Die Hamburgische
Landgemeinde
Groß
Hansdorf-Schmalenbek
Originaltext
eines Werkes aus dem Jahre 1906 von Dr. J. F. Voigt
(Hier
abgedruckt als Nebenprodukt meiner privaten Heimat- u. Familienforschung)
V. Die Schule in
Groß Hansdorf.
Bis zum Jahre 1681 empfingen die Kinder aus Hansdorf
und Schmalenbek einigen Unterricht in der Küsterschule zu Siek; insbesondere
wurden die älteren Kinder angehalten in den Wintermonaten dorthin zu gehen, um
behufs Vorbereitung zu ihrer ersten Abendmahlsfeier in der biblischen
Geschichte und im Katechismus unterrichtet zu werden. Ob die Kinder am
Unterricht im Lesen, Schreiben und Rechnen teilnehmen sollten, war damals, und
zwar fast in allen Dörfern, dem Belieben der Eltern anheimgestellt. Im
allgemeinen wuchs die Dorfjugend nur in notdürftiger Weise unterrichtet heran.
Der Hamburger Rathsherr Matthias Bartels (erwählt 1667, gestorben 1696) nahm
sich, als er Waldherr geworden war, des Schulwesens an: er bewog im Jahre 1681
die Eingesessenen Hansdorf’s und Schmalenbek’s für den Lebensunterhalt eines
anzustellenden Schulmeisters zu sorgen, d. h. für die zur Schule zu sendenden
Kinder Schulgeld zuzusagen (nämlich wöchentlich 1 ß für Kinder, die das
Lesen erlernen, 2 ß für Unterricht im Schreiben und 3 ß für
Unterricht im Rechnen), ferner eine Wohnung mit Schulraum zu bauen und
Lieferung gewisser Lebensmittel zu gewähren. Die Obrigkeit sagte dem Lehrer
Freiheit von Hofdiensten und Abgaben zu, und wies einen Platz zum Bau des
Hauses an, auch wird Holz zum Hausbau geliefert worden sein. Ihm wurde ferner
gestattet, sein Vieh auf die gemeine Weide zu treiben.
Erster Schulmeister in Hansdorf ward Martin Ahlers,
der überhaupt der erste Schulmeister in den Walddörfern war, denn die
Errichtung von Schulen in den anderen Dörfern erfolgte erst später. Ahlers
verpflichtete sich außer zum Schulhalten, auch zur Abhaltung eines
Gottesdienstes für die Erwachsenen am Sonntag-Nachmittag im Schulhause und zum
Besuch von Kranken im Dorf. Im Jahre 1737 wurde – es ist nicht überliefert, ob
als unmittelbarer Nachfolger von Ahlers – Heinrich Meyer aus dem Rantzauischen 1) zum Schulmeister erwählt, welcher bis zu
seinem Tode, 1765, den Schuldienst versah. Im Waldprotokoll von 1751 wird eine
Beschwerde der Hansdorfer erwähnt, daß ihr Schulmeister nicht buchstabieren
könne und im Schreiben schlecht wäre, jedoch fand der Waldherr bei Prüfung
Meyer’s, daß dieser in beiden Stücken ziemlich geübt sei; Meyer aber klagte
damals über die Hansdorfer, daß sie ihre Kinder nicht fleißig in die Schule
schickten. Nach Meyer’s Tode sollte dessen Sohn, Nicolaus, Schulmeister werden;
derselbe trat aber sein Amt nicht an, weil er Gelegenheit hatte, eine der
Hansdorfer Hufen zu erwerben. Nachfolger Meyer’s wurde am 21. November 1765
Hans Dabelstein 2), der das Schneiderhandwerk erlernt hatte
und auch weiter betrieb. Dabelstein starb, 80 Jahre alt, am 25. März 1804. Sein
Nachfolger ward Berend Carl August Friedrichs.
In dem Schulwesen der beiden Dörfer waren seit der
ersten Einrichtung einer Schule in Hansdorf irgend wesentliche Aenderungen
nicht erfolgt. Als der Rathsherr v. Graffen (später Bürgermeister) 1801 von
seinem Amte als Waldherr zurücktrat, schrieb er nieder: „Ich finde das
Schulwesen in allen Walddörfern vernachlässigt und muß es meinem Nachfolger
überlassen, etwas zur Verbesserung beizutragen“. Das geschah denn auch, und
zwar zunächst durch Vermehrung des Einkommens der Lehrer.
Bereits im Herbst des Jahres 1801 war dem alten
Lehrer Dabelstein eine jährliche Beihülfe von 30 M
aus der Kämmereikasse, sowie eine Verbesserung seiner Wohnung bewilligt worden,
und als die allgemeinen Weideflächen in den Walddörfern aufgeteilt wurden, sind
auch zur Benutzung durch die Lehrer in den Dörfern Landflächen ausgewiesen
worden. In Hansdorf hatte im Jahre 1781 der Lehrer 515 Gv.-R. Saatland zur
Benutzung; nach der Landaufteilung gehörten zum Schuldienstland 12 Sch. 141
Gv.-R.
Im Jahre 1808 beantragte der Waldherr Hudtwalcker
bei der Hamburgischen Kämmerei bleibende Geldbeihülfen an die Inhaber der vier
Lehrerstellen in den Walddörfern. Das bare Einkommen des Hansdorfer Lehrers ward
damals auf 78 M berechnet, der nunmehr eine (zunächst auf vier
Jahre bewilligte, jedoch auch fernerhin bezahlte) Zulage von 60 M
aus der Kämmereikasse empfing. Außerdem übernahm die Behörde die Urbarmachung
der zur Benutzung des Lehrers neu ausgewiesenen Landflächen; zu den Kosten für
diese Arbeit wurden 800 M bewilligt.
An Friedrichs’ Stelle erwählte der Waldherr einen im
Jahre 1779 geborenen Sohn des späteren Hufners Hans Hinrich Offen, Claus
Friedrich Offen, welcher das Tischlerhandwerk erlernt hatte.
Der Waldherr Westphalen (selbst eines Schullehrers
Sohn) schenkte dem Schulwesen in den Walddörfern erneuete Aufmerksamkeit und
bahnte eine Erhöhung des Einkommens der Lehrer an. Es wurde von ihm in Jahre
1827 verzeichnet, daß der Lehrer Offen an Schulgeld 66 M,
außerdem für den freiwilligen Unterricht im Schreiben und Rechnen 14 M,
als Zulage aus öffentlichen Mitteln 90 M, sodann von jedem Hufner,
welcher Kinder zur Schule schickte, ein Brot, aus dem Staatsforst jährlich vier
Faden Brennholz, endlich die Nutzung des Schullandes.
Eine gründliche Verbesserung des Schulwesens in
Hansdorf-Schmalenbek wurde durch die von den Landherren Schr. Matth. Schröder
und Dr. Kellinghusen erlassene Schulordnung vom 6. Juni 1838 geschaffen, welche
die Schulpflicht aller Kinder aus Hansdorf vom 6., aus Schmalenbek vom 7.
Lebensjahre an bis zur Konfirmation anordnete und damit der Willkür des
Zurückhaltens der Kinder vom Schulbesuch in den Sommermonaten ein Ende machte.
Dem Lehrer wurde gleichzeitig ein festes Einkommen gewährt, und zwar durch
Einführung einer Schulsteuer 3),
deren Ertrag damals auf 286 M berechnet ward. Infolge des Zufließens eines
Anteils an den holsteinischen Zollgeldern in die hamburgische Staatskasse
konnte nach 1840 von Erhebung der Schulsteuer abgesehen werden.
Das Schulhaus (auf dem alten Dorfplatze Hansdorf’s,
dem Brink), vielleicht noch dasselbe, welches 1681 errichtet worden war, wurde
1845 durch ein neues Haus ersetzt. Die Kosten des Baues (rund M. 9000.-
heutiger Währung) wurden aus staatlichen Mitteln bestritten.
Nachfolger des im Jahre 1838 verstorbenen
Schullehrers Offen wurde A. Karstens, welcher 1852 wegen Kränklichkeit den
Schuldienst in Hansdorf verließ, seitdem eine kleine Pension aus der
Staatskasse erhielt und später nach Hamburg zog. An Karstens’ Stelle wurde
Johann Nicolaus Paulsen erwählt, bis dahin Lehrer in Bünningstedt.
Als die Herzogtümer Schleswig und Holstein nach
ihrer Vereinigung mit der preußischen Monarchie dem Zollgebiete dieses Staats
angeschlossen wurden, die Zollinie bald darauf auch auf Teile des hamburgischen
Landgebiets ausgedehnt wurde, hörte die Zuweisung eines Anteils an den
Zollerträgen an die Hamburger Staatskasse auf, und es lag nunmehr den Gemeinden
Hansdorf und Schmalenbek die Pflicht ob, erhöhte Aufwendungen für die Ausgaben
der gemeinsamen Schule zu machen. Nach Einführung der Landgemeindeordnung wurde
in dem vom Senat genehmigten Ortsstatut für die neue Gemeinde „Groß
Hansdorf-Schmalenbek“ (1872) bestimmt, daß die Verwaltung des Schulwesens Sache
der Gemeinde sei, die Oberaufsicht dem Landherrn, die Schulinspektion dem
Pastor in Siek verbleibe, daß der Unterricht in der Schule frei sei, der Lehrer
sein Gehalt aus der Gemeindekasse empfangen solle, bei Neuanstellung eines
Lehrers die Gemeindeversammlung die Höhe des Gehalts zu bestimmen habe und daß
die Wahl eines Lehrers durch die Gemeindeversammlung, vorbehältlich der
Genehmigung des Landherrn, erfolgen solle.
Diese statutarischen Bestimmungen fielen auf Grund
des, mit dem 1. Januar 1880 in Kraft getretenen Hamburgischen Gesetzes über das
Landschulwesen hinweg. Die Oberschulbehörde in Hamburg übernahm die Oberaufsicht über das gesamte
Schulwesen im Hamburgischen Landgebiete und leitete fortan die dortigen
Schulangelegenheiten. Die für die Schule in Hansdorf erlassene Schulordnung
ordnet die auf die Schulangelegenheiten Bezug habenden Befugnisse und Pflichten
des Gemeindevorstandes und des neu geschaffenen Schulvorstandes, während die im
Wege der Gesetzgebung erlassenen Normativbestimmungen für das Landschulwesen
insbesondere auch das Amtseinkommen der Lehrer regeln und erheblich erhöhen.
Beim Uebergang der Schulaufsicht von der Landherrenschaft auf die
Oberschulbehörde war die Zahl der Schulkinder in Groß Hansdorf-Schmalenbek 79,
welche in zwei Klassen unterrichtet wurden. Als 1897 die Zahl der Schüler sich
verminderte, fiel die Teilung der Schüler in zwei Klassen hinweg; im Jahre 1904
ist von neuem eine zweite Klasse eingerichtet worden. Die Zahl der Kinder,
welche die Schule besuchen, ist jetzt (im Sommer 1906) 56, und zwar 26 Knaben
und 30 Mädchen. In der ersten Klasse empfangen 26, in der zweiten Klasse 30
Kinder den Unterricht.
Der Schullehrer Paulsen trat 1892 nach 40 jährigem
Wirken an der Hansdorfer Schule, in den Ruhestand 4).
Sein Nachfolger wurde Johann Jürgen Heinrich Wilhelm Bodendieck, welchem 1901
die Schullehrerstelle in Volksdorf übertragen wurde. Ihm folgte Joh. Heinr.
Ernst Köhler im Amte des Schullehrers an der Gemeindeschule für Groß
Hansdorf-Schmalenbek.
1) D. h. aus einem der zum Ahrensburger Gute gehörenden Dörfer.
2) Da
in jener Zeit der Halbhufner Dabelstein in Schmalenbek einen Sohn mit dem Vornamen
Hans hatte, so könnte dieser der neue Schulmeiser für Hansdorf und Schmalenbek
gewesen sein.
3) Ein
jeder Vollhufner hatte 12 M, die anderen Grundbesitzer bez. 7 M,
6 M, 5 M, ein jeder Einwohner 3 M
zu zahlen.
4) Paulsen
verstarb am 2. November 1903 in Oldesloe.
Ende Teil 5
zur Beilage 1
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