Die Hamburgische Landgemeinde

Groß Hansdorf-Schmalenbek

 

Originaltext eines Werkes aus dem Jahre 1906 von  Dr. J. F. Voigt

(Hier abgedruckt als Nebenprodukt meiner privaten Heimat- u. Familienforschung)

 

 

IV.  Groß-Hansdorf und Schmalenbek als Dörfer
der Kirchengemeinde Siek.

 

 

 

Als die Stadt Hamburg Gutsherr über das Dorf Hansdorf und über das Schmalenbek-Land wurde, hatten Hansdorf’s Eingesessene, ebenso wie einst die des damals unbewohnten Schmalenbek’s bereits Beziehungen zu Hamburg gehabt. Dort war ihre kirchliche Obrigkeit: das Hamburger Domkapitel. Hansdorf und Schmalenbek gehörten  in ältester Zeit zum Kirchspiel Bergstedt, sind aber bei Gründung einer Kirche in Siek vom Domkapitel diesem neuen Kirchspiele zugeteilt worden, welcher Zuteilung der, seit dem Ende des 11. Jahrhunderts ständig in Bremen residierende Erzbischof für die Diöcese Hamburg-Bremen seine Genehmigung erteilt haben wird. Wann das Kirchspiel Siek gegründet und die Kirche zu Siek gebaut worden, ist nicht bekannt. Die Kirche bestand bereits 1307, aber noch nicht 1248, als das Kirchenspiel Trittau gegründet wurde.

Nach Einführung der Reformation in Holstein und Hamburg erlosch die geistliche Gerichtsbarkeit des hamburgischen Domkapitels über die Eingesessenen seines, aus den alten Grafschaften Stormarn und Holstein, sowie Ditmarschen bestehenden Sprengels. Die bis dahin an die geistliche Instanz gelangenden Angelegenheiten aus Groß-Hansdorf (insbesondere Ehesachen) gehörten fortan zur Zuständigkeit des Hamburger Raths, während alle eigentlichen Kirchspielsangelegenheiten unverändert blieben; insbesondere verblieb es bei der auf den Gemeinden ruhenden Last des Tragens der wegen kirchlicher Bauten und anderer Leistungen entstehenden Kosten, sowie der Pflicht, für den Lebensunterhalt des Geistlichen zu sorgen. Die Bewohner Hansdorf’s und des später neu besiedelten Schmalenbek’s standen in allen Kirchspielsachen den Bewohnern der holsteinischen Kirchspielsdörfer gleich. Seit langer Zeit ist es üblich, daß einer der Kirchenjuraten, jetzt der Kirchenältesten, aus der Mitte der Eingesessenen der beiden hamburgischen Dörfer ernannt wird.

Der Geistliche zu Siek bezog, vermutlich schon seit der Gründung des Kirchspiels, von jedem Hufner im Kirchspiel alljährlich einen Himpten Roggen und einen Himpten Hafer, außerdem noch verschiedene kleine (im Einzelnen nicht immer gleiche) Geldbeträge und Lieferungen. Auch der Küster hat gewisse Hebungen 1).

Die Hufner des Kirchspiels hatten ferner die Pflicht, die Ländereien des Pastors zu bestellen. Einem alten Herkommen zufolge lag den Hansdorfer und Schmalenbeker Hufnern das Pflügen des zur Bestellung mit Hafer bestimmten Pastoratlandes ob; der Reihe nach hatte ein jeder für einen Tag Gespann und Mann zu stellen. Jetzt wird statt dieser Lieferungen an den Pastor und statt der zu leistenden Feldarbeit eine jährliche Geldzahlung eingehoben.

Der regelmäßige Geldbedarf der Kirchenkasse wurde durch eine Umlage über die Grundbesitzer und die Hausväter ohne Grundbesitz gedeckt, während bei größeren Ausgaben eine besondere, den Charakter einer Steuer tragende Umlage im Kirchenvorstande beschlossen, von der Behörde genehmigt und dann ausgeschrieben wurde.

In älterer Zeit ist mehrmals die Einhebung eines Kopfgeldes bewilligt worden, z. B. nach dem Bau des Kirchturms in den Jahren 1734/35. Ein jeder Mann und eine jede Frau hatte ½ zu zahlen, jeder Knecht 1 M, jede Magd 8 ß, jeder Junge 4 ß. Als dies nicht reichte, wurde angeordnet, daß für jede Feuerstätte (d. h. von jedem Hausvater) 7 M bezahlt werden sollten. Im Jahre 1789 wurde eine Zulage zur Kirchenkasse von 5 M für eine jede Feuerstätte ausgeschrieben, und im Jahre 1799 wegen Aufbringung der Kosten für ein neues Kirchendach 21 M für eine jede Feuerstätte (zahlbar in zwei Terminen).

In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die zur Bestreitung des Geldbedarfs der Kirchenkasse ausgeschriebene Steuer in der Weise berechnet, daß für einen Grundbesitz bis zur Größe einer holsteinischen Steuertonne 2) ein bestimmter Satz zu entrichten war, der für die Besitzer größerer Grundstücke gesteigert wurde (für je 25 Tonnen mehr je ein Simplum mehr). Aus Groß-Hansdorf und Schmalebek floßen der Kirchenkasse im Jahre 1879 M. 477.20 zu. Das letzte Regulativ für diese Kirchensteuer war vom Jahre 1853.

Als im Jahre 1880 der Turm der Sieker Kirche durch einen Blitzstrahl entzündet und das Kirchengebäude durch Feuer zerstört worden war, wurde eine andere Art der Kirchensteuer-Erhebung beschlossen, um die Mittel zur Tilgung einer, behufs Wiederherstellung von Kirche und Turm aufgenommenen Anleihe aufzubringen, zu welcher Anleihe sechs Jahre später eine fernere Anleihe hinzukam, die gemacht wurde, um die Kosten für einen Neubau des im Jahre 1886 niedergebrannten Pfarrhauses zu bestreiten. Zur Erleichterung dieser Last erhielten die Eingesessenen von Groß-Hansdorf-Schmalenbek während zehn Jahre eine jährliche Behülfe von M. 240.- aus der hamburgischen Kirchenhauptkasse.

Der Mindestsatz der jetzt erhobenen Kirchensteuer ist für jeden Landbesitzer M. 3.-, mit Steigerung nach Maßgabe der Flächengröße seines Landes (der Zuschlag stellt sich auf 50 bis 60 für den Hektar). Die in Groß Hansdorf und Schmalenbek erhobene Kirchensteuer belief sich für 1905 auf M. 726.80.

Nach der, in nicht ferner Zeit bevorstehenden Abtragung der Schulden für die Neubauten aus den Jahren 1880 und 1886 wird die, von den Kirchspielseingesessenen zu tragende Kirchensteuer erheblich geringer werden.

 

 

1)     Die Besitzer der Hufen hatten außer der Kornlieferung der Mehrzahl nach alljährlich dem Pastor 12 ß zu zahlen und zu Ostern 15 Eier, zu Michaelis eine Lage Heu, festgesetzt auf 200 , sowie einen Knoken Flachs, festgesetzt auf 1 zu liefern.
        Der Küster zu Siek erhielt zu Ostern 10 Eier, zu Michaelis 12 ½ ß, 1 Spint Roggen, 2 Bröde.



2)     Eine holsteinische Steuertonne ist nahezu = 0,50 Hektar.

 

 

ambu


 

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