebung erlassenen Normativbestimmungen für das Landschulwesen insbesondere auch das Amtseinkommen der Lehrer regeln und erheblich erhöhen. Beim Uebergang der Schulaufsicht von der Landherrenschaft auf die Oberschulbehörde war die Zahl der Schulkinder in Groß Hansdorf-Schmalenbek 79, welche in zwei Klassen unterrichtet wurden. Als 1897 die Zahl der Schüler sich verminderte, fiel die Teilung der Schüler in zwei Klassen hinweg; im Jahre 1904 ist von neuem eine zweite Klasse eingerichtet worden. Die Zahl der Kinder, welche die Schule besuchen, ist jetzt (im Sommer 1906) 56, und zwar 26 Knaben und 30 Mädchen. In der ersten Klasse empfangen 26, in der zweiten Klasse 30 Kinder den Unterricht.

Der Schullehrer Paulsen trat 1892 nach 40 jährigem Wirken an der Hansdorfer Schule, in den Ruhestand 4). Sein Nachfolger wurde Johann Jürgen Heinrich Wilhelm Bodendieck, welchem 1901 die Schullehrerstelle in Volksdorf übertragen wurde. Ihm folgte Joh. Heinr. Ernst Köhler im Amte des Schullehrers an der Gemeindeschule für Groß Hansdorf-Schmalenbek.

 

 

1)     D. h. aus einem der zum Ahrensburger Gute gehörenden Dörfer.

2)     Da in jener Zeit der Halbhufner Dabelstein in Schmalenbek einen Sohn mit dem Vornamen Hans hatte, so könnte dieser der neue Schulmeiser für Hansdorf und Schmalenbek gewesen sein.

3)     Ein jeder Vollhufner hatte 12
M, die anderen Grundbesitzer bez. 7 M, 6 M, 5 M, ein jeder Einwohner 3 M zu zahlen.

4)     Paulsen verstarb am 2.
November 1903 in Oldesloe.

 

 

ambu


 

Ende Teil 5

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