Die Hamburgische
Landgemeinde
Groß
Hansdorf-Schmalenbek
Originaltext
eines Werkes aus dem Jahre 1906 von Dr. J. F. Voigt
(Hier
abgedruckt als Nebenprodukt meiner privaten Heimat- u. Familienforschung)
IV. Groß-Hansdorf
und Schmalenbek als Dörfer
der Kirchengemeinde Siek.
Als die Stadt Hamburg Gutsherr über das Dorf
Hansdorf und über das Schmalenbek-Land wurde, hatten Hansdorf’s Eingesessene,
ebenso wie einst die des damals unbewohnten Schmalenbek’s bereits Beziehungen
zu Hamburg gehabt. Dort war ihre kirchliche Obrigkeit: das Hamburger
Domkapitel. Hansdorf und Schmalenbek gehörten
in ältester Zeit zum Kirchspiel Bergstedt, sind aber bei Gründung einer
Kirche in Siek vom Domkapitel diesem neuen Kirchspiele zugeteilt worden,
welcher Zuteilung der, seit dem Ende des 11. Jahrhunderts ständig in Bremen
residierende Erzbischof für die Diöcese Hamburg-Bremen seine Genehmigung
erteilt haben wird. Wann das Kirchspiel Siek gegründet und die Kirche zu Siek
gebaut worden, ist nicht bekannt. Die Kirche bestand bereits 1307, aber noch
nicht 1248, als das Kirchenspiel Trittau gegründet wurde.
Nach Einführung der Reformation in Holstein und
Hamburg erlosch die geistliche Gerichtsbarkeit des hamburgischen Domkapitels
über die Eingesessenen seines, aus den alten Grafschaften Stormarn und
Holstein, sowie Ditmarschen bestehenden Sprengels. Die bis dahin an die
geistliche Instanz gelangenden Angelegenheiten aus Groß-Hansdorf (insbesondere
Ehesachen) gehörten fortan zur Zuständigkeit des Hamburger Raths, während alle
eigentlichen Kirchspielsangelegenheiten unverändert blieben; insbesondere
verblieb es bei der auf den Gemeinden ruhenden Last des Tragens der wegen
kirchlicher Bauten und anderer Leistungen entstehenden Kosten, sowie der
Pflicht, für den Lebensunterhalt des Geistlichen zu sorgen. Die Bewohner
Hansdorf’s und des später neu besiedelten Schmalenbek’s standen in allen
Kirchspielsachen den Bewohnern der holsteinischen Kirchspielsdörfer gleich.
Seit langer Zeit ist es üblich, daß einer der Kirchenjuraten, jetzt der
Kirchenältesten, aus der Mitte der Eingesessenen der beiden hamburgischen
Dörfer ernannt wird.
Der Geistliche zu Siek bezog, vermutlich schon seit
der Gründung des Kirchspiels, von jedem Hufner im Kirchspiel alljährlich einen
Himpten Roggen und einen Himpten Hafer, außerdem noch verschiedene kleine (im
Einzelnen nicht immer gleiche) Geldbeträge und Lieferungen. Auch der Küster hat
gewisse Hebungen 1).
Die Hufner des Kirchspiels hatten ferner die
Pflicht, die Ländereien des Pastors zu bestellen. Einem alten Herkommen zufolge
lag den Hansdorfer und Schmalenbeker Hufnern das Pflügen des zur Bestellung mit
Hafer bestimmten Pastoratlandes ob; der Reihe nach hatte ein jeder für einen
Tag Gespann und Mann zu stellen. Jetzt wird statt dieser Lieferungen an den
Pastor und statt der zu leistenden Feldarbeit eine jährliche Geldzahlung
eingehoben.
Der regelmäßige Geldbedarf der Kirchenkasse wurde
durch eine Umlage über die Grundbesitzer und die Hausväter ohne Grundbesitz
gedeckt, während bei größeren Ausgaben eine besondere, den Charakter einer
Steuer tragende Umlage im Kirchenvorstande beschlossen, von der Behörde
genehmigt und dann ausgeschrieben wurde.
In älterer Zeit ist mehrmals die Einhebung eines
Kopfgeldes bewilligt worden, z. B. nach dem Bau des Kirchturms in den Jahren
1734/35. Ein jeder Mann und eine jede Frau hatte ½ ∳ zu zahlen, jeder Knecht 1 M, jede Magd 8 ß,
jeder Junge 4 ß. Als dies nicht reichte, wurde angeordnet, daß für jede
Feuerstätte (d. h. von jedem Hausvater) 7 M bezahlt werden sollten. Im
Jahre 1789 wurde eine Zulage zur Kirchenkasse von 5 M
für eine jede Feuerstätte ausgeschrieben, und im Jahre 1799 wegen Aufbringung
der Kosten für ein neues Kirchendach 21 M für eine jede Feuerstätte
(zahlbar in zwei Terminen).
In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die zur
Bestreitung des Geldbedarfs der Kirchenkasse ausgeschriebene Steuer in der
Weise berechnet, daß für einen Grundbesitz bis zur Größe einer holsteinischen
Steuertonne 2) ein bestimmter Satz zu entrichten war, der
für die Besitzer größerer Grundstücke gesteigert wurde (für je 25 Tonnen mehr
je ein Simplum mehr). Aus Groß-Hansdorf und Schmalebek floßen der Kirchenkasse
im Jahre 1879 M. 477.20 zu. Das letzte Regulativ für diese Kirchensteuer war
vom Jahre 1853.
Als im Jahre 1880 der Turm der Sieker Kirche durch
einen Blitzstrahl entzündet und das Kirchengebäude durch Feuer zerstört worden
war, wurde eine andere Art der Kirchensteuer-Erhebung beschlossen, um die
Mittel zur Tilgung einer, behufs Wiederherstellung von Kirche und Turm
aufgenommenen Anleihe aufzubringen, zu welcher Anleihe sechs Jahre später eine
fernere Anleihe hinzukam, die gemacht wurde, um die Kosten für einen Neubau des
im Jahre 1886 niedergebrannten Pfarrhauses zu bestreiten. Zur Erleichterung
dieser Last erhielten die Eingesessenen von Groß-Hansdorf-Schmalenbek während
zehn Jahre eine jährliche Behülfe von M. 240.- aus der hamburgischen
Kirchenhauptkasse.
Der Mindestsatz der jetzt erhobenen Kirchensteuer
ist für jeden Landbesitzer M. 3.-, mit Steigerung nach Maßgabe der Flächengröße
seines Landes (der Zuschlag stellt sich auf 50 bis 60 ℘ für den Hektar). Die in Groß Hansdorf und
Schmalenbek erhobene Kirchensteuer belief sich für 1905 auf M. 726.80.
Nach der, in nicht ferner Zeit bevorstehenden
Abtragung der Schulden für die Neubauten aus den Jahren 1880 und 1886 wird die,
von den Kirchspielseingesessenen zu tragende Kirchensteuer erheblich geringer
werden.
1) Die Besitzer der Hufen hatten außer der Kornlieferung der
Mehrzahl nach alljährlich dem Pastor 12 ß zu zahlen und zu Ostern 15
Eier, zu Michaelis eine Lage Heu, festgesetzt auf 200 ℰ, sowie einen Knoken Flachs, festgesetzt auf 1 ℰ zu liefern.
Der Küster zu Siek erhielt zu
Ostern 10 Eier, zu Michaelis 12 ½ ß, 1 Spint Roggen, 2 Bröde.
2) Eine
holsteinische Steuertonne ist nahezu = 0,50 Hektar.
Ende Teil 4
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